Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Warum schließt du eine Verwechslung zum jetzigen Zeitpunkt aus? Hast du dafür Anhaltspunkte? Ich würde natürlich die Deadline und eine Antwort abwarten.


    Um den Straftatbestand des Betruges zu erfüllen ist ein Vorsatz notwendig und den muß man (bzw. der StA) erstmal beweisen können (der Betreffende kann ja immer noch leicht auf eine Verwechslung abstellen). Auch die Frage der Beweislast ist ja nur eine zivilrechtliche Frage. Strafrechtlich ist natürlich die Anklage in der Beweislast.


    Insofern würde ich die strafrechtliche Komponente erstmal hinten anstellen und nur in Betracht ziehen, wenn wirklich sonst nichts mehr geht und keine Einsicht oder entsprechende Tätigkeit der Gegenseite zu verzeichnen ist.


    Zur Frage der Beweislast: klick

  • Re: Bin wahrsch. ebay-Betrüger aufgesessen :(



    Wer schießt denn da mit Kanonen auf Spatzen? :D


    Alleine schon, dass der Verkäufer sich noch meldet, spricht eher für einen Fehler als für einen Betrugsversuch! Welcher Betrüger ist anschließend noch erreichbar?


    Ich wette mit dir, dass es sich höchst wahrscheinlich um eine einfache Verwechslung handelt ;)


    Zitat

    - Heute abend bei ebay "Beschwerde über Nicht- oder Falschlieferung"
    - Morgen früh zur Polizei und Anzeige wegen Betrugs erstatten
    - Nach 30 Tagen ebay-Käuferschutz in Anspruch nehmen


    Halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für übertrieben!


    Warte erstmal die Deadline ab.


    Viel Glück
    Dominik

  • Ich würde auch sagen: Ball flach halten!


    Der Verkäufer ist ja offensichtlich halbwegs erreichbar und hat den Fehler offensichtlich eingeräumt. Also gib ihm doch einfach mal ne Chance...


    Mir ist übrigens schon was ähnliches passiert (Verwechslung) und der Verkäufer hat die Rückabwicklung komplett auf seine Kosten übernommen. :top:


    Ich finde auch bei Ebay stecken eben nur Menschen dahinter und Fehler passieren manchmal. Entscheidend ist dann wie man damit umgeht.


    In diesem Sinne


    Räum die Kanone wieder in den Keller und spar dir die Munition ;) :D

    "Die Kastanien blühen. Ich nehme es zur Kenntnis, äußere mich aber nicht dazu." (Günter Eich)


    Rechtschreibung ist sexy...

  • Kommt im Moment jemand bei "MyEbay" rein ?


    Mozilla = Dokument enthält keine Daten
    IE = Keine Seite anzeigbar


    ???


    C.

    Nix..............

  • Komme zwar in Mein ebay - kann aber keine Artikel wiedereinstellen, bearbeiten oder ähnliches...Scheint also wirklich ein Problem zu sein.

  • Entwarnung: Ich war wahrscheinlich wirklich zu nervös. Sache hat sich geklärt, Uhr ist angekommen, TDSL-Modem geht unfrei zurück. :top: :D


    Jetzt mal noch eine ganz andere Frage, und zwar bzgl. PayPal und ebay. Ich habe mich nun auch endlich mal bei PayPal angemeldet, werde es aber, nachdem ich gleich bei der ersten Auktion als Verkäufer gesehen habe, welche horrenden Gebühren da anfallen, zumindest als VERkäufer nicht mehr nutzen... :eek: :flop: :D (Ja, ich weiß, hätte ich vorher wissen können... ;) ). Diese eine Auktion ziehe ich aber nun selbstvertändlich durch und lerne aus dem Fehler.


    Nun hat man ja als Verkäufer bei PayPal das Problem, dass der Käufer nach Lust und Laune das Geld einfach wieder zurückholen kann. Ich habe zwar bereits den Betrag auf mein Girokonto transferiert, aber im Falle einer solchen Rückholung wird sich PayPal bzw. ebay dann ja trotzdem an mir schadlos halten, sprich den Betrag meinem PayPal-Konto belasten und dann wahrsch. per Lastschrifteinzug von meinem Giro einziehen.


    Damit in einem solchen Falle die ebay- bzw. PayPal-Versicherung gegen betrügerische Käufer zieht, muss man ja einige Steps beachten (nur an die hinterlegte Adresse schicken usw.). Einer dieser Steps ist, dass eine "Empfangsbestätigung mit Online-Unterschrift" vorliegen muss. Damit ist sicher gemeint, dass ich es auf eine solche Art und Weise verschicken muss, dass der Empfänger den Erhalt des Paketes quittieren muss.


    Was aber meinen die genau mit "Online-Unterschrift"? Und vor allem: Wie komme ich da ran, wenn ich mit GLS versende? Unterschreiben muß ich ja beim Erhalt eines GLS-Pakets. Bekomme ich aber als Absender auch ohne Weiteres einen Wisch von GLS ausgehändigt, den ich dann an ebay/PayPal weiterreichen kann?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Was aber meinen die genau mit "Online-Unterschrift"? Und vor allem: Wie komme ich da ran, wenn ich mit GLS versende? Unterschreiben muß ich ja beim Erhalt eines GLS-Pakets. Bekomme ich aber als Absender auch ohne Weiteres einen Wisch von GLS ausgehändigt, den ich dann an ebay/PayPal weiterreichen kann?


    Als Versender bekommst Du bei GLS den Versandzettel zurück, auf welchem die Adresse und die Paketnummer vermerkt ist.
    Das ist also sozusagen Dein (Versand-)Nachweis.


    Im Online-Tracking kann man dann, nachdem das Paket angekommen ist, auch sehen wer das Paket entgegengenommen hat.
    Auf Wunsch kann ich gerne mal via PN eine Paketnummer durchschicken mit der Du das Beschriebene nachvollziehen kannst. ;)


    Inwiefern Ebay nun aber genau das meint, kann ich leider auch nicht genau sagen. :D

  • Die Bedinung bei paypal ist ganz einfach: Eine Chargeback wird veranlasst wenn der Verkäufer nicht auf online verfolgbarem Wege den Versand und die Zustellung des Paketes belegen kann. Sprich bei per DHL versandten Paketen hat man keine Chance - bei GLS, DPD, UPS schon, da diese ein frei verfügbares Tracking System anbieten.


    Zu paypal:Ich verwende paypal sehr gern und das auch als Verkäufer (gerade im Sofort-Kauf Bereich) da es da bei Zahlungen aus Guthaben und per KK unschlagbar schnell ist. Gerade im SK Bereich haben sich dadurch meine Verkäufe um 10-20% gesteigert. Geld kostet es mich als Verkäufer ja nur wenn jemand per KK bezahlt. Das Empfangen von Zahlungen aus Guthaben und Überweisung ist ja (vorerst) kostenfrei. Das Empfangen von KK Zahlungen kann man als Verkäufer ja generell ausschließen.

  • Kurze Frage,da ich im Moment dauernd "Probleme" mit Leuten aus anderen Ländern habe.Meine Sachen werden ersteigert,obwohl icj nur Versand innerhalb Deutschlands mache.


    Zwar kann man es nicht umgehen,aber wenigstens auf Enlisch "warnen".


    Meine Englisch Grammatik ist nicht so besonders.....


    Könnte man schreiben > No Shipping in other Countries ,only Germany ! < ?


    THX



    C.

    Nix..............

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