Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Pech für den Verkäufer, aber wohl mittlerweile keine überraschende Entscheidung mehr.



    Mich würde interessieren, wer oder was mit F AG gemeint ist. Das ist bestimmt irgendein Hinterhofauktionshaus, wenn man dort wenige Stunden vor Auktionsende sein Gebot canceln kann...


    Dem Verkäufer wäre ja gar nichts anderes übriggeblieben: Hätte er nach Rücknahme des 11.500€ Gebots sein Angebot "beendet", wäre ihm der zu diesem Zeitpunkt "Höchstbietende" (mit einem Gebot kleiner 63€) wohl auf die Pelle gerückt.


    Was ich nicht verstehe: Wieso rutscht das Höchstgebot durch Rücknahme des/der Gebots/Gebote eines (!) Bieters von 11.500€ auf unter 63€? Der Kläger hat dem Sachverhalt nach ja erst nach Rücknahme durch den anderen Bieter 63€ (und mehr) geboten.


    Derjenige, den der Zurückziehende seinerzeit überboten hatte, hatte ja auch nicht höher als 62,50€ (mal einen 50 Cent Erhöhungsschritt unterstellt) geboten, jedenfalls keine 11499,50€, da der Kläger ja zum Schluß mit 63 "in Führung" lag?


    Da müssen doch mehrere zurückgezogen haben?


    Außerdem: Warum hat der Beklagte nicht den Zurückziehenden in Anspruch genommen? Sollte dieser keinen Irrtum bei der Abgabe seiner WE nachweisen können, sehe ich keine Möglichkeit, wie er seine WE im rechtlichen Sinne beseitigen kann.


    Zitat


    Hast Du zwischenzeitlich eigentlich das Urteil im Volltext nachgelesen, zu dem Du Dich hier schon geäußert hast?


    => klick


    Als ich zuletzt in der Bibliothek war, war die entsprechende Ausgabe der Zeitschrift leider nicht auffindbar.


    Nein. Ich hatte zwar letzte Woche den gesamten MMR-Jahrgang 2004 auf dem Tisch, hab da aber nicht drangedacht.


    Hier wird aber erkennbar, dass die Anfechtung nach Ansicht des Gerichts an der Frist gescheitert ist.


    EDIT: Volltext gibts hier: http://www.smartnuts.com/index…meine_feststellungen_zum/


    EDIT2:



    Zitat

    Auch nach der Interessenlage als weiterem Auslegungskriterium ist anzunehmen, dass sich die Bekl. vertraglich binden wollte ... Zwar kann ein so zu Stande gekommener Vertrag ohne Angaben von Gründen widerrufen werden (§§ 312d, 355 BGB), doch bleibt der Bekl. (Anm.: Der Shopbetreiber) nach §§ 356, 346 BGB etwa zum Schadensersatz bei Verschlechterung verpflichtet. Es war für einen Empfänger nicht plausibel, dass die Bekl. erklärte, die Artikel an die angegebene Adresse zu senden, ohne dass ein Vertrag mit den entsprechenden Obliegenheiten des Kl. zu Stande gekommen wäre.


    Was ist da los? Seit wann kann der Unternehmer gem. §§ 312d, 355 BGB widerrufen und muss bei Verschlechterung Wertersatz leisten :D:rolleyes:

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Nun ist's passiert!


    Mein Verkäufer der Schuhe ist gesperrt worden und ich sitze nun wahrscheinlich in der Tinte. Verdammt!



    Was soll ich nun tun? Für's Zurückbuchen wird's wohl zu spät sein, ... gibt's noch 'ne Möglichkeit?


    BTW:
    Mir wurde der Geldeingang ja sogar bestätigt. Warum sollte ein Betrüger das machen?



    Chris

  • Eine Sperrung bei Ebay kann viele Gründe haben. Kann ja trotzdem sein, daß er dir die Ware noch schickt bzw. das Geld zurücküberweist.

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    Ericsson T39m
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  • Mmhh... ja, ich hoffe ja auch das Beste.
    Aber der Verkäufer, den ich auf der vorherigen Seite erwähnt habe, sieht ja, nach den aktuellen Bewertungen, nicht mehr so toll aus.


    Wie aber schon erwähnt:
    Auf der anderen Seite gibts auch ein paar Positive und dazu wurde der Geldeingang ja auch vor ein paar Tagen bestätigt.


