Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Versandkosten höher als in Auktion angegeben -was tun?


    Ich habe 2 Artikel mit Sofortkauf ersteigert, wobei bei beiden in den Auktionsangaben übereinstimmend Versandkosten von total 11 EUR für zwei Artikel unversichert in die Schweiz angegeben wurde. Nachdem ich entsprechend diesen Auktionsangaben bezahlt habe, teilte mir der Verkäufer mit, er versende nun nur noch versichert in die Schweiz. Dies ist aber in der Auktion nicht so angegeben worden. Ich war nicht bereit, diese Zusatzkosten zu tragen, zumal es sich um Artikel von etwa 15 EUR handelt und ich bislang mit keinem Versand, auch international, Probleme hatte.


    Der Verkäufer (celiko), weigert sich nach wie vor, die Artikel zu versenden, obwohl ich die ganze Summe nach Auktionsangaben seit Monaten bezahlt habe.


    Hat jemand einen Tip, wie ich weiter vorgehen soll? Ich habe mindestens 5 Mal detailliert und begründet reklamiert, wobei auf meine Begründung nie eingegangen wurde.


    Bislang meine erste negative Erfahrung mit Ebay.


    Tipps?


    Danke, Gruss
    classicblue

  • Re: Versandkosten höher als in Auktion angegeben -was tun?



    Mit C. haben zwei Bekannte von mir ebenfalls wegen Versand massive Probleme gehabt und dabei von ihm nur dumme Antworten bekommen.


    Dass du in der Schweiz sitzt, erschwert das Ganze natürlich.


    Probier es doch mal hier (Achtung Werbung) öffentlich zu machen, vielleicht tut sich dann ja was:


    http://www.telefon-treff.de/me…tion=getinfo&userid=18833

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Nochmal zurück zu meinem Cel.-Problem (ich scheine ja nicht der Einzige zu sein :rolleyes: ):

    Zitat


    eBay 23.01.05 um 22:52:42 MEZ


    Die Unstimmigkeiten wegen eines nicht bezahlten Artikels wurden aus folgendem Grund beigelegt:
    Der Verkäufer hat die Kommunikation mit dem Käufer beendet und eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragt. (Anm. d. Sebians: Verwarnung wurde erteilt)


    Heißt das, ich habe jetzt meine Ruhe vor ihm oder kann da noch was kommen? Ansonsten geh ich dann Bewertung schreiben :rolleyes: Die sind mir nämlich zu gut bisher :D


    Ich kann die Verwarnung nicht mal von eBay aufheben lassen, weil er mir auf mind. 5 Emails nicht geantwortet hat :rolleyes:


    Wenigstens bin ich nicht der Einzige:

    Zitat


    ich habe als Käufer ein allgemeines Rückgaberecht, das wurde hier verletzt


    Antwort von celiko-store: Natürlich haben Sie das, aber Sie haben ja noch nicht mal bezahlt! >>> ANWALT


    Seinen Anwalt wegen 10 € will ich sehen :D

  • Hallo zusammen!


    Ich habe derzeit ein kleines Problem mit einem eBay-Händler.


    Ich habe bei ihm einen Scanner gekauft und dieser wurde auch nach Aufforderung gelifert. Leider war der Kartoninhalt nicht ganz das was drin sein sollte.
    Daraufhin habe ich nach mehrmaligem in den A.. treten einen neuen Scanner bekommen.


    Nun steht der "alte" noch hier rum, er wollte den schon vor 4 Wochen abholen lassen.


    Was kann ich tun damit ich das Teil loswerde?

    Für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer, für den ingenieur doppelt so groß wie's sein müsste.

  • Ciao,


    ist zwar kein Problem (naja, noch nit ;) ) und zwar:
    ich habe eine Auktion entdeckt, bei der (fiktiv) der Titel heißt: Altes Oma Sofa
    aber die Beschreibung (fiktiv) einen Computer beschreibt! Bild zeigt das Sofa.


