Garantie WirrWarr bei Handys

  • Da ich vielen Threads immer wieder was anders über die Garantieleistungen der Hersteller zu lesen ist, möchte ich jetzt mal bitte ganz genau wissen, wie lange und welche Garantie die einzelnen Hersteller geben ?
    Gibt Nokia wirklich nur ein Jahr Garantie und das zweite Jahr soll der Verkäufer übernehmen ?
    Siemens soll 2 Jahre Herstellergarantie geben stimmt das?


    Mich interesiert wirklich, wer gibt Herstellergarantie und wer gibt Gewährleistung :confused:


    Über Antworten würde ich mich freuen


    Ninja6

  • Garantie gibt der Hersteller, der Händler dagegen ist zur Gewährleistung verpflichtet. Die Garantieleistung ist grundsätzlich freiwillig und unterliegt zumindest im Allgemeinen keinerlei gesetzlichen Regelungen. So Sachen wie Umtauschrecht nach 3x Nachbessern u.dgl. gibts bei der Herstellergarantie nicht. Der Grund dafür liegt eigentlich auf der Hand: Alles, was mit Rückgabe, Umtausch usw. zu tun hat, berührt das Vertragsverhältnis, welches ja aber nur zwischen Kunde und Verkäufer besteht. Zwischen Kunde und Hersteller besteht, abgesehen von der freiwilligen Garantiezusage, keinerlei Vertrag, aus welchem sich irgendwelche Rechte herleiten ließen.


    Die Herstellergarantie ist je nach Hersteller unterschiedlich lang. Nokia gibt wohl in der Tat nur ein Jahr, Sony Ericsson und Siemens zwei Jahre. Der Verkäufer dagegen ist seit Anfang letzten Jahres zu 2 Jahren Gewährleistung verpflichtet, wobei nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt, d.h. der Käufer muß nachweisen, daß er einen Defekt nicht selbst verschuldet hat.


    Eine Herstellergarantie, die nicht länger als 2 Jahre dauert, kann man sich daher i.d.R. an den Hut stecken. Wobei die Hersteller allerdings während der Garantiezeit oftmals nette Goodies anbieten, die der Händler nicht anbietet und auch nicht anbieten muß. Z.B. kostenlose SW-Updates, Vorabaustauschgeräte usw. usf.. Bei normalen Reparaturen sollte man allerdings im eigenen Interesse immer an den Händler herantreten, denn nur dann stehen einem die Rechte gemäß BGB zu (nicht mehr als 2-3 Nachbesserungen, keine längeren Wartezeiten als 2-3 Wochen usw.. All das hat man nicht, wenn man z.B. ins NSC geht (falls dieses nicht zufällig auch der Verkäufer war), bei Siemens vorab tauschen läßt usw.. Auch wenn das natürlich zunächst einfacher, bequemer und schneller ist.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007

    Die Herstellergarantie ist je nach Hersteller unterschiedlich lang. Nokia gibt wohl in der Tat nur ein Jahr, Sony Ericsson und Siemens zwei Jahre.


    Seit wann gibt Sony Ericsson denn zwei Jahre? :confused:


    Ich bin recht sicher, dass bei meinen diversen SonyEricsson Produkten auf dem Warranty Schein von 12 Monaten die Rede ist. Die Herstellergarantie ist i.d.R. einhaltlich für zumindest ganz Europa. S/// gibt europaweit AFAIK nur 12 Monate.


    Oder haben die das kürzlich geändert? :rolleyes:


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Eine Herstellergarantie, die nicht länger als 2 Jahre dauert, kann man sich daher i.d.R. an den Hut stecken.


    So kann man das nicht sagen. Denn es ist zu unterscheiden zwischen bereits vorhandenen und erst entstehenden Mängeln.


    Gewährleistung: Umfaßt nur schon bei Gefahrübergang vorhandene Mängel! Darauf (auf das Vorhandensein eines Mangels bei Gefahrübergang) bezieht sich auch die Sache mit der Beweislast.


    Garantie: Der Hersteller steht hier in der Regel dafür ein, daß während der Garantiezeit kein Mangel auftritt. Die Garantie umfaßt also auch Fälle, für die der Händler gerade *nicht* einstehen muß. Siehe zur Garantie neuerdings auch § 477 BGB.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    ...keine längeren Wartezeiten als 2-3 Wochen...


    kennt dafür denn jemand die gesetzl. Grundlage?


    Ich habe heute mein Festnetz Telefon zum Pro Markt gebracht, da es kaputt ist. Die meinten ich müsste mit einer Reparaturzeit von 4 - 6 Wochen rechnen.


    Da ich aber im Gegensatz zu Mobiltelefonen nur ein Festnetztelefon besitze würde das nun bedeuten dass ich 4 - 6 Wochen kein Festnetztelefon habe! :mad:
    Ein Austauschgerät bzw. Leihgerät konnte ich für diese Zeit nicht gestellt bekommen.


    Es wäre super, wenn mir jmd. den genauen Paragraphen nennen könnte.

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