Offene WLANs werden teuer

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Im Fall von Filesharing ist dies einfach, da werden halt per Firewall die Ports dicht gemacht oder Aktionen per Proxy zu protokollieren.

    So einfach ist das in der Praxis nicht, den ein paar Ports sperren bringt meistens nicht, und wenn man fast alles dicht macht dann gibt es auch mit anderen, legalen Diensten Probleme. So gesehen wäre das ein Riesenaufwand den man betreiben müsste um mit Filesharern gleich zu ziehen.


    Das einzige was ich mir vorstellen könnte wäre die Bandbreite für die einzelnen User zu limitieren, so das zwar noch komfortables surfen möglich ist, aber der Zugang für Filesharer unattraktiv wird.

  • Damit bremst du aber auch deine "anderen, legalen Diensten" aus und Filesharing verhinderst du damit trotzdem nicht, es dauert halt nur ein wenig länger...

  • Re: Offene WLANs werden teuer


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007 einer Entscheidung des LG Hamburg


    LG Hamburg - das sind doch die mit dem Heise-Urteil, dass Webforen-Betreiber dazu verpflichtet werden sollten alle Beiträge vorab zu kontrollieren... :rolleyes: Scheint als wüßten die üblichen Verdächtigen an welchem LG man mit welchen Forderungen durchkommen kann.


    Ich denke dauerhaft wird sich die Rechtsprechung so nicht halten. Es sei denn politisch wird etwas in der Richtung passieren - das Verbieten von Verschlüsselung, von Anonymisierungsdiensten und die Razzia bei der gezielt auch TOR-Server kassiert wurden, läßt jedenfalls zweifelsfrei erkennen, dass es auch in deutschen politischen Kreisen Leute gibt, welche Deutschland mit Überwachungsmöglichkeiten ausstatten möchten wie man sie sonst eigentlich nur von undemokratischen Staaten kennt.

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

  • Re: Re: Offene WLANs werden teuer


    Zitat

    Original geschrieben von Sencer
    LG Hamburg - das sind doch die mit dem Heise-Urteil, dass Webforen-Betreiber dazu verpflichtet werden sollten alle Beiträge vorab zu kontrollieren... :rolleyes: Scheint als wüßten die üblichen Verdächtigen an welchem LG man mit welchen Forderungen durchkommen kann.


    Genau dasselbe habe ich auch gedacht.
    Und das die mal den alten Herren in Karlsruhe mal erklären wie man WLAN sichert :D .
    Denn immerhin gilt doch noch das BGH-Urteil, das z.B. für 0190-Dialer keine extra Vorkehrungen getroffen werden müssen (Firewall, Antivirenprogramm).
    Dort war keine "Verletzung der Sorgfaltpflicht" festgestellt worden.


    "Der Vertrag der Parteien enthielt keine ausdrückliche Bestimmung, die einen Fall wie den vorliegenden regelte. Nach § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV treffe den Kunden aber keine Vergütungspflicht für die Nutzung seines Anschlusses durch Dritte, sofern er diese nicht zu vertreten hat. Da die Klägerin ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Inanspruchnahme der Mehrwertdienste habe – sie muss nur einen Teil des erhöhten Entgelts an andere Netz- und Plattformbetreiber abführen – , sei es angemessen, sie das Risiko eines solchen Missbrauchs der 0190-Nummern tragen zu lassen, den ihre Kunden nicht zu vertreten haben.
    Der Beklagten und ihrem Sohn fiel ein Verstoß gegen ihre Sorgfaltsobliegenheiten nicht zur Last. Sie hatten keinen besonderen Anlass zu Schutzvorkehrungen, da der Dialer nicht bemerkbar war. Auch eine routinemäßige Vorsorge gegen Anwahlprogramme konnte nicht erwartet werden."
    BGH-Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 96/03 - Karlsruhe


    Hier sollte wohl die Beklagte vor weiteren und für sie teueren Klagen geschützt werden, obgleich der Richter ihr auch nicht ganz glaubte ("Schutzbehauptung")?


