Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiacommi
    Bisher konnte ich in Ebay wenn ich auf bald endene Auktionen ging Seitenweise Angebote sehen ( z. B. Handy) die bald oder in ein paar Stunden enden.


    Wenn ich jetzt seit ein paar Tagen die Seiten ansehe kommen nur noch einige Angebote die enden..


    was ist den da los..


    Hat wohl mit der Überarbeitung der Suchfunktion durch eBay zu tun. Log Dich mal ein, irgendwo findest Du dann einen kleinen Link, wo Du Deine Suchpräferenzen speichern kannst. :)

  • Re: Habe nun auch mein 1. Problem:


    Zitat

    Original geschrieben von Laubi
    Nun zum Problem:


    Gerät ist alles andere als im "1A Zustand". Das Cover weist am unteren Ende starken Verschleiß auf; ist richtig abgewetzt. Ist dies schon "arglistige Täuschung"? Zudem fehlt der 'Stöpsel' für den externen Anschluß (Betrieb Freisprecheinrichtung). Desweiteren fehlt der Eigentumsnachweis (gut, stand ja auch nichts von in der Freisprecheinrichtung - daran bin ich ggf. selber schuld :rolleyes: )



    Ich beziehe mich nun lediglich auf die genannten Mängel, nicht auf den fehlenden Eigentumsnachweis:


    Der Verkäufer hat einen Gewährleistungsausschluß in seiner Auktion. Ich gehe daher einfach mal davon aus, dass sich der Verkäufer in üblicher Weise (dummdreist ;) ) darauf berufen wird und jedes entgegenkommen ablehnen wird.


    Die Sache hat nur einen Haken:
    Offensichtliche Mängel sind bei der Auktion anzugeben.
    So etwa Abnutzungen, die über das bei einem 6 Monate alten Handy zu erwartende Maß hinausgehen oder fehlende Teile. Denn diese Mängel fallen ja gerade nicht in den gewollten Regelungsbereich. Der Gewährleistungsausschluß soll ja Privatleute nur davor bewahren ggf. zwei Jahre lang für nicht erkennbare Mängel einzustehen.
    Hier liegt der Fall anders. Alle genannten Mängel sind selbst für Laien offensichtlich. Wenn also die Abnutzung stärker ist, als man sie bei einem Handy dieses Alters erwarten muß, wäre erforderlich gewesen, dass der Verkäufer diese erwähnt und nicht auch noch mit "1A Zustand" vertuscht. Da der Verkäufer die Mängel mindestens arglistig verschwiegen hat, wenn nicht sogar durch die Angabe "1 A Zustand" einen anderen Zustand zugesichert hat, ist der Gewährleistungsausschluß nach § 444 BGB insoweit unwirksam. Der Verkäufer muß also nacherfüllen, sofern du, da es ein Privatverkäufer ist, das Vorliegen der Mängel bei Gefahrübergang beweisen kannst. z.B. Zeugen beim Auspacken. Der Verkäufer schuldet ein Gerät im 1A Zustand und hat nun diesen Zustand herbeizuführen.


    Das sollte dir eine gute Argumentationsbasis geben;)



    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • Vielen herzlichen Dank für dieses sehr guten und vor allem detailierten Hinweise, DaFunk!
    Das hat mir wirklich prima geholfen ... bin froh, gestern - in der doch recht gereizten Stimmung - noch keine Mail geschrieben zu haben und erst mal auf die TT-Experten Einschätzung gewartet habe. (By the way: War schon am überlegen, ob ich hier in dieses Thema schreibe, oder gleich per PN an Dich und/ oder BB007)


    Werde den Handelspartner dann gleich mal kontaktieren :top:


    ---
    edit

    Letzte Frage noch: Sollte ich eine Frist setzen? Wenn "ja" welcher Zeitraum wäre angemessen?

    Newbie-Reloaded :-)

  • Wenn du dich im Ergebnis vom Vertrag lösen möchtest, wäre eine Frist nicht verkehrt. Ansonsten kannst du die erste Anfrage/ Forderung auch ohne losschicken und abwarten, ob sich was tut.
    I.d.R. sind dann 7-10 Tage als Frist angemessen.


    Wenn es ernst wird, wäre es außerdem angebracht von Mail auf Post umzusteigen. Das wirkt bedrohlicher;)


    Zitat

    War schon am überlegen, ob ich hier in dieses Thema schreibe, oder gleich per PN an Dich und/ oder BB007


    Mein PN-Fach steht dir jederzeit zur Verfügung:) (außer wenn ich Dödel wieder vergessen habe, es zu leeren :D ). Hier im Thread bin ich aber auch recht oft.


    Freut mich, wenn ich helfen konnte/ kann.


    Chris

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  • Ja, danke, Chris. Du warst mir eine sehr große (!) Hilfe! Habe Deinen kpl. Text beinahe 1:1 in meiner E-Mail:

    übernommen. Hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet. Evtl. keine übele Idee, danach auf den guten alten Brief umzusteigen. Bin nur unsicher, ob ich jetzt schon negativ bewerten soll ... befürchte dann, dass mein 100% positives, lupenreines ebay-Bewertungsprofil leiden wird ... na ja, evtl. meldet er sich noch bis zum genannten Termin.


