Copyright frage: eigene übersetzung & Inhaltsangabe

  • hoi hoi


    ich hab da eine frage zum Thema Copyright...


    wenn ich einen englischen Text (n Buch bzw ne Kurzgeschichte) habe und diesen Übersetze bzw eine Inhaltsangabe/Interpretation über diesen schreibe, darf ich mein Werk dann online veröffentlichen, und dem "Rest der Welt" zugänglich machen?
    oder verstoße ich da gegen ein Gesetz?



    gruss Castor

  • Ohne Jusastudium - nur mit meinem +/- gesunden Menschenverstand denke ich:
    Eine Übersetzung darfst Du sicher nicht veröffentlichen.
    Eine Interpretation sicherlich.
    Eine Inhaltsangabe, wenn diese weit genug vom Original weg ist wohl auch.

  • Es kommt darauf an ob es bereits einen Uebersetzer diesen Werkes gibt der das alleinige Recht hat dieses Werk zu uebersetzen. Ich weiss von mindest ein Buch das ziemlich bescheiden uebersetzt ist, teilweise ganze absaetze weggelassen, aber die gute Dame hat als einzige das Uebersetzungsrecht in Deutschland i.e. das Buch ist fuer alle anderen Uebersetzer unantastbar. Natuerlich kommt es auch darauf an ob Du das nur aus jux als Fan eines Buches uebersetzt und es dann Freunden zukommen laesst oder ob das ganze dann verkaufst. Und um was fuer ein Buch es sich handelt, kann mir kaum vorstellen dass Dich jemand belangt weil Du die 1000ste Uebersetzung eines Shakespearesonats ins inet stellst. Aber das ganze wuerde ich doch mal in ein Uebersetzerforum nachfragen. http://www.proz.com ist das groesste afaik. Da sind genuegend Literaturuebersetzer da, die sicher ueber sowas bescheid wissen. Poste bitte was Du rausgefunden hast, die Antwort duerfte andere hier sicher auch interessieren.


    Gruesse aus England,


    Vampyre

    I scrutinize therefore I am

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