Fragen zur Haftpflichtverischerung

  • Joah. Es geht ja aber nicht um eine Gebäudeversicherung. Und eine extra Glasversicherung muss ja nicht sein, wenn es auch bei einer Haftpflicht inklusive sein kann.


    Das mit dem Zeitwert bei Haftpflichtversicherungen stimmt zwar; aber den Versicherer möchte ich sehen, der mir sagt, dass Scheiben einen Zeitwert haben. Die halten, wenn man ordentlich mit ihnen umgeht, ja ohnehin ewig und drei Tage.

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  • wie soll das denn inklusive sein??^^
    haftpflichtversicherungen zahlen bei einem solchen schaden nicht!


    wenn ich das fenster von meinem nachbarn zerdepper (auch grob fahrläßig^^) dann zahlt ne haftpflichversicherung, unabhängig obs jetzt glaß ist oder nicht!
    wenn ich das radel von meinem nachbarn kaputt macht zahlt sie auch... nur bei gemieteten, geliehenen oder eigenen schäden zahlt die haftpflicht nicht!


    und wegen zeitwert, es ist halt so das die so kalkulieren^^
    auch wenn scheiben ewig halten, ne abnutzung haben sie halt, und der wert sinkt auch.. ich kann genauso gut sagen das ein buch ewig hält, aber der wert sinkt halt auch stetig...
    greetz weesel




    ---> tut mir leid, hab das posting überlesen das kam während ich mein vorheriges geschrieben hab :o


    generell: wenn du deine eigenen oder gemieteten sachen kaputt machst zahlen haftpflichtversicherungen nicht...

  • Zitat

    Original geschrieben von Weesel
    haftpflichtversicherungen zahlen bei einem solchen schaden nicht!


    Richtig, nicht alle; sogar die meisten nicht. :eek: ;)

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  • crooks:


    IMO zahlt meine Haftpflicht incl. Mietsachschäden (WGV) solche Glasschäden schon (jedenfalls wird nicht nach Einfachglas- und Sicherheitsglasscheiben unterschieden), jedoch dann nicht, wenn ich mich gesondert gegen solche Schäden hätte versichern können.


    Das scheint nicht so einfach zu sein, sowas zu finden. Keine Ahnung, ob es eine Glasbruchversicherung für den lediglich obligatorisch Berechtigten "am Glas" überhaupt gibt...


    Zitat

    [i]Original geschrieben von Weesel:[i]
    generell: wenn du deine eigenen oder gemieteten sachen kaputt machst zahlen haftpflichtversicherungen nicht...


    Das stimmt so einfach nicht. Wozu gibt es HPV mit Einschluss von Mietsachschäden? Dass crooks eine solche Tarifvariante benötigt, wird ihm schon klar sein.


    Im Übrigen halte ich bei Glasbruchersatz eine Vorteilsanrechnung "neu für alt" für relativ abwegig.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • Mietsachschäden sind in einer Privathaftpflichtversicherung eingeschloßen(zumindest bei uns). Ausgeschloßen sind dabei Glasschäden in der Wohnung wie zB die Duschkabine oder Türverglasung. Dafür benötigt man eine Glashaushaltversicherung. Bei dieser Glashaushaltversicherung gilt der gleitende Neuwert, also Neu für Alt!!!

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • sodale, also hab heute auch mal nachgschaut, muß mich in der tat korrigieren...
    in der Privathaftpflicht sind mietsachschäden in der tat enthalten...
    aber da gilt dennoch kein glaß!
    desweiteren bezieht sich der passus nur auf gebäude, sprich gemietete autos etc sind nicht enthalten...
    sry, war ein mißverständniss meinerseits!


    greetz weesel

  • Hat denn jemand von euch so eine Glasversicherung extra? Wie hoch sind denn da in etwa die Kosten?

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  • hm, also bei uns für ne 60qm wohnung 35,30€p.a...
    das sind 3€ im monat, also durchaus verschmerzbar^^


    greetz weesel

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