Fragen zur Haftpflichtverischerung

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Demnach wäre ein Schaden beim Tierhüter ausdrücklich mitversichtert.


    Na dann ;). Sofern tatsächlich diese Bedingungen zur Anwendung kommen, sollte man den Schaden schnellstmöglich melden.


    Da hast du weiter gelesen, als ich ;). Aber ist gut so!

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Das sehe ich anders.
    Entscheidend dürfte doch dieser Absatz sein:
    Eingeschlossen sind – abweichend von Ziff. 7.5 (1) AHB – Haftpflichtansprüche der Tierhüter, Reitbeteiligten und der Reittiernutzer gegen den VN.


    Demnach wäre ein Schaden beim Tierhüter ausdrücklich mitversichtert.


    Das hätte ich auch zitieren können - das hatte mir nämlich auch "Hoffnung" gemacht.
    War mir nur nicht sicher, ob ich es richtig verstehe.


    Wenn ihr euch sicher seid ? Vielen Dank schonmal !

  • Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Was spricht dagegen den Schaden einfach bei der Versicherung anzuzeigen? Die werden dir dann schon sagen ob es Gründe gibt die dagegen sprechen.



    Gruß Kai


    Wird getan.
    Ich werde berichten.


    Danke !

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