    Aber nochmal:
    Mit dem Zurückbuchen habe ich keine Chance mehr, richtig?



    Chris

  • Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Aber nochmal:
    Mit dem Zurückbuchen habe ich keine Chance mehr, richtig?



    Chris


    Jo das hatte ich Dir doch auch geschrieben, ansonsten ruf Deine Filiale an und frag nach wenn Du mir nicht glauben möchtest ;)

  • mee too


    Zurückbuchen ist wohl nicht mehr.


    Aber das Ganze sieht eher nach eine Racheaktion eines anderen Bieters aus.


    Mail den Verkäufer einfach nochmal an - denke das klappt dann schon.
    Die ganzen negativen stammen wahrscheinlich von einer Person, aus welchen Gründen auch immer.

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  • Hi,


    hab auch mal wieder ein kleines Problem! Habe am 14. Dez. einen Frontgrill ersteigert, noch am selben Tag online überwiesen und bis heute noch nichts bekommen! Weder die ersteigerte Ware, noch Antwort auf meine Mails!


    Übertreibe ich vielleicht mit meiner Ungeduld???
    Wie lange würdet Ihr warten, und vor allem was würdet Ihr in so einem Fall unternehmen!


    Warenwert mit Versandkosten 90,-, ist nicht die Welt aber nervt trotzdem!


    MfG Mario

    VatoLoco forever

  • Ich hab da naja nicht grade ein richtiges Problem aber mich würde folgendes interessieren.


    Ich habe am 20.12.04 einen IBM Laptop ersteigert.


    In der Titelzeile steht dass das Gerät ein ...ist und ...hat "IBM ThinkPad T22 PIII 700MHz 20GB 384 MB DVD-ROM LAN"


    In der Artikelbeschriebung steht:


    Artikelmerkmale - Notebooks
    Marke: IBM Artikelzustand: Gebraucht
    Prozessorgeschwindigkeit: 900 MHz Prozessortyp: Intel Pentium III
    Festplattenkapazität: 20 GB Arbeitsspeicher (RAM): 384 MB
    Bildschirmgröße: 14 inches Primäres Laufwerk: DVD-ROM
    Ausstattungsmerkmale: 10/100-LAN-Karte, Betriebssystem, Modem, Soundkarte, USB



    Die Technischen Daten die der Verkäufer noch angegeben haben wiedersprechen aber schon wieder:


    Prozessor
    Intel® Pentium III 700 MHz
    Front Side Bus: 100 MHz
    2nd Level Cache: 256 KB

    System Arbeitsspeicher
    320 MB



    So, dass sind ein paar Auszüge, bevor da niemand durchblickt hier der Link
    zu der Auktion.


    Mich würde mal interessieren was nun wirklich gilt.


    Und das kuriose ist das ich das IBM T22 Notebook eigentlich nur mit 800 oder 900 MHz Prozessor kenne...

  • 1,- Euro Sofort-Kauf, danach beisst Hund ins Handy


    Hallo Leute,


    habe gestern auf heute Nacht bei Ebay auf Schnäppchen gelauert, und siehe da, ich habe auch mal Glück gehabt:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3&ssPageName=STRK:MEWN:IT


    bzw. Artikelnummer 6353384213


    Das ist ein nagelneuer Nokia 3300 mit Zubehör, laut Angebot!


    Heute morgen habe ich dann von der Dame eine Email bekommen, und zwar diese hier:


    "Hallo, Angebot kann leider nicht vollzogen werden, mein Hund hat heute Nacht ins Handy gebissen, tut mir sehr leid. Wir können dennoch Bewertungn austauschen. Frohe Weihnachten und liebe Grüße Cathi"


    Meine Antwort:


    "Dann müssen Sie ein neues kaufen und mir schicken, das geht zum Anwalt, auch so frohe Weihnachten!"


    Was jetzt? Habe vor 1-2 Monaten Rechtschutz beantragt, die greift vielleicht noch nicht ein. Kann man bei so einem Fall zur Polizei? (War schonmal wegen falscher Lieferung bei der Polizei, das hat damals sehr gut geklappt!)


    Freue mich auf hilfreiche Antworten!


    Vielen Dank!


    PS: Ich hoffe ich krieg kein Ärger mit den Admins, ich weiss dass es ein Ebay Problem-Thread gibt! Bitte um Verzeihung, bin klein wenig verzweifelt!

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