Weitere Auszahlung Halbwaisenrente nach Hochzeit?

  • Hallo,


    ich hätte eine Frage bzgl. Halbwaisenrente.


    Meine Freundin ist über 18 Jahre alt, ist in Ausbildung und bekommt zusätzlich Halbwaisenrente. Ich bin in einem normalen Arbeitsverhältnis.
    Die Sache ist die, dass wir kommendes Jahr heiraten wollen.



    Mein Problem ist, dass ich überall gegensätzliche Antworten findem ob die Halbwaisenrente dann auch witerhin ausbezahlt wird oder ob das von meinem Gehalt abhängig gemacht wird?. Die Hotline der Berufsgenossenschaften meinte, dass mein Einkommen (als zukünftiger Ehepartner) bei der Halbweisenrente (meiner zukünftigen Ehefrau) angerechnet wird. Das heißt, wenn ich genügend verdiene, ich unterhaltspflichtig werde und damit die Halbwaisenrente wegfällt.
    Im Gegensatz dazu meint die konkret zuständige Berufsgenossenschaft für Bau, dass mein Einkommen auch in der Ehe keine Rolle spielen sollte. Nur so schriftlich bekommen tue ich dazu leider auch nichts. Und ich will ungern nach der Hochzeit feststellen, dass wir 2 Jahre Halbwaisenrente einfach so verschenkt haben.
    Wisst ihr, wo ich dazu irgendetwas finden könnte, von mir aus auch Gesetzestexte.


    Schon mal vielen Dank im Voraus.

  • Gesetzestexte wüste ich keine, ich rate Euch jedoch ein paar Euro zu investieren und entsprechende „Fachberater“ hierzu zu konsultieren. Es eignen sich hervorragend Anwälte/Steuerberater im Bereich Erbrecht und Familienrecht.

  • Oder noch besser bei den zuständigen Rentenversicherungsträger n(BfA, LVA, Knappschaft) nachfragen. Von dort wird die Rente gezahlt, die sollten es am besten wissen. Vermutlich erhälst du da auch kostenlos Auskunft


    Gruß
    Faceman

    Zu welchen Anlässen man Whisk(e)y trinkt :
    Man sollte immer eine kleine Flasche Whisky dabeihaben, für den Fall eines Schlangenbisses - und ausserdem sollte man immer eine kleine Schlange dabeihaben.
    (W.C.Fields)

  • Habe bereits bei dem entsprechenden Rententräger nachgefragt, der Berufsgenossenschaft für Bau. Habe jedoch nur immer eine Zusage bekommen, dass eine Hochzeit die Rentenzahlung nicht beeinflußt, was ich nicht wirklich glauben kann, da ich meiner Ansicht nach unterhaltspflichtig werde. Daher die Frage hier.

  • BfA und LVA gibt es nicht mehr. Das ganze heißt jetzt "Deutsche Rentenversicherung". Die haben ein kostenloses Infotelefon. Da bekommst du ganz sicher die korrekte Auskunft:


    Link


    Die kostenlose Telefonnummer lautet: 0800 10004800


    Wäre nett, wenn du die Antwort hier auch posten könntest.


    edit:


    Bist du sicher, dass die BG Bau der Rententräger für die Waisenrente ist? Soweit ich weiß zahlt die BG Bau Rente wegen Berufsunfähigkeit (z.B. durch Arbeitsunfall).
    Die Waisenrente ist eine Hinterbliebenenrente. Diese wird normalerweise von der "Deutschen Rentenversicherung" (früher Bfa, LVA, Knappschaft, Seekasse, ...) bezahlt. Oder ist der Versicherte bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen?

  • Stelle eine schriftliche Anfrage an die BG mit haarkleiner Beschreibung, was ihr vorhabt.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Es war ein Arbeitsunfall, ja, daher ist die BG Bau zuständig. Werde am besten wirklich nochmals eine schriftliche Anfrage stellen.
    Bei meiner letzten Anfrage kam der tolle, nichtssagende Text zurück:
    "Wenn die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt sind, wird auch in der Ehe weiterhin Waisenrente gezahlt."


    Was soll ich daraus schließen. Ich wollte ja wissen, was die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind.

  • Habe meine Anfrage gerade an eine andere Berufsgenossenschaft (Elektrotechnik) geschickt, und auch sofort eine kompetente Antwort erhalten.


    "die Halbwaisenrente von über 18-jährigen Waisen wird solange gezahlt, wie sich die Halbwaise in einer Ausbildung befindet, höchstens bis zum 27.Lebensjahr.


    Angerechnet wird lediglich das eigene Einkommen der Waise, so dass das Gehalt des Ehemannes nicht als Einkommen der Waise zählt und damit auch nicht auf die Waisenrente angerechnet wird. "


    Damit kann ich was anfangen, auch wenn ich das von denen nicht schriftlich verlangen kann, da das nicht die zahlende Berufsgenossenschaft ist.

  • Klick und dort den §67 ;)



    Im Gesetz steht nix von Heirat, ergo ist diese für den Anspruch unerheblich.


    Viel bedenklicher finde ich aber, dass die BG ihre eigenen Gesetzesvorschriften nicht kennt. :rolleyes:

  • Mir macht eher Paragraph $68 Abschnitt (2) Bedenken. Heißt dies, dass bei Heirat unser Einkommen zusammengelegt wird und daraus die Einkommens-Grenze berechnet wird?


    Zitat

    (1) Die Rente beträgt
    1. 20 vom Hundert des Jahresarbeitsverdienstes für eine Halbwaise,
    2. 30 vom Hundert des Jahresarbeitsverdienstes für eine Vollwaise.


    (2) Einkommen (§§ 18a bis 18e des Vierten Buches) einer über 18 Jahre alten Waise, das mit der Waisenrente zusammentrifft, wird auf die Waisenrente angerechnet. Anrechenbar ist das Einkommen, das das 17,6fache des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt. Das nicht anrechenbare Einkommen erhöht sich um das 5,6fache des aktuellen Rentenwerts für jedes waisenrentenberechtigte Kind der Berechtigten. Von dem danach verbleibenden anrechenbaren Einkommen werden 40 vom Hundert angerechnet.


    (3) Liegen bei einem Kind die Voraussetzungen für mehrere Waisenrenten aus der Unfallversicherung vor, wird nur die höchste Rente gezahlt und bei Renten gleicher Höhe diejenige, die wegen des frühesten Versicherungsfalls zu zahlen ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!