Netlock - muss Händler darauf hinweisen?

  • Hallo zusammen,
    habe mir ein Sony Ericsson Handy mit einem günstigen Vertrag gekauft, weil ich mein altes Handy kaputt gemacht habe und der Vertrag über zwei Jahre billiger ist als eine Reparatur.


    Mein Problem ist nun Folgendes: das Handy hat dieses Telekom-Netlock und geht nicht mit meiner O2-Karte.


    Ich wusste bis vor drei Tagen nicht mal, was Netlock ist und bin davon ausgegangen, dass nur Prepaid-Handys Simlock haben, Vertragshandys nicht.


    Meine Frage nun: Ist der Händler, bei dem ich das Telefon gekauft bzw. den Vertrag abgeschlossen habe, nicht verpflichtet, mich auf diese Netlock-Sperre hinzuweisen? Mir wurde das vorher weder gesagt, noch stand es in dem Prospekt, mit dem die Handys beworben wurden.


    Es gab nämlich auch noch den gleichen Vertrag von E-Plus, gleiche Konditionen, und die haben ja kein Netlock. Dann hätte ich ja natürlich den genommen.

  • Re: Netlock - muss Händler darauf hinweisen?


    Meinen Informationen zufolge reicht es aus, dass der Hinweis auf Netlock auf der Verpackung des Telefons, sowie mit einer Fussnote beim Kaufpreis steht. So wird es jedenfalls in jedem T-Punkt gehandhabt und das ist ausreichend.


    Man unterschreibt ausserdem ebenfalls bei T-Mobile, dass man das Gerät zu dem Preis mit Netlock kauft. Ein aktiver Hinweis auf diese Sperre kann nicht schaden, muss aber nicht vom Verkäufer erwähnt werden.


    Das ist jedenfalls meine Ansicht.



  • Solange ein hinweis irgendwo erkennbar vorhanden ist. Bei meinem v3i stand es deutlich in einem Kästchen auf der Packung.


    Ansonsten kann man Verträge generell anfechten, wenn ein beachtlicher Irrtum bei Vertragsschluß vorgelegen hat. Das sollte in vielen Fällen reichen... ;)

  • Danke für die Antworten.


    Problem:


    Das Handy wrude auf einer Messe bei einer Promo-Aktion verkauft. Den TExt, den ich dort unterschrieben habe, hat Netlock mit keinem Wort erwähnt.


    Im Kleingedruckten im Prospekt stand es auch nicht.


    Es steht allerdings auf der Verpackung, die habe ich aber ert drei Tage nach der Messe beim Abholen bekommen.


    Außerdem hatte ich einen von den Promotion-Mitarbeitern gefragt, ob ich das Handy mit meinem O2-Vertrag nutzen kann und der sagte "ja". Aber das kann ich ja nicht beweisen und ich weiß auch nicht, welcher das war, weil dort ca. 50 Promo-Mitarbeiter rumsprangen.


    Also ich finde, dass ich nicht ausreichend informiert wurde. Aber ich hätte halt gern etwas "handfestes", dann kann ich anders argumentieren, wenn ich heute Abend zu dem Shop gehe und versuche, den Vertrag rückgängig zu machen :)

  • S. o., "Handfestes" zu relevanten Irrtümern in § 119 BGB. Allerdings hat das unverzüglich zu erfolgen (ab Kenntnis des Locks, § 121 BGB). Dabei kommt es sowieso nicht darauf an, irgendeinem Verläufer irgendetwas nachzuweisen.

  • Die Frage ist, ob Du das Gerät bei T-Mobile direkt erworben hast oder bei dem Händler.


    Wenn bei T-Mobile (es also eine Promo von T-Mobile war), dann könntest Du T-Mobile ggü. die Anfechtung des Vertrages erklären bzw. die Leferung des Entsperrcodes verlangen.


    Da der Händler aber auch noch E-Plus im Angebot hatte, gehe ich davon aus, dass der Kaufvertrag über das Handy mit dem Händler zustandegekommen ist, mit T-Mobile also nichts zu tun hat.


    Dann nutzt Dir eine Anfechtung nicht wirklich viel bzw. ist bei solchen verbundenen Geschäften schwierig.


    Ich würde deshalb dazu raten, vom Händler ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu verlangen. Da der Vertrag geschlossen wurde, als Du den Hinweis auf der Verpackung noch nicht kanntest, ist es unschädlich, dass Du das bei Übergabe erfahren hast. Im Prospekt steht nichts davon, also muss Dir der Händler ein Gerät ohne Simlock übereignen. Notfalls musst Du ihn auf Vertragserfüllung verklagen.

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