Hallo!
Bei einer Diskussion, die ich vor kurzem mit einem Freund geführt habe, blieb folgende Frage offen:
Und zwar bieten manche Kreditmodelle einen Schutz gegen das Risiko "Unverschuldete Arbeitslosigkeit". Folgendes Gedankenkonstrukt nun hierzu:
- Bekannter vom Freund von mir ("Person X") ist Angestellter und schließt während seines bestehenden Arbeitsverhältnisses einen Kreditvertrag ab
- Während der Kreditlaufzeit wechselt Person X den Arbeitgeber
- Person X wird während der Probezeit vom Arbeitgeber entlassen
Fällt das unter "Unverschuldete Arbeitslosigkeit"?