Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ja ok aber für einen Rücktritt, muss sich der Verkäufer erstmal melden oder?


    Ich mein ich lass ihm gern Zeit, aber maximal bis morgen.


    Oder soll ich direkt den Paypal Käuferschutz beantragen?

  • Zitat

    Original geschrieben von TeddybaerW
    Ja ok aber für einen Rücktritt, muss sich der Verkäufer erstmal melden oder?


    Ich mein ich lass ihm gern Zeit, aber maximal bis morgen.


    Oder soll ich direkt den Paypal Käuferschutz beantragen?


    Abwarten! Er muss antworten und kurz bevor die Zeit vorbei ist stellst Käufereschutz. Über ebay kostet dieser pauschal 25 Euro. PP weiss ich gerade nicht.


  • Du solltest dein Posting noch einmal in Ruhe lesen, 5 fehlende Kommata setzen und die Groß- und Kleinschreibung sowie die Grammatik beachten! ;)

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Ja bei Ebay weis ich wies abläuft, aber bei PayPal steht nichts von wegen Gebühren etc...!
    Na ja ich warte jetzt mal ob er sich meldet, die einfachste Lösung für beide Seiten wäre, er überweist mir mein Geld zurück und bekommt dann sein Gerät wieder! Mehr will ich nicht und wenn’s so läuft gibt’s auch keine negative.

  • Zitat

    Original geschrieben von TeddybaerW
    Ja bei Ebay weis ich wies abläuft, aber bei PayPal steht nichts von wegen Gebühren etc...!
    Na ja ich warte jetzt mal ob er sich meldet, die einfachste Lösung für beide Seiten wäre, er überweist mir mein Geld zurück und bekommt dann sein Gerät wieder! Mehr will ich nicht und wenn’s so läuft gibt’s auch keine negative.


    Naja eine neutrale Bewertung wäre dann aber angebracht. Er kann dich eh nicht anders bewerten als positiv. Oder eben gar nicht. ;)


    Informiere uns bitte über den Ausgang. Viel Glück!

  • Hallo !


    Hatte einen Dual Sim Adapter bestellt, bei einem gewerblichen Verkäufer.


    Der Adapter kam an und hat nicht funktioniert, beim umschalten auf die 2. SIM kam nichts, und es wurde nicht umgeschaltet. Dies habe ich bei 4 Handys gestestet.


    Hab des teil zurückgesentet, und der Verkäufer hat gesagt der Adapter ist nicht kompatibel.


    Ich glaub eher das er Defekt ist.


    Wie ist das jetzt er hat mir Nur den Warenwert zurücküberwiesen, und nicht die Versandkosten.


    Ist das OK ?


  • Danke dir Eisi, das haben mir heute auch andere geraten.
    (Da ich keine RV habe -> Student, und meine Eltern auch net *grr*)
    Und nen Anwalt zu bezahlen für die Sache, ist mir dann zu heftig.


    Ich sehe das eig. auch so, arg viel passieren kann einem eh nicht, denke ich. (Da ich ja sowieso im Recht bin, ich hab auch mehrere Zeugen die bezeugen wie der Zustand des Laptops war).


    Was mich ebenfalls wundert: Wieso teilt der Anwalt keine Folgen mit?
    Ich meine, will ich etwas von jemand, droh ich doch, wenn du das nicht tust, verklag ich dich.
    Weil der Anwalt schreibt ja nur, Wir hätten gerne das Geld, und die Aktion Rückabgewickelt.
    (Worauf ich hinaus will: Kann es sein dass der Anwalt genau weiß, dass es eher erfolglos ist was sein Mandant da veranstaltet, und hat sowas deswegen weggelassen *g* ?)


    Na, dann werd ich mal nen Briefchen aufsetzen, und auf die Dinge hinweißen wie von Eisi gesagt. Kann man eig. von privaten (Kauf-)Verträgen "zurücktreten"?
    Wenn ich die Rückgabe/Gewährleistung ausgeschlossen habe, kann er dann grundlos zurücktreten?
    Das könnte er doch nur wenn man was arglistig verschwiegen hätte, oder sehe ich das falsch?
    Worauf ich hinaus will: Er kann nicht einfach sagen, ich trete vom Vertrag zurück,und will Geld und Ware wieder "zurücktauschen", ohne Grund?


    Weiterhin eine Frage: Wenn ich den Zustand beschrieben habe, man Bilder in der Auktion gesehen hat, und es keinen Transportschaden gegeben hat(laut ihm!), und er dennoch meint es gäbe Mängel, (die es faktisch net gibt und er auch nicht belegt durch Bilder o.ä.), kann mir ja nichts passieren? (Wenn ich Zeugen habe, die den Zustand bestätigen, in dem er war).


    Grüße,
    Andreas
    Ach und Danke für die Antworten.

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone


  • Ja, ab einem Warenwert über 40€ bekommst eine Freeway Marke oder eben die Kosten für das Porto.

  • Zitat

    Original geschrieben von Frank
    Abwarten! Er muss antworten und kurz bevor die Zeit vorbei ist stellst Käufereschutz. Über ebay kostet dieser pauschal 25 Euro. PP weiss ich gerade nicht.


    Also abgesehen, daß es den Ebay KS gar nicht mehr gibt (zumindest offiziell nicht), hat der noch nie 25 Euro gekostet. Bei erfolgreichem KS wurden dir 25 Euro abgezogen, ansonsten wars kostenlos.


    PP KS ist immer kostenlos, dh. auch kein Abzug.

    Hier stand eine Signatur.

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