ZitatOriginal geschrieben von Steward-NRW
Ich will ja keine Rechtsberatung machen, aber ich meine ein Onlineshop wäre kein Angebot. Das ist wie mit einem Schaufenster und Werbebeilagen, dass sind auch alles keine Angebote.
Du machst dem Onlineshop das Angebot zu wechseln.
Dafür gibts ja auch die 14 Tage Widerrufsrecht.
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auf wunsch gelöscht ...