    Für detailierte Tipps zur weiteren Vorgehensweise habe ich jederzeit ein offenes Ohr (bzw. Auge - ich lese ja 'nur' ;)). Ach ha, ich hab' eine noch nie genutzte Rechtschutzversicherung. Ggf. sollte ich den Brief schreiben lassen?


    Danke und Gruß,
    Laubi - der in den nächten Auktionen wohl beim distanzierten "Sie" bleiben wird :rolleyes:

    Newbie-Reloaded :-)

  • In dieser ersten mail würde ich auf die Freizeichnung des Verkäufers von der Mängelhaftung gar nicht näher eingehen.


    Lass ihn doch erst lieber selbst argumentieren (... habe aber ausdrücklich die Gewährleistung/Garantie ausgeschlossen...) und pack ihn dann mit o.g. Argumentation über §444 BGB :D



    edit: Ist ja eh schon zu spät :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Laubi
    Laubi - der in den nächten Auktionen wohl beim distanzierten "Sie" bleiben wird :rolleyes:


    Das mache ich aus Prinzip schon immer. Man weiß ja nie, wozu es gut ist. Im Streitfall nachträglich von "du" auf "Sie" zu wechseln ist ja auch komisch :D



    Vor der Bewertung würde ich jetzt auf jeden Fall die Reaktion abwarten, sonst kommt die Rache garantiert. Wenn man sich einigt, bleibt ja noch Bewertungsverzicht...
    Ansonsten kannst du ja wirklich die RSV anzapfen, wenn keine Antwort kommt.
    Ein Anwalt ist immer respekteinflößender, als ein schimpfender Privatmann, auch wenn er im Ergebnis nichts anderes schreibt, als sowieso in der Mail steht.


    Die Mail ist jedenfalls gut geworden, finde ich :)



    Jetzt bleibt abzuwarten, was als Reaktion kommt und dann kannst du über einen Rücktritt oder Minderung nachdenken, wenn nichts kommt.



    @ booner:
    Wer den Ausschluß reinsetzt wird ihn i.d.R. auch nutzen wollen. Deswegen finde ich es OK, dem Verkäufer von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen.
    Seit der Ausschlußmöglichkeit glauben einfach zu viele Verkäufer, ihren Hausmüll noch unter Gewährleistungsausschluß verkaufen zu können, ohne dass ihnen was passiert.


    Dabei fällt mir ein, mein TV ist eben explodiert => ab zu Ebay mit Gewährleistungsausschluß :rolleyes:


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    [...] Die Mail ist jedenfalls gut geworden, finde ich [...]

    Hab' ich ja Dir zu verdanken, da Du den "Löwenanteil" des Textes verfaßt hast :top:


    Soeben die Antwort gekommen:

    folgendes möchte ich antworten habe ich soeben geantwortet:

    Habt Ihr bessere Ideen, bzw. fehlt etwas, das ich erwähnen sollte/ muß?


    Danke vorab und Gruß,
    Laubi


    ---
    edit: Hab' die Mail mal überarbeitet und losgeschickt!

    Newbie-Reloaded :-)

  • Zitat

    ...der 1 a zustand bezieht sich ja auch hauptsächlich auf das wesentliche und das ist meiner meinung die technische seite. und da kan ich sagen ist das handy im top zustand( zb. viele 6310 haben softwareprobleme od. display).


    Diese Gesülze ist völlig uninteressant. Er hätte überhaupt keinen Zustand zusichern müssen, im Gegenteil hätte er aber jede nachteilig von der üblichen Beschaffenheit abweichende Eigenschaft des 6310i - also insbesondere auch "optische" Schäden" erwähnen müssen. Keinen Richter wird interessieren, was ER mit seinen "1a Zustand" denn genau gemeint hat :)



    @Da Funk:


    Ich wage aber zu behaupten, dass 3/4 der ebay-Userschaft ihren "obligatorischen Schlusssatz" inhaltlich in keinster Weise überblicken. Da wird einfach plump von anderen Angeboten abgeschrieben.


    Insofern könnte man hier schon schlafende Hunde wecken :rolleyes:


    Vorliegend ist die der Mangel aber wirklich eindeutig ein offensichtlicher, so dass ein arglistiges Verschweigen wohl anzunehmen ist und eine wirksame Freizeichnung ausscheidet.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Danke, booner, diese Passage:

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    [...] im Gegenteil hätte er aber jede nachteilig von der üblichen Beschaffenheit abweichende Eigenschaft des 6310i - also insbesondere auch "optische" Schäden" erwähnen müssen. [...]

    finde ich gut!


    Soll ich dies in die obige Mail einfügen (diesesmal ist es nicht zu spät; da noch nicht versand ;)) oder hab' ich evtl ebenfalls schon zu viel 'gesülzt' bzw. rumgeschrieben?


    Ist es der sinnvollste Schritt, jetzt zum Anwalt, oder erst an ebay schreiben (wobei ich hier schon gelesen habe, das die das nicht die Bohne zu interessieren scheint :rolleyes: )


    Bin "Problemfälle" - wie Ihr merkt - nicht wirklich gewöhnt ... will ja auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Jedoch will ich den jensi24 damit auch nicht durchkommen lassen. Wenn's so weitergeht, wird der keine 25 mehr :D

    Newbie-Reloaded :-)

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