Noch eine kleine Anmerkung: Die sogenannte "Formel für Privatkäufer" bringt juristisch gesehen gar nix, sobald man mehr als einmal was verkauft und immer die Gewährleistung auschliessen will.
Bei 99% der Fälle die ich auf Ebay sehe, liegt ein Verstoß gegen 309 BGB vor, was dazu führt, daß der Ausschluß komplett nichtig ist.
Bei Interesse mal danach googlen.