Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Also ich verstehe unter neuwertig ein Gerät, welches vom Rechnungsdatum her nicht mehr neu ist, aber ansonsten einem neuem gleicht. Und von daher darf es keine Gebrauchsspuren haben, auch keine minimalen. Weil "minimal" ist ja dann wieder sehr subjektiv.


    Gruß


    Tommy

  • Wenn das V600 einigermaßen ok war und du hast es ja so auch beschrieben, würde ich den Käufer einfach wüten lassen.
    Leider springen einige in Ebay rum, die es grade auf sowas anlegen.
    Laß dich einfach auf nix mehr ein, mehr als eine schlechte bewertung kann es nicht geben.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Wenn das V600 einigermaßen ok war und du hast es ja so auch beschrieben, ...


    Er hat es als "neuwertig" beschrieben!
    In Deinen Augen bedeutet das also "einigermaßen ok"? :eek:


    Ich sehe das nicht so.


    Scheinbar gibt es aber auch andere User, die den Begriff "neuwertig" anders verstehen als ich.


    => klick

  • So sehe ich das auch. Wenn ein Gerät leichte Gebrauchsspuren hat, dann beschreibe ich es als "mit leichten Gebrauchsspuren" (o.ä.).


    Aber nicht mit dem Begriff "neuwertig".

  • Ich habe ein Problem:


    Und zwar habe ich per Sofortkauf ein Konzertticket für 169€ erworben.
    2 Minuten später habe ich in einem kleinen Satz erkannt, das nur 1 Flyer zum Verkauf steht (für 169€)!
    Die Auktion ist aber absichtlich so gestaltet, das der Eindruck einer Orginalkarte entstehen kann.
    5 Minuten nach der Auktion habe ich den Sofortkauf per Mail schriftlich beim Verkäufer storniert.
    Nun ignoriert der Verkäufer meine Emails und hat schon die 2. Mahnung mit Fristsetzung und Androhung rechtlicher Schritte per Mail geschickt!


    Also:
    Wie kann ich vorgehen?
    Wie verbindlich ist der Sofortkauf?
    Was tun, wenn die Artikelbeschreibung nicht eindeutig ist?


    Ich kaufe ja keinen Flyer für 169€...... Und da kann der Verkäufer ja auch keine rechtliche Handhabe haben,- oder?
    Außerdem entspricht der Sofortkauf ja keinem Gebot, somit müsste doch ein Wiederufsrecht vorhanden sein (gerade weil ich nach 5 Min reagiert habe?)?

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