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  • Rechtliche Frage zu einem Ebayverkauf. Ich brauche eure Hilfe (Dringend!)


    Hallo Community,


    Ich habe folgendes Problem. Ich hatte gestern bei Ebay ein nagelneues iPhone 5 als 32 GB Version eingestellt und wollte dafür 650 Euro haben. Ich habe als Option den Interessenten die Möglichkeit gegeben, dass Sie über die Ebay "Einen Preisvorschlag machen". Ich hatte zwei Angebote mit einmal 620 € und 600 € erhalten. Mit diesen Preisen war nicht nicht einverstanden und habe beide einen Gegenvorschlag mit 625 Euro gemacht. Der eine Interessent hat das Angebot angenommen und hat die Ware auch schon bezahlt.


    Nun besteht der andere Interessent darauf, dass er das Handy möchte, da ich durch den Gegenvorschlag ihm ein rechtsbindenden Kaufvertrag angeboten habe. Er hätte diesen auch angenommen, aber der andere Interessent war schneller.


    Wie sieht jetzt nun die rechtliche Lage aus? Ich danke euch für eure Hilfe. :)



    Vielen Dank und beste Grüße


    Olli

    iPhone SE Space Gray 64 GB
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  • IMHO ist es so, dass seitens ebay die auktion beendet wird, sobald der artikel verkauft worden ist bzw. sobald der erste den preisvorschlag eben angenommen hat. (ausser du hast mehr als einen artikel angeboten).


    der 2. käufer dürfte damit überhaupt keine möglichkeit mehr gehabt haben, den vorschlag anzunehmen.


    ging das trotzdem? wenn nein und der käufer hat sich darauf hin einfach nur per mail gemeldet, dann teile ihm mit, dass der artikel anderweitig verkauft worden ist und reagiere dann nicht weiter auf seine emails bzw. setz ihn auf die ignore-liste...

  • Okay, vielen Dank für deine Hilfe. :)


    Zu deiner Frage ob das möglich war, dass er noch den Preisvorschlag annehmen konnte: Nein, dass ging nicht mehr. Er meldete sich nur per Nachrichtenfunktion bei mir und besteht darauf, dass er das Gerät bekommt, da ich mit dem Gegenvorschlag ihm ein rechtlich bindendes Angebot gemacht habe, dass er nun wahrnehmen will.

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  • Re: Rechtliche Frage zu einem Ebayverkauf. Ich brauche eure Hilfe (Dringend!)


    Zitat

    Original geschrieben von Milano
    Nun besteht der andere Interessent darauf, dass er das Handy möchte, da ich durch den Gegenvorschlag ihm ein rechtsbindenden Kaufvertrag angeboten habe. Er hätte diesen auch angenommen, aber der andere Interessent war schneller.


    Lass ihn machen, mit dem Annehmen des Preisvorschlages hat du mit dem schnelleren Käufer einen Vertrag
    Der Vertrag kommt erst zustande wenn jemand den Preisvorschlag annimmt und dadurch den "Sofortkauf" tätigt.
    Es hätte ja auch jemand zum Originalen So fortkaufen Preis kaufen können, dann hätten beide Pech gehabt.


    Nach 1-2 mails würd ich ihn Ignorieren und bei Ebay wegen Spammen melden wenn er kein Ruhe gibt.
    Der ärgert sich nur weil er zu "hoch" gepokert und verloren hat.

  • Ich danke euch allen vielmals. :)


    Ich halte euch auf dem laufendes falls er sich nochmals meldet. :)

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  • Sorry für den Doppelpost, das kam gerade von dem Interessenten herein:)


    "Das werde ich nicht akzeptieren, ich habe ein anderes Angebot für 650€ ausgeschlagen.
    Es kann auch nicht sein, dass Sie zwei Interessenten ein Gegenangebot gemacht haben. Das ist nicht nur gegen die eBay-Bestimmungen, sondern schlichtweg auch technisch gar nicht machbar. Vielmehr haben Sie die Auktion gelöscht, nachdem Sie mir den Gegenvorschlag gemacht haben.


    Vermutlich wird Ihnen 650€ geboten. Wenn Ihnen der ganze Stress 25€ Wert ist, dann werde ich den Fall an eBay melden und auf eine Entscheidung warten.


    Ich gebe Ihnen den Tipp das Handy solange nicht wegzugeben.
    Einen solchen Fall hatte ich schon mal mit einem Rennrad.
    Der Verkäufer hatte Unrecht und musste Ersatz beschaffen.



    Mit freundlichen Grüßen"

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  • Lass ihn machen.
    Er plustert sich ein wenig auf, um Dich einzuschüchtern.


    Und das Ganze wegen eines Artikels, der täglich zu den Kursen über die (virtuelle) Ladentheke geht. Der scheint zu viel Zeit zu haben ;)


    -Andi-

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  • einfach nicht mehr reagieren.
    es besteht kein kauf zwischen euch beiden. und keine angst, ebay wird auch nichts machen, ausser ihn vielleicht darauf hinweisen, dass der artikel anderweitig auf ebay verkauft worden ist...
    vollpfosten gibts...

  • Danke, dass werde ich machen. Ich habe nur kein Bock wegen so einer Sache auf einen Rechtstreit.


    Andreas Böhm


    Da hast du recht mit der Zeit. Man siehts an seiner Rennrad Geschichte. :)

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