Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ich habe gestern auch ein xda 2 ersteigert was wohl zu günstig war. Über Nacht ist es plötzlich defekt, sowas aber auch.


    Daher kann ich den Ärger verstehen. Man, dann müssen sie eben lernen den Preis reinzusetzen was es kosten soll.


    Das kann ja nicht so schwierig sein, oder?

  • Re: 1,- Euro Sofort-Kauf, danach beisst Hund ins Handy



    Ist das wirklich dein Ernst? Meinst du, das Handy wurde korrekterweise für einen Euro eingestellt?


    Mit deinen Drohungen machst du dich lächerlich! Die Verkäuferin kann noch jederzeit wegen Erklärungsirrtum gem. § 119 I Alt. 2 BGB ihr Angebot anfechten, sollte sie sich beim Preis vertippt haben.


    Eine Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts ist in der Hundestory auch nicht zu sehen, da sie gerade nicht den Willen offenbart hat, trotz der Anfechtbarkeit an dem Rechtsgeschäft festzuhalten


    Ich werde ihr dies dann gleich mal mitteilen, damit die Anfechtung auch noch rechtzeitig erfolgt :p

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo,


    Also, dass das Gerät nun wieder neu eingestellt wurde, und zwar "als Neu" und nicht "hat Hund gebissen" finde ich dann auch schon dreist.
    Dann hätte sie lieber ehrlich sein sollen und sagen, dass sie sich geirrt hat - fertig. Aber so würde ich auch sauer sein.


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=48164&item=6353415737



    BTW:
    Anderes Thema:
    Mein Schuhverkäufer ist wohl wirklich ein Betrüger.
    Werde am Montag mal zur Polizei gehen müssen, ... Antworten gibts auf meine Emails auch keine mehr. :(



    Chris

  • Zitat

    Original geschrieben von 06926
    und was wäre mit dem Urteil?


    http://www.heise.de/newsticker/meldung/54598



    Das passt hier hinten und vorne nicht:


    1. Geht es hier nicht um den Abbruch einer laufenden "Auktion"


    2. Hat sich der Verkäufer im Urteilssachverhalt dummerweise auf einen Irrtum über den Wert der Kaufsache berufen, der aber grdsl. keine verkehrswesentliche Eigenschaft darstellt. Hätte er sich auf einen Irrtum über eine wertbildende Eigenschaft des Colliers berufen (etwa, weil er dachte es sei aus Silber statt aus Platin) wäre er zur Anfechtung berechtigt gewesen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Re: 1,- Euro Sofort-Kauf, danach beisst Hund ins Handy




    Das will ich sehen vor Gericht!


    Sie hatte doch die Gelegenheit der Anfechtung. Nein, das Angebot hatte Sie so gewollt erstellt und die Tragödie dass der Hund das Handy zerstört hat hat den Kauf zunichte gemacht.


    Sorry, aber das ist der Grund warum der Kaufvertrag nicht zustande kam und wenn das nicht der Wahrheit entsprach kannst Du Dir Deine eigenen Schlüsse ziehen. Ist ja wohl dann ein Witz das Ganze!


    Den Brenner den Sie bereits 2 Mal verkauft hat, den weden wir auch bald wiedersehen, jede Wette! Das ist ein Newbie und die denken sie dürfen alles und das ist aber nicht der Fall!


    Die Anfechtung hätte Sie rechtzeitig äußern können. Irren ist menschlich, aber das war eine glatte LÜGE!

  • Dramatisch. Die Gerichte haben auch nichts besseres zu tun, als sich mit ebay-Käufern, die gezielt nach Angeboten suchen, bei denen jeder normal und logisch denkende Mensch sofort sehen würde, dass sie so niemals nie korrekt sein können und ebay-Verkäufern, die wiederum zu blöd sind, ihre Auktionen richtig einzustellen, auseinanderzusetzen. Für sowas gibt es die Mechanismen von ebay wie Bewertungen oder meinetwegen auch die ebay Sicherheitsabteilung, aber bitte verschont die Justiz mit so einem Blödsinn.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Anderes Thema:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=81534&item=5151108587


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…Item&rd=1&item=5146353193



    Vergleicht mal die beiden Auktionen!
    IMHO handelt es sich da wieder um den Betrüger, der auch schon mich reingelegt hat (zumindest sieht es ja im Moment so aus)!
    Was sagt Ihr? Das Ganze mal Ebay melden?



    Was hab ich in meinem Fall noch für andere Chancen, als zur Polizei zu gehen?
    Verbraucherzentrale? ...



    Chris


  • Klar, dürfte derselbe sein.


    Bau dir einen anonymen ausländischen Account oder besser zwei und biete die Dinger nach jenseits von gut und böse.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Re: Re: 1,- Euro Sofort-Kauf, danach beisst Hund ins Handy


    Zitat

    Original geschrieben von spielverderber
    Das will ich sehen vor Gericht!


    Sie hatte doch die Gelegenheit der Anfechtung. Nein, das Angebot hatte Sie so gewollt erstellt und die Tragödie dass der Hund das Handy zerstört hat hat den Kauf zunichte gemacht


    Und? Nicht jeder kennt das Institut der Irrtumsanfechtung? Daher muss die Anfechtungserklärung auch nicht innerhalb von Stunden nach Abgabe der WE erfolgen, sondern nur unverzüglich. Jeder soll Gelegenheit haben, sich in solch einem Fall rechtlich beraten zu lassen.


    Zitat


    Nein, das Angebot hatte Sie so gewollt erstellt und die Tragödie dass der Hund das Handy zerstört hat hat den Kauf zunichte gemacht.


    Hat das die Verkäuferin irgendwo erwähnt oder ist das deine (mißlungene) Interpretation des Sachverhaltes?


    Wieso sollte sie dass Angebot so gewollt haben? Selbst wenn sie es nicht so gewollt hatte, sich also geirrt hat, ist zunächst ein wirksamer Kaufvertrag zu 1€ zustande gekommen.


    Zitat


    Sorry, aber das ist der Grund warum der Kaufvertrag nicht zustande kam und wenn das nicht der Wahrheit entsprach kannst Du Dir Deine eigenen Schlüsse ziehen. Ist ja wohl dann ein Witz das Ganze!.


    Nein, das wäre sogar niemals der Grund. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, kann aber durch Anfechtung des auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichteten Angbeots rückwirkend vernichtet werden.


    Zitat


    Den Brenner den Sie bereits 2 Mal verkauft hat, den weden wir auch bald wiedersehen, jede Wette! Das ist ein Newbie und die denken sie dürfen alles und das ist aber nicht der Fall!!


    Wenn du die Geschichte moralisch beurteilen willst magst du richtig liegen. In rechtlicher Hinsicht tut das aber nichts zur Sache.


    Zitat


    Die Anfechtung hätte Sie rechtzeitig äußern können. Irren ist menschlich, aber das war eine glatte LÜGE!


    Sie KANN die Anfechtung noch rechtzeitig erklären.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!