    Wenn es nun um den "Computer" geht, ist die Auktion für mich ein Schnäppchen!
    Nur was gilt den nun? Sofa oder Computer? Und wie wäre das rechtlich (also was ersteigere ich)? Könnte sich der Verkäufer rausreden und sagen der Titel ist ausschlaggebend (finde ich nämlich nicht - allgemein - da man dort oft nicht die aus der Beschreibung genannten defekte nennt wie es bei anderen Auktionen der Fall ist).


    Das schlimme ist noch ich habe jetzt die Auktion vom Computer gefunden, wo er den richtig beschrieben wird (also die reguläre Auktion). Mit Bild usw.! Ach ist das verlockend (die Sofa Auktion entspricht nämlich den geteilt durch 10 Wert )


    PS: Bitte schnell, die läuft nur noch einen Tag ;)


    Ciao Vito der Schnäppchenjäger :)

    Der Mann mit den Hochzeiten

  • Mein Auktionsende war letzte Woche Mittwoch. Der Käufer hat bisher kein Geld überwiesen. Habe mit ihm am Mittwoch telefoniert und da meinte er das Geld hätte er überwiesen. Wie lange kann ich ihm Zeit geben oder soll? Mich nervt das langsam sonst geht alles bei ebay so schnell aber irgentwie traue ich dem Typ nicht der hält mich hin.

  • Ich möchte noch mal auf mein celiko-Problem zurückkommen.


    Er hat die Bewertung bekommen, die er verdient hat :D


    Ich habe dafür eine neg. Bewertung & eine süße Email bekommen:


    "hiermit setze ich Ihnen eine Frist von 24 Stunden die negative Bewertung entfernen zu lassen. Andernfalls wird der Fall vor dem Landsgericht Düsseldorf landen.



    Sie sollten einen Kaufvertag in Zukunft besser lesen. Es steht nicht umsonst in der Artikelbeschreibung, dass bei Nichtzahlung eine Verwarnung nach 7 Tagen erfolgt. Darüber hinaus ist es unser Recht eine Gutschrift bei ebay zu beantragen. Schließlich wollen wir auch nicht umsonst eine Provision für ein nicht zustande gekommenes Geschäft zahlen.



    Hochachtungsvoll"


    Meint ihr, er kann da was machen bzw. macht das? Ich glaube zwar, dass ich nie wieder von ihm höre, aber wegen ein paar € brauche ich eigentlich keinen Ärger. Mir geht es hier ums Prinzip, deswegen möchte ich die Bewertung so lassen :mad:

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebian
    Meint ihr, er kann da was machen bzw. macht das? Ich glaube zwar, dass ich nie wieder von ihm höre, aber wegen ein paar € brauche ich eigentlich keinen Ärger. Mir geht es hier ums Prinzip, deswegen möchte ich die Bewertung so lassen :mad:


    Zitat

    Es gibt ein 14-tägiges Widerrufsrecht!!! Verkäufer hat 467 negative Bewertungen!
    Käufer 123(privat) 29.01.05 12:40 6353104918
    Antwort von celiko-store: Trotzdem ist es unser Recht ein Gutschrift zu beantragen! >> Fall für m. Anwälte 29.01.05 14:29
    Ergänzungskommentar von 123: Das habe ich nicht angezweifelt.Verkäufer schaltet angeblich Anwalt wegen 5€ ein


    Wenn das deine abgegebene Bewertung ist, dann ist sie sachlich und wahrheitsgemäß erfolgt.


    Vielleicht solltest du den Türkmann zusätzlich darauf hinweisen, dass man mit 16-Jährigen nicht so ohne weiteres wirksame Kaufverträge schließen kann, du demnach nicht mal hättest widerrufen müssen und der Fall, mal unterstellt deine Bewertung wäre unsachlich und würde nicht der Wahrheit entsprechen, auch nicht zur Verhandlung des Schadenserstzes wegen Verletzung einer kaufvertraglichen Nebenpflicht vor dem Landsgericht Düsseldorf landen wird.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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