Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    wie lautet denn dann die formel von dem 1% ;)


    So in etwa vllt: (nutze ich jedenfalls)


    Sehr geehrter Kunde Sehr geehrte Kundin,


    ich bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson und schließe hiermit die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf alle hier angebotenen Produkte aus. Die Angaben über den angebotenen Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsauschluss und die AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes eine Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche Garantie und Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch.

    Programming is like sex:
    One mistake and you have to support it for the rest of your life.

  • Zitat

    Original geschrieben von Majoko
    So in etwa vllt: (nutze ich jedenfalls)


    Tut mir ja leid wegen der harten Worte, aber dass ist von vorne bis hinten völliger Blödsinn und noch dazu unwirksam.
    Weder gibt es irgendeine vorgeschriebene Garantie durch irgendein ominöses "EU-Recht" (erst Recht kein Umtauschrecht), noch ist eine eBay-Auktion eine Versteigerung und ein Fernabsatzgesetz gibt es auch überhaupt nicht.
    Und als Krönung ist der ganze Unsinn auch noch völlig unwirksam wg. der hier schon angesprochenen Klauselverbote.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Was sonst?
    EBay kann nun wirklich nicht selbst feststellen wer da im Recht ist, das würdest Du im umgekehrten Fall dann auch kritisieren.


    Wenn es Dich so aufregt, dann zeig ihn an und klag' Dein Recht ein.
    Streitwert wären so etwa 30EUR: 10EUR für ein durchschnittliches eBay-Produktfoto plus 100% Zuschlag wegen fehlender Genehmigung zur Nutzung plus 100% Zuschlag wegen fehlender Nennung des Rechteinhabers.


    Ebay soll einfach das Bild oder die Auktion löschen...


    Das ich mich von diesem Kopierer aber auch noch beleidigen lassen muss bringt das Faß echt zum überlaufen...



    Ich werde mich mal an Veri wenden müssen...

    Say uh la la...


    Kein Mensch braucht Signaturen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Majoko
    So in etwa vllt: (nutze ich jedenfalls)


    Sehr geehrter Kunde Sehr geehrte Kundin,


    ich bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson und schließe hiermit die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf alle hier angebotenen Produkte aus. Die Angaben über den angebotenen Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsauschluss und die AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes eine Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche Garantie und Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch.


    Damit machst du so ziemlich alles falsch, was man falsch machen kann.


    Ich kann jedem nur raten, diese Formulierung nicht zu übernehmen!

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von samsungsack
    Ebay soll einfach das Bild oder die Auktion löschen...


    Einfach so, auf Zuruf?
    Und wenn da jeder käme und jede Auktion so löschen liesse?
    Irgendetwas handfesteres als einfach so mal kurz ne mail braucht es da schon - Du wärst ja wie gesagt auch sauer wenn Deine Auktion aufgrund einer behaupteten (aber nicht belegbaren) Rechteverletzung gelöscht werden würde.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)


  • Was hat den das VERI Programm damit zu tun?


    Du musst hier in Deutschland deine Rechte regelmäßig in eigenem Namen geltend machen. Jeder Rechtsanwalt macht gegen Vergütung deine Rechte gerne in fremden Namen für dich geltend, wenn du nicht weißt wie es geht.


    Was soll ebay denn tun? Da könnte jeder kommen und behaupte seine Urheberrechte seien verletzt. Du kannst ebay ja auch nicht nachweisen, dass das Bild tatsächlich von dir stammt, du könntest genauso gut gar kein Urheberrecht daran haben. Würde ebay auf Zuruf Bilder in Angeboten löschen, mach ebay sich ggü. dem Anbietenden evtl. schadensersatzpflichtig.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Mir kann es ja eigentlich egal sein, da ich bei eBay nichts mehr verkaufe, aber:


    Hier werden sämtliche Vorschläge abgelehnt (was ja auch richtig ist, wenn sie untauglich sind), aber niemand von den Leuten, die sich auszukennen scheinen zeigt eine rechtswirksame Formulierung des Sachverhaltes auf.


    Darf jetzt jeder Laie auf dem Gebiet der Juristerei einmal raten oder wie soll das hier weitergehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Einfach so, auf Zuruf?
    Und wenn da jeder käme und jede Auktion so löschen liesse?
    Irgendetwas handfesteres als einfach so mal kurz ne mail braucht es da schon - Du wärst ja wie gesagt auch sauer wenn Deine Auktion aufgrund einer behaupteten (aber nicht belegbaren) Rechteverletzung gelöscht werden würde.


    Naja ich kann denen gerne das Foto zuschicken... da sieht man ja sogar meinen Fußboden drauf... sogar der zweite Akkudeckel ist mit auf dem Bild...


    Und diese Mails die ich von diesem Typen bekomme sind ja nun eindeutig, denn er hat es ja zugegeben.

    Say uh la la...


    Kein Mensch braucht Signaturen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Apfelbrei
    Mir kann es ja eigentlich egal sein, da ich bei eBay nichts mehr verkaufe, aber:


    Hier werden sämtliche Vorschläge abgelehnt (was ja auch richtig ist, wenn sie untauglich sind), aber niemand von den Leuten, die sich auszukennen scheinen zeigt eine rechtswirksame Formulierung des Sachverhaltes auf.


    Darf jetzt jeder Laie auf dem Gebiet der Juristerei einmal raten oder wie soll das hier weitergehen?


    Steht alles schon hier im Thread. Von den Ausnahmen die vom Haftungsauschluss ausgenommen werden müssen bis hin zu Formulierungsvorschlägen. Wenn du etwas wasserdichtes haben möchtest, musst du für jeden Artikel erneut zum Rechtsanwalt gehen und dich konkret beraten lassen. Aber das kostet ja...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Was hat den das VERI Programm damit zu tun?


    TM1 meinte, dass dies ginge...

    Say uh la la...


    Kein Mensch braucht Signaturen...

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