Hat jemand einen Tipp???
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Weiss jetzt echt nicht was ich machen soll, der Händler reagiert auf keine meiner 3 geschriebenen Emails....Achso, habe jetzt aus einem anderen FOrum auch gehört, dass jemand auch einen PC bei der gleichen Firma bestellt hat und nach 3 Wochen ging er nicht mehr anzuschalten, die mussten das Motherboard nachher austauschen! Also bin wohl kein Einzelfall..
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Versuchs nochmal mit einem Einschreiben, mit welchem du den Händler nachweisbar zur Rückzahlung des Betrags mahnst. Zusätzlich würde ich eine Kopie des Einlieferungsbelegs sowie ein Kopie des Schreibens von DHL beilegen.
Dabei erneuten Rückversand bei Vorauszahlung der zu erwartenden Kosten (vsl. Lagerungskosten, erneutes Porto) anbieten.
Abschließend androhen, dass du die Sache ab z.B. 10.11.2009 deinem Rechtsanwalt vorlegst, und der Unternehmer, da ab nachweislichen Zugang der Mahnung und anschließender schuldhafter Nichtzahlung in Schuldnerverzug befindlich, sämtliche Rechtsverfolgungskosten deinerseits zu tragen hätte.
Wenn der Schuldner nachweislich in Verzug gesetzt worden ist und solvent ist, würde ich den Gang zum RA nicht scheuen. Über Paypal kannst du wohl nichts erreichen, da der Fall der Nichtrückerstattung nach Widerruf vom grottigen Käuferschutz Paypals m.W. nicht abgedeckt ist. Schau aber besser selber nochmal bei Paypal oder ruf den Verein am Besten an. Soweit ich weiß hast du dort aber nur über die Schiene "Ware weich erheblich von der Beschreibung ab" (geringfügige) Chancen auf Käuferschutz.
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Danke dir!
Da das Wlan Modul defekt ist, ( habe mit Paypal gesprochen) habe ich einen Anspruch auf Käuferschutz. Sie schrieben mir: Wenn der Verkäufer sich nicht innerhalb von 10 Tagen (also jetzt noch knapp9) Tage meldet bekäme ich den Kaufbetrag wieder zurückerstattet von denen.
Ich habe jetzt aus einem anderen Forum zufällig erfahren, dass dort auch jemand einen Pc bei denen gekauft hat, der sich nach 3 Wochen nicht mehr anschalten liess und jetzt ist das Motherborad defekt und muss ausgetauscht werden!
Also wohl echt Abzocke hoch 3!
Nur was mache ich mit dem Pc der noch bei Dhl steht? Ich muss denen so langsam mal Bescheid geben???
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Nur wird dir Paypal nicht einfach so glauben, dass das WLAN-Modul defekt ist. Du wirst denen dann einen "Schadensbericht" beibringen müssen. Also etwa von einem Sachverständigen oder hilfsweise auch der Polizei (die sich über solchen bullshit immer freuen).
Dann geht das wochenlang hin und her und du bekommst das Geld auch erst dann zurück, wenn
1. die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt worden ist und dieser den Empfang bestätigt (also nochmals Portokosten zu deinen Lasten zusätzlich zu den dann "verlorenen" erstmaligen Portokosten + Lagerungskosten, sowie erneut die Gefahr einer Annahmeverweigerung).
2. der Verkäufer bestätigt, dass sich die Ware noch in demselben Zustand befindet, wie sie ihn seinerzeit verlassen hat (erneute vom Verkäufer abhängig)
und 3. das Paypal-Konto des Verkäufers noch eine entsprechende Deckung aufweist. Paypal finanziert das Risiko nicht vor, sondern "bedient" sich nur am Konto des Verkäufers.
Wegen DHL: Ich würde mir den PC zurückschicken lassen, bevor noch mehr Lagerungskosten drohen. Gleichzeitig dem Verkäufer erneute Zustellung gegen Kostenübernahme anbieten (s.o.).
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Also ich habe jetzt nochmal mit Paypal gerade telefoniert, die meinten:
Der Verkäufer hat 10 Tage Zeit sich zu melden, sollte er sich in der Zeit nicht melden, wird automatisch zu meinen Gunsten entschieden!Sollte der verkäufer sich melden, wird lediglich mein Rücksendeschein von DHl (Einlieferungsbeleg) angefordert, ein Gutachten würden die nicht machen und ich würden den Betrag erstattet bekommen.
