"Selbst wenn... hättest du dann auf die Möglichkeit des I-Pod-Gewinns verzichtet und dein richtiges Geburtsdatum angegeben oder hättest du dich nicht ein paar Jährchen älter gemacht ?"
"Dann hätte ich natürlich verzichtet... "
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"Selbst wenn... hättest du dann auf die Möglichkeit des I-Pod-Gewinns verzichtet und dein richtiges Geburtsdatum angegeben oder hättest du dich nicht ein paar Jährchen älter gemacht ?"
"Dann hätte ich natürlich verzichtet... "
Das haben aber meiner Meinung nach alle Verstanden,dass dieser eine Beitrag von Ironie gefüllt war......Wenn nicht,tut es mir leid.....
Und da hinter war ja auch noch son lachender Smiley-Ich dachte,das wäre verständlich......
Schöne Grüße
Gegen eine Gebühr kann man sich Kontoauszüge anfordern.
Die nachgeschobene Info ist natürlich eigentlich so wichtig, dass man ohne sie zu kennen, keine sinnvollen Ratschläge geben kann. Deswegen halte ich mich im Netz inzwischen weitgehend zurück.
Ein vertraglicher Anspruch besteht nur, wenn ein Vertragsschluß nachgewiesen werden kann. Im Zweifel hat der Anbieter wohl die Formulardaten, sowie eine IP. Er kann also theoretisch bis zum Anschluß nachvollziehen, wer Vertragspartner sein soll. Es wird aber auch nicht bestritten, dass vom Anschluß ein Vertragsschluß durchgeführt wurde, sondern lediglich die abschließende Person. Insofern scheidet eine vertragliche Haftung der Mutter aus, weil diese nicht nachweislich tätig geworden ist. Ein Minderjähriger ist auch nicht Vertragspartner, das wurde schon erläutert.
Worüber man jetzt sprechen sollte, ist die Haftung auf deliktischer Ebene.
Allerdings scheidet auch hier der geltend gemachte Erfüllungsanspruch aus. Allenfalls denkbar wäre ein Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten.
Vielen Dank@DaFunk!
Bitte, immer gern. ![]()
Was ich noch anfügen muß:
Die Täuschung über das Alter ist sowieso "standard" in solchen Fällen, bzw. kommt häufig vor. Die Täuschung über die Identität sollte auch noch zu bewältigen sein, zumal (das fällt mir gerade erst wieder ein) als Buchungskonto dein persönliches Girokonto angegeben wurde.
Im Ergebnis bleibe ich damit auf dem Standpunkt, dass keine Ansprüche bestehen, da der Minderjährigenschutz überwiegt und gerade auch derartige Täuschungsversuche aus der rechtsgeschäftlichen Unerfahrenheit resultieren.
Nochmal Vielen Dank ![]()
Ich bin jetzt wieder einigermassen beruhigt :top:
sorry, aber war da nicht mal was, das die eltern für ihre kinder haften, was sie online "anstellen" zwecks der aufsichtspflicht?
kann mich auch täuschen, bin kein jurist ;o)
ZitatOriginal geschrieben von onair
sorry, aber war da nicht mal was, das die eltern für ihre kinder haften, was sie online "anstellen" zwecks der aufsichtspflicht?
kann mich auch täuschen, bin kein jurist ;o)
doch ein ähnlicher Fall betraf mal die chwester eines guten Freundes, die eben in diesem Alter war.
Da du nur beschränkt geschäftsfähig bist, aber eben deine Eltern für dich haften werdet ihr wohl nicht um die Kosten herumkommen.
So war es zumindest bei ihr!
Ich weiß nicht wie es mit der Identätsfälschung aussieht. Das könnte auch für dich Folgen haben.
Aber du hast einen Anwalt frag den! Der wird es mit Sicherheit besser wissen als du!
Ich Stelle mir außerdem die Frage ob es sich für einen 14 Jährigen wirklich lohnt. Sind die Anwaltskosten denn so gering, dass du wirklich unter dem Betrag bleibst? Selbst wenn das Gericht dir recht gibt denke ich wirst du die Kosten selber tragen müssen für den Anwalt..
Ich kann nihct sagen, ob diese Klausel bei Messagemonster damals erwähnt war oder nicht das wird auch schwer herauszufinden zu sein!
Wenn du etwas gelenrt hast dann hoffe ich du musst die Kosten nicht tragen. Andererseits könnte ich auch verstehen wenn Messagemonster recht bekommt ich könnte mir gut vorstellen da war ein Verweis den du übersehen hast und weil ihnen dass nicht nur einmal passiert ist haben sie es nun klar ersichtlich auf die Anmeldeseite gemacht.
Im Internet bekommt man nie etwas geschenkt!
Lass dich nie auf Schneeballsystem oder sowas ein es ist alles nur abzocke!
Ehrlich wehrt am längsten. Warte bis du 18 bist es hat einen Grund warum man erst dort geschäftsfähig wird und erst mit 21 voll geschäftsfähig ist
Gruß Tim
Hi Ls4,
hast im Grunde mit allem Recht, aber voll geschäftsfähig ist man mit 18, danach kommt nichts mehr. Höchstens beim Strafrecht gibts noch Unterschiede bzgl 21.
Nene,Anwalt kostet nix-Istn Bekannter!
MfG
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