o2 und die MwSt. 2007 / Loop Infos für GK Kunden

  • Gerade Händler Infos bekommen von o2 zu der neuen MwSt. !Offiziell von o2!:


    Informationen von o2 zur Mehrwertsteuer-Erhöhung
    (24.11.2006) Keine Preiserhöhung für Kunden, die ab 28.11.2006 einen Postpaid-Vertrag abschließen oder in o2 Genion S/M/L wechseln.


    Für Neukunden, die ab 28.11.2006 einen Postpaid-Vertrag bzw. ein o2 DSL-Package buchen, erhöhen sich die Brutto-Preise trotz der Mehrwertsteuer-Erhöhung am 1.1.2007 nicht. Für alle Kunden, die vor dem 28.11.2006 einen Vertrag bei o2 abgeschlossen haben, gilt:


    + Erhöhung der Bruttopreise um 3%-Pkt. zum 01.01.2007. Die Erhöhung ist ausschließlich Folge der Anhebung des MwSt-Satzes. Es werden keine Nettopreise erhöht.
    + Keine Erhöhung der Bruttopreise zum 1.1.2007 für O2 DSL-Kunden


    Dann noch eine kleine Info für die Geschäftskunden die Loop nutzen:


    Wichtig für Geschäftskunden:
    Ab der Auslieferung der neuen o2 LOOP-up-Karten ohne MwSt-Ausweis bzw. ab dem 1.1.2007 steht Geschäftskunden ein Formular zur Verfügung, mit dem sie bei o2 eine Rechnung beantragen können. Dieses Formular steht über http://www.o2online.de, das o2 Partner Online System und Customer Service zur Verfügung.


    (passt hier besser als einen neuen Thread aufzumachen denke ich).


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    Das mit der Rechnung bei Loop finde ich sehr gut. Endlich können auch Geschäftsleute Loop Karten absetzen.


    Was ich nicht so gut finde ist, dass o2 sich nicht an die 4 Monats-Regel halten wird. Sie sagen eindeutig das alle Kunden vor dem 28.11. die Erhöhung tragen müssen!
    Ist das rechtlich so in Ordnung? Denke es gibt da eine Regel das man allen Kunden die 4 Monate vor der Erhöhung (also ab 01.09.2006) nicht die MwSt. weitergeben darf. :confused:


    Die Diskussion darf beginnen!

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Re: o2 und die MwSt. 2007 / Loop Infos für GK Kunden


    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Was ich nicht so gut finde ist, dass o2 sich nicht an die 4 Monats-Regel halten wird. Sie sagen eindeutig das alle Kunden vor dem 28.11. die Erhöhung tragen müssen!
    Ist das rechtlich so in Ordnung? Denke es gibt da eine Regel das man allen Kunden die 4 Monate vor der Erhöhung (also ab 01.09.2006) nicht die MwSt. weitergeben darf. :confused:


    Die Diskussion darf beginnen!


    Die Regelung des Umsatzsteuergesetzes (vergl.
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__29.html) sagt aber auch

    Zitat


    Satz 1 gilt nicht, soweit die Parteien etwas anderes vereinbart haben.


    Nun die Juristen vor, ob die MwSt-Regelungen in den o2-AGB, eine solche Vereinbarung sind/sein können. ;)

  • Kann da einer mehr zu sagen? Würde mich über Infos schon sehr freuen.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Die Position von o2 dürfte klar sein. Dementsprechend wäre eine Klage wohl unumgänglich, um von o2 korrigierte Rechnungen zu bekommen. (analog der Euro-Umstellung). Ob eine Klage Erfolg verspricht? Das kann dir wohl nur ein Anwalt halbwegs sinnvoll einschätzen.
    Oder du fragst mal bei der Verbraucherzentrale, die auch den Euro-Prozess geführt hat (war doch eine wenn ich mich recht erinnere?), nach, was die meinen.


    btw: zu den Active-Tarifen steht ja gar nichts explizites in der von dir freundlicherweise eingestellten Info- oder hab ich das mal wieder überlesen?

  • Active Kunden sind genauso betroffen:


    "Für alle Kunden, die vor dem 28.11.2006 einen Vertrag bei o2 abgeschlossen haben, gilt:"


    FÜR ALLE KUNDEN...

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Active Kunden sind genauso betroffen:


    "Für alle Kunden, die vor dem 28.11.2006 einen Vertrag bei o2 abgeschlossen haben, gilt:"


    FÜR ALLE KUNDEN...


    Das würde aber bei/für Active-Kunden überhaupt keine Sinn machen. Außer es gibt doch noch neue Active 50/100/250 Tarife. Und eine Ungleichbehandlung von gleichen Active-Verträge nach Abschlußdatum wäre IMHO nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich zweifelhaft.

  • Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Active Kunden sind genauso betroffen: "Für alle Kunden, die vor dem 28.11.2006 einen Vertrag bei o2 abgeschlossen haben, gilt:"


    Ich kann mir vorstellen, dass das mit Active-Tarifen zu Problemen führen könnte. Denn der 28.11. ist ja ein von o2 willkürlich festgelegtes Datum und soviel wie wir bis jetzt wissen ändert sich daran (außer 500er) gar nichts. D.h. der o2 100 kostet ab 1.1. entweder 24,95 oder 25,60 je nach Stichtag.


    [small] altaso: Zum Betreff: Heist GK nicht schon Geschäftskunde und wären die "GK Kunden" demnach nicht die Geschäftskundenkunden, also die Kunden der Geschäftskunden? *SCNR* ;)[/small]

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  • kann denn keiner was dazu sagen ob das so rechtens ist?
    o2 hält sich ja nicht an die 4-Monats-Regel. Von daher dürfte o2 doch garnicht die MwSt. an die Altkunden (die vom 01.09 - 27.11.2006 abgeschlossen oder verlängert haben) weitergeben.


    Oder hab ich nen :gpaul: :confused:

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von altaso
    o2 hält sich ja nicht an die 4-Monats-Regel. Von daher dürfte o2 doch garnicht die MwSt. an die Altkunden (die vom 01.09 - 27.11.2006 abgeschlossen oder verlängert haben) weitergeben.


    Ich hatte doch schon oben geschrieben (und eine link dazu), daß die 4-Monatsregel durch Vertrag geändert werden kann. Und o2 wird es schlicht so sehen, daß die entsprechenden Regelungen in den AGB (sinngemäß "o2 darf Änderungen der MwSt weitergeben") genau so eine Vereinbarung ist. Ich vermute mal, daß man sich nur über die Gültigkeit der AGB-Klausel streiten könnte.
    Von mir geht jetzt -nachdem die 'offizielle' Ankündigung auf der Rechnung ist- aber noch eine Mitteilung dazu an o2 raus. Es ist schlicht unnötig, finde ich, (die 11ct Auslandsmobilfunktarife kündigen sie nicht, aber die MwSt wird weitergegeben...) und kein besonders freundliches Verhalten von o2.
    Außerdem möchte ich doch auch von o2 bestätigt haben, daß mein Gesprächsguthaben (brutto) auch entsprechend der MwSt angepasst wird.

  • Gilt dann eine VVL um 24 Mon. nach dem 28.11.2006 als ein Vertragsabschluss nach dem 28.11.2006 und es müssen somit die netto Preise gesenkt werden?

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