Stimmt das wirklich?
Langsam bin ich echt skeptisch....
Sie meinte es wäre wohl in meinem Fall besser, den PC dann versteigern zu lassen! nur dann fallen ja Lagerungsgebühren an, die ich dann auch zu tragen habe! Wo man auch nicht weiss wie hoch die sind!
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Selbst wenn Paypal zu deinen Gunsten entscheidet, bleibst du auf den Rückversandkosten + ggf. Lagerungskosten sitzen. Die wird dir Paypal keinesfalls erstatten, sondern nur Kaufpreis (+ ggf. Hinversadnkosten)!
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Was würdest du mir raten? Wirklich den Pc zurückholen auf unbestimmte Kosten die ich selbst tragen muss??
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Gärtner12
Der Verkäufer hat 10 Tage Zeit sich zu melden, sollte er sich in der Zeit nicht melden, wird automatisch zu meinen Gunsten entschieden!Sollte der verkäufer sich melden, wird lediglich mein Rücksendeschein von DHl (Einlieferungsbeleg) angefordert, ein Gutachten würden die nicht machen und ich würden den Betrag erstattet bekommen.
Stimmt das wirklich?
Langsam bin ich echt skeptisch....
Und das ja auch zu recht wie man weiter oben lesen kann...
Ich würde denen das auch nicht so abnehmen!ZitatOriginal geschrieben von Gärtner12
Sie meinte es wäre wohl in meinem Fall besser, den PC dann versteigern zu lassen!
Klar...
ZitatOriginal geschrieben von Gärtner12
Was würdest du mir raten? Wirklich den Pc zurückholen auf unbestimmte Kosten die ich selbst tragen muss??
Ja was denn sonst!?
Immer noch besser die Kiste bei dir stehen zu haben als nacher diese ominösen Lagergebühren bezahlen zu müssen wo du ja auh nicht weißt ob und wieviel du von dem tollen Händler wieder siehst!
Evtl. kannst du ja mal versuchen zu klären was da für Kosten auf dich zukommen!Dann schickst den ganzen Mist super duper gut verpackt wieder an den Händler und legst ne "Rechnung" dazu mit den Kosten die dir entstanden sind und er ja anscheinend) alle zu tragen hat. Sprich Versandkosten (zweifach), Rücksendekosten (an dich) und Lagerkosten. Zusätzlich zum Kaufpreis natürlich...

"Ewig warten" würd ich nicht, davon wirds sicher nicht besser...!
Alternativ:
Ruf den Händler nochmal an und versuch die Sache so zu klären, geht meistens schneller und einfacher...!
:top: -
Ich hatte überlesen, dass auch du das Paket wieder hast zurückgehen lassen...
Nimm mal mit DHL Kontakt auf, was zu den nochmaligen Portokosten tatsächlich als Gebühren für die Lagerung draufkommt. Ggf. auch erwähnen, dass es Gründe für deine Annahmeverweigerung gab (Beschädigung, die erst mit dem Händler abgeklärt werden musste), evtl. verzichtet DHL dann auf Lagerungsgebühren.
Dann würde ich in das Einschreiben mitaufnehmen, dass du bei DHL die nochmalige Zustellung an den Händler veranlassen wirst und er bei erneutet Annahmeverweigerung alleine für das weitere Vorgehen mit DHL verantwortlich ist.
Einen pauschalten Rat zu geben ist schwierig. Sollte der Händler kurz vor der Insolvenz stehen, stündest du mit einem Rechner in der Hand besser da als ohne.
Anderseits hast du eine Schadenminderungsobliegenheit, die dazu führt, dass direkt an den Händler zugestellt werden sollte.
Zudem hast du mit der Rücksendung alles Erforderliche getan (für die Rückerstattung des Kaufpreises). Nimm der Unternehmer die Retoure nicht an, gerät er in Annahmverzug und müsste für die Lagerungskosten und erneute Portokosten geradestehen. Zumal es für deinen Erstattungsanspruch völlig unerheblich ist, ob die Ware beschädigt beim Händler ankommt, da eben er die Gefahr der Rücksendung trägt.
Telefonisch kommst du bei dem Händler nicht weiter? Wäre ideal, da die Zeit drängt.
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