    Für Wlan gilt immernoch das BGH-Urteil ...

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Eigentlich ein schwachsinniges Urteil oder? Jemand klaut mein Auto fährt ein paar Leute über den Haufen und dann bin ich Schuld, weil ich das Auto dummerweise offen stehen gelassen hab?

  • Zitat

    Original geschrieben von CrazyD
    Damit bremst du aber auch deine "anderen, legalen Diensten" aus und Filesharing verhinderst du damit trotzdem nicht, es dauert halt nur ein wenig länger...

    Für die meisten legalen Dienste ist die Bandbreite aber nicht so relevant, so das es da nicht gross stört, aber Power-Filesharer würde man damit schon vertreiben, weil denen dann die Geduld ausgeht. Und wenn sich mal jemand ein paar MP3 Files saugt muss man eh keine Konsequenzen befürchten, sondern nur wenn irgendwo exzessiv Filesharing betrieben wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marcello80
    Eigentlich ein schwachsinniges Urteil oder? Jemand klaut mein Auto fährt ein paar Leute über den Haufen und dann bin ich Schuld, weil ich das Auto dummerweise offen stehen gelassen hab?


    Kurz dachte ich, dass der Vergleich ok sei...
    Dann kam mir die Idee:
    Jemand klaut meine Pistole schießt ein paar Leute über den Haufen und dann bin ich Schuld, weil ich die Pistole dummerweise offen liegen gelassen hab?
    Ein schönes Beispiel dafür, dass Vergleiche hinken.
    Und die Wahrheit meint in der Mitte liegt... :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Für die meisten legalen Dienste ist die Bandbreite aber nicht so relevant, so das es da nicht gross stört


    In welcher Zeit lebst du?
    Ein paar Beispiele:
    * Ich z.B. bekomme täglich Emails mit Anhängen über 5MB,
    * Hast du schon mal was von YouTube gehört?
    * Meine Fotos lade ich zum Entwickeln auf den Server des Fotolabors... da kommen locker 100MB zusammen.


    und nun?


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Und wenn sich mal jemand ein paar MP3 Files saugt muss man eh keine Konsequenzen befürchten, sondern nur wenn irgendwo exzessiv Filesharing betrieben wird.


    ah ja! und wo fängt exzessiv an? Die Musikindustrie macht da IMHO keinen Unterschied (mehr) - die lassen doch keine Geldquellen versiegen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    So einfach ist das in der Praxis nicht, den ein paar Ports sperren bringt meistens nicht, und wenn man fast alles dicht macht dann gibt es auch mit anderen, legalen Diensten Probleme. So gesehen wäre das ein Riesenaufwand den man betreiben müsste um mit Filesharern gleich zu ziehen.


    Filsharing kann man auch ohne Ports zu sperren verhindern.
    Geht selbst bei meinem Linux-Router hier und läuft über QoS oder so.

  • Die Begründung des Gerichts basierte u. a. ja auch darauf, dass man die nicht aktivierte Verschlüsselung als Schutzbehauptung gewertet hat und in der eidesstattlichen Erklärung der Dame wohl einige unklare Punkte enthalten waren (mich würde ja mal interessieren, was damit genau gemeint ist).


    Hinsichtlich der Schutzbehauptung: was mag das Gericht denn dann schlussfolgern, wenn jemand in mein geschütztes WLAN eindringt. Da das höchst unwahrscheinlich ist, wird mir das dann vielleicht sogar als Falschaussage ausgelegt.


    Ich finds schon interessant, dass ohne jegliche übrige Beweissicherung so ein Urteil gefällt werden kann und darf. Zumal die Technik zur Logfile-Erstellung bei den Providern in vielen Fällen sicher nicht genormt und überwacht ist und vermultlich auch nicht manipulationssicher.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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