Dann sollen TPH bzw. die Versicherung doch einfach den Vertragsschluss nachweisen. Dürfte schwierig werden.
Da du mit deiner Frau zusammen anwesend warst, dürfte das Unterschieben eines mündlichen Abschlusses ebenfalls nicht gelingen.
Übrigens würde ich ad hoc behaupten, dass ggf. ein Widerrufsrecht gemäß VVG auch für so eine Handyversicherung bestehen müsste, dass dann hilfsweise ausgeübt werden könnte. Muss ich aber nochmal nachschauen...