Warum schließt du eine Verwechslung zum jetzigen Zeitpunkt aus? Hast du dafür Anhaltspunkte? Ich würde natürlich die Deadline und eine Antwort abwarten.
Um den Straftatbestand des Betruges zu erfüllen ist ein Vorsatz notwendig und den muß man (bzw. der StA) erstmal beweisen können (der Betreffende kann ja immer noch leicht auf eine Verwechslung abstellen). Auch die Frage der Beweislast ist ja nur eine zivilrechtliche Frage. Strafrechtlich ist natürlich die Anklage in der Beweislast.
Insofern würde ich die strafrechtliche Komponente erstmal hinten anstellen und nur in Betracht ziehen, wenn wirklich sonst nichts mehr geht und keine Einsicht oder entsprechende Tätigkeit der Gegenseite zu verzeichnen ist.
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