Also ich würde keinen Cent bezahlen.
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
-
-
-
TV Versteigert
Salute,
jetzt hat es mich auch erwischt. Ich habe einen 82 Zoll Thomson TV verkauft. Das Teil hat noch 50 Euro gebracht.
Heute war der Käufer endlich da und das Gerät abgeholt (1. Termin ist seinerseits geplatzt). Also TV angeschaltet....er meinte noch das Gerät hätte einen Rotstich (Ich und meine Freundin konnten diesen nicht erkennen).....aber gut...er hat das Gerät mitgenommen.
So nun vor einer Stunde die Mail....das Gerät hat einen Rotstich und eine grüne Ecke. Das Bild ist nicht brauchbar.
Ja und nun....das Gerät hat bis ich es ihm gegeben habe bestens funktioniert und er hat es auch vorher noch im Betrieb gesehen!
Jetzt will er sein Geld wieder haben und ich soll die Kiste entsorgen!!!
Wie soll man da am besten reagieren.
Ich habe ihm geschrieben das er ja das Gerät nicht hätte nehmen müssen. Außerdem weiss ich ja nicht was die mit dem Gerät alles angestellt haben.... einmal blöd beim Transport gekippt oder blöd angestoßen und dann ist die Umlenkung schnell dahin.
Was würdet Ihr machen?
Gruß
Seadart
-
Re: TV Versteigert
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Seadart
Salute,jetzt hat es mich auch erwischt. Ich habe eine 82 Zoll Thomson TV verkauft....
Gruß
Seadart
:eek: ich würde den behalten

-
Zitat
Original geschrieben von Vengo
Meine persönliche Meinung: Da du ja den Text des Anbieters unstrittig verwendest hast - vielleicht sogar das Layout (Farben, Textgestaltung)Also wenn es wirklich um den Text der genannten CallYa geht, dann ist da niemals auch nur entfernt irgendeine schützenswerte Schöpfungshöhe erreicht - selbst wenn das Layout gleich mit kopiert wurde. Das ist alles 08/15 Standard.
Anders wäre es bei einem Fotot - da wäre es völlig wurscht wie schlecht es ist, man dürfte es nie verwenden. Aber so würde ich sagen, viel heiße Luft die der Verkäufer da ablässt. -
Re: Re: TV Versteigert
ZitatOriginal geschrieben von flatie
:eek: ich würde den behalten
Das war ne alte Röhre und sau schwer

-
Auch hier gilt: Ohne Details kann man zur Sache gar nichts sagen. Was wurde im Angebot zu dem Gerät geschrieben? Wurde die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen? Am Besten Link zu ebay.
Dass der Käufer die Mängel bei Abholung erkannt hat, ändert nichts an seinen Rechten. Für einen Auschluss seiner Mängelrechte hätte er die Mängel bereits bei Vertragsschluss kennen müssen.
Rotstich ist natürlich auch eine Sache subjektiver Wahrnehmung. Hat er schon versucht, diesen Rotstich über die Einstellungen auszugleichen? Hatte der TV bis zur Übergabe eine grüne Ecke oder nicht?
-
Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Für mich klingt das eher nach einem netten Zubrot, dass sich die mit dem Schundverkäufen evtl. erfoglose Dame da dazuverdienen möchte.Bülo78 wird nicht deren einziges Opfer sein...
Ich denke die Sache hat 2 Seiten: Egal wie toll meine Artikelbeschreibung ist - wenn ich das gewerblich machen würde, würde ich mich auch über jeden Konkurrenten ärgern, der meine Beschreibung einfach übernimmt.
Und 15 € sind ja nun nicht die Wahnsinnsumme, so dass ich dem Verkäufer eher keine Geldschneiderei unterstellen würde...
Achja, wenn die E-Mail von ebay kam, lässt das vermuten, dass die Verkäuferin am VerRi-Programm von ebay teilnimmt.
In der Sache spricht auf den ersten Blick einiges gegen das Erreichen der Schöpfungshöhe. Wenn Bülo sich allerdings deswegen den ganzen Sonntag versauen lässt, spricht das aber nicht unbedingt für starke Nerven, so dass da wohl wirklich zu überlegen wäre, für 15 EUR sicher Ruhe zu haben.
Wie Brainstorm im Übrigen schon sagte - wenn überhaupt dürfte der VK Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung und nicht irgendein Bearbeitungsaufwand zustehen.
Frage wäre auch noch, ob man die Auktion von Bülow dem gewerblichen bereich zuordnen konnte. Dann könnte man da auch noch mal nach wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen suchen....

Fazit: Ich persönlich würde wohl nicht zahlen, aber auch nur, weil ich mir da letztlich keinen großen Kopf drum machen würde. Wenn Du deswegen nicht schlafen kannst, zahl lieber.

-
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Dauerposter
Seadart:Auch hier gilt: Ohne Details kann man zur Sache gar nichts sagen. Was wurde im Angebot zu dem Gerät geschrieben? Wurde die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen? Am Besten Link zu ebay.
Dass der Käufer die Mängel bei Abholung erkannt hat, ändert nichts an seinen Rechten. Für einen Auschluss seiner Mängelrechte hätte er die Mängel bereits bei Vertragsschluss kennen müssen.
Rotstich ist natürlich auch eine Sache subjektiver Wahrnehmung. Hat er schon versucht, diesen Rotstich über die Einstellungen auszugleichen? Hatte der TV bis zur Übergabe eine grüne Ecke oder nicht?
Hier der Link Ebay
Also Rotstich konnte von mir keiner erkannt werden und eine grüne Ecke ist mir auch nicht aufgefallen. Das ist ne ganz normale Röhrenfunzel. Das die keine Bild wie ein TFT hat dürfte ja wohl klar sein.
-
An VeRi habe ich auch zuerst gedacht. Aber bei einem Powserseller <1000 Bewertungen durch den Verkauf von Mischware ohne große Labels? Wenn die Tante Rolex, Versace, Gucci, LV und Co. im Verkauf hätte, aber so?
Da gibt es ganz andere Kaliber an Rechteinhabern. Und dass dann am Wochenende binnen Stunden bei dem Saftladen von ebay aktiv wird?
Irgendwas stinkt da...
Das System geht - wie viele andere Fallen im Netz - gerade wegen solcher "nervöser" Leute wunderbar auf. Auch wenn es nur 15€ sind, einem Großteil der Powerseller steht das Wasser bis zum Hals und die Hemmschwelle der Zweifler ist bei 15€ ebenfalls schnell gebrochen.
Wäre die Sache eindeutig und sie Mitglied bei VeRi, dann liefe das unmittelbar über einen qualifizierten RA. Schon deswegen, weil sich da deutlich besser mitverdienen lässt.
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!