Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ich brauch mal eure Hilfe.
    Es geht um folgende Auktion:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…PageName=ADME:B:EOAB:DE:6


    Das Gerät kam heute an.
    Zitat:"Voll funktionsfähig.


    Es hat leichte gebrauchsspuren.


    Keine kratzer auf dem aussen und innen display.


    Das Gerät ist aussen voll verkratzt, besonders hinten und hat sehr viele Lackplatzer, bzw. Abschabungen.
    Ausserdem sind auf und neben dem Aussendisplay einige heftige Kratzer.


    Was kann ich da vom Verkäufer erwarten? Eine Rücknahme? :confused:


  • Du kannst im Rahmen deiner Mängelrechte vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen, wenn am gelieferten Gerät ein Sachmangel vorliegt. Du müsstest also nachweisen, dass die Kratzer, die zumindest im Bereich des Gehäuses reine Definitionssache sind ("leichte Gebrauchsspuren") einen Mangel darstellen und dieser bereits vorlag, als der Verkäufer das Handys bei der Post aufgab.


    Du kannst dir dann raussuchen, ob du das Gerät duch den Verkäufer repariert haben möchtest oder ein entsprechendes mangelfreies Gerät nachgeliefert haben willst. Dazu setzt du dem Verkäufer eine angemessene Frist, nach deren erfolglosen Verstreichen kannst du vom Kaufvertrag zurücktrten.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner



    Du kannst dir dann raussuchen, ob du das Gerät duch den Verkäufer repariert haben möchtest oder ein entsprechendes mangelfreies Gerät nachgeliefert haben willst. Dazu setzt du dem Verkäufer eine angemessene Frist, nach deren erfolglosen Verstreichen kannst du vom Kaufvertrag zurücktrten.


    Ich dachte immer die Form der Nacherfüllung kann der Verkäufer festlegen.
    Aber korrigiere mich wenn ich falsch liegen sollte.

  • Zitat

    Original geschrieben von f l a m 3
    Ich dachte immer die Form der Nacherfüllung kann der Verkäufer festlegen.
    Aber korrigiere mich wenn ich falsch liegen sollte.


    Nein, kann er nicht. Im Kaufrecht hat der Käufer das Wahlrecht, im Werkvertragsrecht dagegen der Unternehmer.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Danke für die Tipps.
    Aber der Verkäufer hat mir angeboten das Gerät zurückzunehmen.
    Es gibt doch noch einsichtige Leute bei Ebay. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von mr3
    Danke für die Tipps.
    Aber der Verkäufer hat mir angeboten das Gerät zurückzunehmen.
    Es gibt doch noch einsichtige Leute bei Ebay. :)


    Sich ohne §§ zu einigen ist ohnehin das Sinnvollste. Habt ihr auch geklärt wer die Portokosten trägt?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • ...ich habe bei ebay das Siemens DCA 510 ersteigert.
    Geliefert wurde aber ein DCA 512...nun, die sind zwar offenbar baugleich, aber das hätte man ja dazu schreiben können (wurde nicht getan).
    Noch dazu kommt, das es per Warensendung für 1,65€ versandt wurde ich aber 4,90 für den versand bezahlen durfte... :mad:
    das ist doch zumindest nur eine neutrale bewertung wert, oder? oder muss ich das auch ebay melden wegen 'abweichung der beschreibung vom gelieferten artikel' ?

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Das 510 und das 512 sind doch absolut baugleich :confused:
    Sorry, aber wie man sich wegen so etwas einen Kopf machen kann?
    Und mit dem Versand ist es mittlerweile auch kein Geheimnis, dass darüber mitverdient wird. Ansonsten dürfte auch kaum solch ein Preis zu machen sein ;)

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