Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Hallo allerseits,


    habe auch ein Problem bei ebay.


    Und zwar habe ich ein absolut Top Handy (R310s) absolut ohne Gebrauchsspuren (und da bin ich sehr pingelig) bei ebay verkauft.
    Sogar die Displayfolie war noch drauf.


    Kurz darauf bekam ich von der Käuferin mehrere Emails in der behauptet wird, das Handy hätte Macken und Gebrauchsspuren und sogar ne kleine Delle.


    Sie verlangte von mir eine Rückzahlung des kompletten Betrages (also Umtausch) oder 50% Nachlass.


    Jetzt hat sie mir sogar ein Einschreiben geschickt in dem sie das selbe Verlangt, andernfalls geht sie zu Ihrem Anwalt würde auch gerichtlich Klagen!


    Was habe ich hier zu befürchten?


    Den Standardspruch Privarverkauf ohne Garantie und Rücknahme war natürlich in der Auktion enthalten.


    Wie können mache Käufer so lügen... :flop:

  • Sie soll dir das genannte Gerät schicken. Behaupte, dass du anhand einiger Nummern feststellen kannst, dass es sich um dein Gerät handelt, sofern es das nicht ist, erstattest du Anzeige wegen Betrugs.


    Desweiteren soll sie dir detaillierte Bilder schicken.


    War der Versand versichert?


    Gruß,
    Dominik


    P.S. Lass dich auf nix ein, die Dame soll dir entgegen kommen und sofern sie weiterdroht zeig sie an, wegen versuchten Betrugs. Mal schauen, wie lange die das Spielchen mit macht.

  • Ja, es war versicherter Versand. Schäden durch Versand schließe ich und sogar sie selber aus. War sehr gut Verpackt.


    Was habe ich noch zu befürchten wenn, Sie das alles durchziehen sollte?


    Vielleicht hat sie das Handy auch kaputt gemacht, wenn sie es mir zurück schickt, halte ich ein defektes Handy in der Hand. Und dann?

  • Zitat

    Original geschrieben von Revilo
    Ja, es war versicherter Versand. Schäden durch Versand schließe ich und sogar sie selber aus. War sehr gut Verpackt.


    Was habe ich noch zu befürchten wenn, Sie das alles durchziehen sollte?


    Vielleicht hat sie das Handy auch kaputt gemacht, wenn sie es mir zurück schickt, halte ich ein defektes Handy in der Hand. Und dann?


    Bezieh dich auf die Auktion, keine Rücknahme, keine Garantie. Soll sie doch klagen.


    Hast du denn auch Zeugen, die belegen, dass du es ordentlich eingepackt hast?


    Ich würd mir da keine Sorgen machen. Soll sie doch erstmal beweisen, dass du es kaputt gemacht hast. Letztlich steht Aussage gegen Aussage.

  • Ich habe ihr schon geschrieben, keine Garantie und Rücknahme, Artikel gekauft so wie er ist!


    Sie ist jedoch sehr hartnäckig und hat ihre Schwester zu Hilfe genommen,
    die arbeitet bei irgend so einer Wirtschaftsberatung in Köln.


    Und die Schwester ist es, die mir hier droht (also eigentlich beide).


    Ja, ich habe Zeugen die den einwandfreien Zustand bezeugen könnten.


    Wie gesagt, ich bin bei Handys sehr pingelig (wer ist das hier eigentlich nicht :cool: )


    Ich frage mich nur, wie Käufer derart lügen können und dann noch so eine hartnäckigkeit an den Tag legen können...


    Sie wollen mich bei ebay anzeigen und sogar beim Finanzamt... :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Revilo
    Sie wollen mich bei ebay anzeigen und sogar beim Finanzamt... :confused:


    Und anhand dieser Aussage sieht man eigentlich, dass die Damen nur heiße Luft produzieren.


    Was hat das FA denn bitte schön mit ner Ebay-Auktion zu tun?
    Oder unterstellen sie Dir auch noch Steuerhinterziehung weil sie vermuten das Du gewerblich handelst (oder sollte das tatsächlich der Fall sein?)?


    gruß
    CH

  • Es gilt hier zweierlei Hürden für die Käuferin zu überwinden:


    Generell müsste sie den Nachweis erbringen, dass mit dem gerügten Mangel überhaupt ein Sachmangel vorliegt, also dass dieser schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs existierte oder angelegt war.


    Darüberhinaus müsste sie - damit die Sachmängelhaftung überhaupt eröffnet wäre - dir ein arglistiges Verschweigen des Mangels bzw. die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie nachweisen, da du dich wohl wirksam von der SMH freigezeichnet hast.


    Meine Meinung: Bluff!



    Wenn du dir wirklich sicher bist, dass das Handy keinen der gerügten Mängel hatte, untersage ihr jeglichen weiteren email- und Briefkontakt und gut ist.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ja, so ist es!


    Sie unterstellen mir zusätzlich, daß ich gewerblicher Verkäufer bin, nur weil ich ab und zu ein Handy verkaufe.


    Natürlich bin ich reiner Privatverkäufer!


    P.S. Negativ bewertet haben sie mich auch schon!


    Wie gesagt, hier liegt jedenfalls noch das Einschreiben von denen, weiß nur nicht, was ich jetzt machen soll...


    Ja, es war einwandfrei, TOP!



  • Als Ergänzung zu meinem vorherigem post: Solltest du tatsächlich Unternehmer sein, dann wäre dein SMH-Auschluss unwirksam und beim Vorliegen eines Mangels würde in den ersten sechs Monaten nach Übergabe an den Käufer vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt de Gefahrüberganges vorlgelegen hat.


    Stellt sich nun die Frage, welchen Umfang deine Tätigkeit auf ebay hat. Verkaufts du Handys aus deiner Sammlung oder alten Verträgen oder kaufst du gezielt günstige Handys an und verkaufst diese mit Gewinn weiter? welchen Umsatz hattest du in den letzten 3 Monaten? Wieviele Transaktionen als Verkäufer hast du insgesamt und in den letzten 3 Monaten?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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