Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von jne
    Was soll ich den jetzt am besten machen?


    Am Besten du lernst draus und machst zukünftig überhaupt keine Nachnahme mehr oder nur noch Nachnahme nach vorheriger Überweisung von Porto + Verpackung + Nachnahmeentgelt:)


    Dann bleibst du wenigstens nicht auf den Versandkosten sitzen, falls der Empfänger die Annhahme verweigert. Funktioniert natürlich dann nicht optimal, wenn der Empfänger Nachnahmeversand wegen schnellerem Erhalt der Ware wünscht.


    Wahrscheinlich hat der Typ die Annahme schon längst verweigert und der Rücktransport dauert halt momentan länger oder das Ding liegt insgesamt eine Woche auf dem Psotamt rum, weil er es nicht abholt.


    Ansonsten kannst du natürlich (wie du schon schriebst) auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen (bzw. letztendlich klagen )....

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Typisch, wieder mal ein Problem mit einem nicht deutschen Mitbürger (Nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen Ausländer!). Bei eBay habe ich auch immer nur mit solchen Leuten Probleme - Schade eigentlich.


    Am besten Du lernst draus und versendest einfach nicht mehr per NN.

    Gruß,
    Thomas


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    Erst durch das Lesen lernt man, wieviel man ungelesen lassen kann!

  • Hallo,
    helft mir bitte, schnell!!!!


    Wenn ich einen Artikel frühzeitig als Verkäufer beenden möchte, kostet mich das dann etwas mehr (ausser die 0,25 Euro Gebühren)?


    Ciao...!

  • Zitat

    Original geschrieben von LikeAVirginHandy
    Hallo,
    helft mir bitte, schnell!!!!


    Wenn ich einen Artikel frühzeitig als Verkäufer beenden möchte, kostet mich das dann etwas mehr (ausser die 0,25 Euro Gebühren)?


    Ciao...!


    Das kann man so pauschal nicht sagen:p


    Du musst grundsätzlich bei vorzeitiger Beendigung deines Angebots sämtliche Start-/Einstellgebühren an ebay bezahlen. Wenn das konkret nur 25ct waren, bleibts auch dabei. Allerdings sind auch sämtliche gewählten Extras (wie Galerie, Top-Angebot, Fettschrift, Untertitel etc.) zu zahlen.


    Verkaufprovision musst du kein zahlen (wie auch, es kommt ja nicht zu einem Verkauf)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo.


    Mein Verkäufer hat sich wieder bei mir gemeldet. Er zahlt nun doch nicht und nimmt das Handy auch nicht zurück.
    Er hat mich sogar beschuldigt, dass ich das Handy kaputt gemacht habe und es nun umtauschen möchte.:eek:
    Ausserdem hat er eBay geschrieben, dass er mich versucht hat telefonisch zu erreichen, dabei hat er gar nicht nach meiner Nummer gefragt:flop:


    Was kann man nun noch tun?
    Ich habe einen riesen Hals auf solche Leute:(


    Gilt das 14 tägige Umtauschrecht eigentlich auch bei einem Privatkauf übers Internet?


    Grüße SpeedTriple

  • Also ich habe jetzt bei der Post angerufen, das Paket war am 13.12.03 (einen Tag nachdem ich es losgeschickt hatte) bei ihm angekommen und er war nicht zuhause. Jetzt liegt es noch bis morgen bei der Post und wartet das es abgeholt wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Hallo.


    Mein Verkäufer hat sich wieder bei mir gemeldet. Er zahlt nun doch nicht und nimmt das Handy auch nicht zurück.
    Er hat mich sogar beschuldigt, dass ich das Handy kaputt gemacht habe und es nun umtauschen möchte.:eek:



    Ziemlich dreist, wo er doch in seiner ersten Antwort zweifelsfrei eingeräumt hat, dass Kratzer vorhanden sind, die sich mit der von dir zitierten Artikelbeschreibung nicht vereinbaren lassen.
    Auch das "habe ich nicht bemerkt" könnte man mit einigem bösen Willen als eine Art Eingeständnis sehen.


    Zitat

    Ausserdem hat er eBay geschrieben, dass er mich versucht hat telefonisch zu erreichen, dabei hat er gar nicht nach meiner Nummer gefragt:flop:


    Tut allerdings auch nicht so viel zur Sache.
    Das ist zwar nicht schön, aber solche Angelegenheiten sollte man sowieso besser schriftlich regeln.


    Zitat

    Was kann man nun noch tun?


    Es bleibt ja nichts anderes, als den Verkäufer an seinen eigenen Aussagen festzuhalten und ihm den Widerspruch aufzuzeigen.
    Du hast nicht zufällig Zeugen, die dich beim Auspacken des Gerätes beobachtet haben und somit den Lieferzustand belegen können? Das wäre natürlich optimal.



    Zitat


    Gilt das 14 tägige Umtauschrecht eigentlich auch bei einem Privatkauf übers Internet?


    Unter Privatpersonen leider nicht.
    Selbst bei Unternehmern gibt es da Einschränkungen.


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • Natürlich habe ich Zeugen. Habe das Handy ja erwartungsfroh ausgepackt und allen zeigen wollen.
    Nur befürchte ich, dass dann der Verkäufer plötzlich X-Leute aus dem Ärmel zieht, die bezeugen, dass er das Handy im Top-Zustand eingepackt hat...


    SpeedTriple

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