Beiträge von Tipsy

    Bei der Recherche zu einem aktuellen Fall bin ich auf ein Urteil des LG Düsseldorf zu VIP-Rufnummern gestoßen:


    Urteil vom 20.07.2012, 6 O 518/10


    Demnach sind die Kaufverträge über VIP-Nr. nichtig gem. § 134 BGB, da § 4 Abs. 5 S. 2 TNV den Rufnummernhandel verbietet.


    Die Konsequenzen sind entsprechend einschneidend: weder hat man als Käufer einen Anspruch auf die Nummer, noch auf Rückzahlung des Kaufpreises / Schadensersatz.

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    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Auch ein Reihenmittelhaus steht auf eigenem Grundstück, unterliegt komplett der eigenen Verfügungsgewalt, keinen Miteigentümerzwängen wie bei Eigentumswohnungen, Gestaltungsmöglichkeiten, pipapo.


    Die ganz überwiegende Zahl der Neubau-Reihen- und Doppelhausgrundstücke sind Gemeinschaftseigentum, also läuft alles nach dem WEG inkl. Teilungserklärung etc.. Das kann gutgehen, birgt aber deutlich mehr Problempotential als das Alleineigentum.

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    Original geschrieben von Jimmythebob
    Maßgeblich ist aber, dass man das Auto auch im Rahmen des Gewerbes nutzt. Nur weil jemand selbstständig ist oder ein Gewerbe hat, heißt das ja nicht, dass er keinen Verbrauchsgüterkauf mehr durchführen kann.


    Das kann missverstanden werden.
    Wenn Vertragspartner die GbR ist (im Feld "Käufer" des Vertrags), kann der Gesellschafter sich hinterher selbstverständlich nicht darauf berufen, er nutze das Auto als Verbraucher.
    Dem BGH-"RAin kauft Lampe"-Fall (auf den du wohl anspielst) lag ein anderer Sachverhalt zu Grunde, die RAin hatte bei einem Online-Kauf als Lieferadresse die Kanzlei angegeben (wenn ich mich recht erinnere).

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    Original geschrieben von malinfo
    Was mich in dem zusammenhang 'mal interessieren würde: gibt s nicht das schöne wort "schadenminderungspflicht" und verstößt man nicht gegen diese pflicht, falls man einen RA einschaltet, BEVOR der unfallgegner (oder dessen versicherung) durch ihr verhalten die einschaltung eines RA's unvermeidlich machen ?


    [small]Grund für die frage: bei einem verstoß gegen die schadenminderungspflicht bestünde ja die gefahr, daß man auf den anwaltskosten (ganz oder zumindest teilweise) sitzen bliebe...[/small]


    Bei einer Schadenshöhe ab EUR 500,00 und unstreitiger Schuldfrage sind RA-Kosten immer ersatzfähiger Schaden.
    Bei einer Schadenshöhe bis EUR 500,0 und streitiger Schuldfrage sind RA-Kosten auch ersatzfähiger Schaden.


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    Original geschrieben von jens-wbx
    Da muß ich leider wiedersprechen!
    ich habe bereits mehrfach für meine eigenen Aufwendungen eine Pauschale ich glaub von 20 od. 30 € für "Porto und Telefon" geltend gemacht und auch anstandslos erhalten.


    Die EUR 25,00 bis EUR 30,00 Pauschale bekommst du auch, wenn du einen RA beauftragt hast. Schließlich hast du auch mit deinem RA telefoniert / geschrieben.

    VG Berlin untersagt Groupon Verkauf von Gutscheinen für Doktortitel


    Das VG Berlin hat mit Beschluss vom 4. September 2012 (Az. 3 L 216/12 ) den Verkauf von Gutscheinen für Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel über Groupon untersagt.


    Die angeblich kirchlichen Titel seien echten Titeln zum Verwechseln ähnlich, da sie sich zu sehr an allgemein anerkannte wissenschaftliche Fachbereiche anlehnen.