Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • 0-Bieter können nicht gesperrt werden, da sie auch eine Chance haben müssen, Bewertungen und Käufe zu sammeln. Nur negative Bewertungen sind möglich zu sperren.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    0-Bieter können nicht gesperrt werden, da sie auch eine Chance haben müssen, Bewertungen und Käufe zu sammeln. Nur negative Bewertungen sind möglich zu sperren.


    Nö,steht aber auch im Link:


    "Käufer, die einen niedrigeren Bewertungspunktestand aufweisen als von Ihnen festgelegt"


    Genau das macht auch Sinn,um mögliche Spassbieter "für seinen" Verkauf zu sperren.

  • Nochmal: 0-Bieter-Sperren ist nicht möglich und auch im Sinne von ebay.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Nochmal: 0-Bieter-Sperren ist nicht möglich und auch im Sinne von ebay.


    Ok,ich habe es eben ausprobiert und es geht tatsächlich nicht (mehr).
    Ob das im Sinne der Verkäufer und deren Spassbieter ist? :rolleyes:


    Dafür kann man jetzt mehrere sinnige oder weniger sinnige Beschränkungen auswählen.
    Diese werden aber kaum greifen,wenn sich derjenige mit verschieden Namen angemeldet hat.

  • Die Namen kann man nur auf die Sperrliste setzen, damit sie in zukünftigen Auktionen nicht mehr bieten können. Die Funktion ist zwar versteckt, aber immer noch möglich.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Kurz eine Frage:


    Der Vater meiner Freundin hat bis kurzem gewerblich Ebay genutzt und muss bzw. auch möchte nun, auch krankheits- und altersbedingt seine "ebay Firma" seiner Tochter zur vollständigen Geschäftsübernahme und deren Fortführung übergeben.


    Dazu müsste bei Ebay der Name (in diesem Fall nur der Vorname, da Anschrift gleich) geändert werden.


    Sowas ist nicht möglich, oder?

  • Das ist möglich, aber nur mit Hilfe des Ebay Supports.

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Danke, weißt Du da irgendwas genaueres?


    Ist das recht kompliziert?

    Nein, leider nicht. Aber evtl. rufst du einfach mal an? Die können dir da vielleicht schon weiterhelfen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!