Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Noch eine kleine Anmerkung: Die sogenannte "Formel für Privatkäufer" bringt juristisch gesehen gar nix, sobald man mehr als einmal was verkauft und immer die Gewährleistung auschliessen will.


    Bei 99% der Fälle die ich auf Ebay sehe, liegt ein Verstoß gegen 309 BGB vor, was dazu führt, daß der Ausschluß komplett nichtig ist.


    Bei Interesse mal danach googlen.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Noch eine kleine Anmerkung: Die sogenannte "Formel für Privatkäufer" bringt juristisch gesehen gar nix


    Komt auf die "Formel" an.
    Man kann das auch rechtswirksam formulieren.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Ich sag ja, geschätzte 99% ^^ sind rechtsunwirksam. Vor allem halt der Standartsatz, den man ja meist liest ala "Privatverkauf daher keine Garantie" :>

    Hier stand eine Signatur.

  • Die Formulierung "Es ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie" ist vom Landgericht Osnabrück, Urteil vom 25.11.2005 AZ: 12 S 555/05 jedenfalls als wirksamer Gewährleistungsauschluss angesehen worden.


    EDIT: wurde mal wieder vom Bundesgerichtshof über Bord geworden. Maarthok hat Recht.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Die Formulierung "Es ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie" ist vom Landgericht Osnabrück, Urteil vom 25.11.2005 AZ: 12 S 555/05 jedenfalls als wirksamer Gewährleistungsauschluss angesehen worden.


    Wenn diese Klausel in der Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen wird (und das wird sie in dem Moment, in dem sie für eine "Vielzahl" von Verwendungen konzipiert wurde, also in 99% aller ebay-Verkäufe) ist sie wegen Verstoßes gegen verschiedene Klauselverbote unwirksam.


    Das hat das LG Osnabrück seinerzeit wohl schlicht übersehen, oder es lag ausnahmsweise mit der Klausel keine AGB vor.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Habe auch mal eine Frage:


    Kann man einen ebay-Kauf, bei welchem ursprünglich kein Paypal als Zahlung vorgesehen war, nachträglich nach Beendigung des Angebot eine Zahlung über Paypal vornehmen, so dass diese auch vom Käuferschutz erfasst ist?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    wie lautet denn dann die formel von dem 1% ;)


    Man darf die Gewährleistungsfrist nicht verkürzen (oder ausschliessen) für Verletzung von Leib / Leben / Gesundheit, sowie für Schäden die auf Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
    Dazu gibts auch unzählige Formulierungen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Habe auch mal eine Frage:


    Kann man einen ebay-Kauf, bei welchem ursprünglich kein Paypal als Zahlung vorgesehen war, nachträglich nach Beendigung des Angebot eine Zahlung über Paypal vornehmen, so dass diese auch vom Käuferschutz erfasst ist?


    Nein, imho nicht. Wenn der Verkäufer Paypal- Zahlung nicht angeboten hat, liegt die Vermutung nahe, das er gar nicht bei Paypal angemeldet ist.

  • Doch, Verkäufer hat sich nachträglich bei Paypal angemeldet und bietet neuere Artikel mit Paypal Zahlung an.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!