Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von seb99
    Mal was anderes:


    Ich habe gerade eine Bewertung von einem russischen Ebayer bekommen, die aber seltsamer Weise nicht in meine Gesamwertung eingeht. Weiß jemand warum?


    http://cgi2.ebay.de/aw-cgi/eBa…wFeedback&userid=hk-seb99


    Das kann schon ein paar Stunden dauern, bis die Gesamtzahl aktualisiert wird.
    IMHO war es früher sogar nur einmal täglich (morgens in Deutschland um 9 :D)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Tatsächlich. Hat sich erledigt.


    (Wenigstens sind wir nicht in Polen. Morgens um halb 10, wo ist mein Knoppers? :D )

    "... infinity’s a great place to start"
    No Line on the Horizon - U2

  • So,jetzt muss ich auch mal was fragen.


    Es geht um die Gebührenerstattung bei wiedereingestellten Artikeln.Ich habe mich jetzt gerade seitenweise durch die Vorraussetzungen geklickt,aber irgendwie blicke ich da nicht durch.


    Beispiel:


    Artikel beim 1ten Mal nicht verkauft,wiedereingestellt,jetzt kurz vorm Verkauf.
    Was und Wann kann ich etwas zurück verlangen ? Und wie ?


    Danke schon mal


    C.

    Nix..............

  • Du brauchst nichts zurückzu verlangen, das geht automatisch.
    Wenn der Artikel beim 2. mal verkauft wurde, dann bekommst Du eine Gutschrift mit der Einstellungsgebühr.
    Kannst Du unter Konto auf Deinem Kontoauszug dann sehen.

    Gruss an alle von Rennbiene
    P.S. Ich schreibe vielleicht falsch, aber ich denke richtig!

  • Hallo,


    ich habe auch eine riesen Problem mit einem Käufer:


    Ich habe ein V600 verkauft (gekauft im Januar), das handy hatte keine beschädigungen und war in einem echt 1a zustand. jetzt schreibt der käufer: "Das ist klarer Betrug und vortäuschung falscher Tatsachen.
    So sieht mein Handy nach 2 Jahren Gebrauch nicht aus!!!!!!!
    Das Display hat soviele Kratzer dass ich manches nicht recht erkannen
    kann, auch aussen sind Kratzer sichtbar," nur ehrlich gesagt hatte das phone bei mir keinen einzigen kratzer... will der mich verarschen?
    was soll ich jetzt machen?
    sein vorschlag
    "Ich mache Ihnen nun den Vorschlag, Sie nehmen das Handy zurück, oder
    kommen mir mit dem Kaufpreis etwas entgegen.
    Ansonsten wird diese Sache meinem Anwalt übergeben."
    was hab ich da jetzt für recht?
    ich habe keine bilder und nichts :(...
    helft mir... danke :)

  • Lass Dir doch einmal Fotos vom eingeschalteten Gerät senden, auf dem man die Kratzer und die IMEI erkennen kann.

    Gruß,
    Thomas


    --------------


    Erst durch das Lesen lernt man, wieviel man ungelesen lassen kann!

  • Zitat

    Original geschrieben von !_-_-Nokia-_-_!
    Lass Dir doch einmal Fotos vom eingeschalteten Gerät senden, auf dem man die Kratzer und die IMEI erkennen kann.


    gute idee leider habe ich die IMEI nummer aber nicht mehr :(


    ...toll das hat mir noch 3 tage vor'm abi gefehlt.. ein käufer dem das phone net gefällt oder der geld rausschniden will

  • Hast du jemanden, der bezeugen kann, dass sich das Gerät in einem einwandfreien Zustand befand?


    Was mir gerade noch einfällt: Du könntest deinen Händler bitten, dir einen neue Rechnung mit IMEI zu drucken, bzw. dir die IMEI zu nennen. Anhand deines Ausweises sollte er dich ja erkennen können.


    ;)

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

  • Zitat

    Original geschrieben von Helge
    Hast du jemanden, der bezeugen kann, dass sich das Gerät in einem einwandfreien Zustand befand?


    Was mir gerade noch einfällt: Du könntest deinen Händler bitten, dir einen neue Rechnung mit IMEI zu drucken, bzw. dir die IMEI zu nennen. Anhand deines Ausweises sollte er dich ja erkennen können.


    ;)


    werde das mal probieren... hab auch noch das phone allein eingepackt :(... ich glaub der käufer will nur den preis drücken :mad:

  • Wenn du dir wirklich sicher bist, dass das Telefon dem beschriebenen Zustand
    entsprochen hat, dann lass es drauf ankommen!


    Tue dem Käufer gegenüber so, als hättest du Bilder, IMEI und Zeugen. Soll der Käufer dir erst mal den gerügten Mangel deutlich machen anhand aussagekräftiger Bilder.


    Und mach ihm folgendes klar: Die Schlechterfüllung eines Kaufvertrages stellt für sich noch lange keinen Betrug i.S.d. StGB dar, wohl dagegen das Verhalten eines Käufers, der absichtlich den Verkäufer über Tatsachen wie Beschaffenheit der gelieferten Kaufsache täuscht, um ihn dadurch zu einer teilweisen Rückerstattung des Kaufpreises zu veranlassen.


    Wenn das Tel. wirklich so furchtbar zerkratzt wäre, wie er schreibt, warum sollte er dann weiterhin am Vertrag festhalten wollen? Ein so hochwertiges Handy, bei dem das Display aufgrund der Kratzer nicht mehr lesbar ist, behält man nicht, sondern man gibt es zurück.


    Weiterhin muss er, um Ansprüche aus Mängelhaftung gegen dich geltend machen zu können, den Nachweis führen, dass das Tel. schon zum Zeitpunkt der Aufgabe bei der Post in solch desolatem Zustand war. Diese würde ich aber erst anführen, wenn sich nicht einsichtlich zeigen sollte. Klingt sonst nach billiger Ausrede...


    Mit dieser Argumentation solltest du den "Preisdrücker" kalt erwischen können.



    P.S.: Ist immer wieder überraschend, wieviele Leute "einen" Anwalt haben :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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