Ärger mit Amazon/eBay-Händler "iNet-Seller.de"

  • Hallo zusammen!


    Ich muss hier mal Dampf ablassen!
    Ich wollte bei Amazon NIS 2007 kaufen.
    http://www.amazon.de/Norton-In…332548?ie=UTF8&s=software
    Es fiel mir ein Marketplace Händler auf, der es für 14,99 anbot.
    http://www.amazon.de/gp/offer-…olp_1/028-4181445-1332548
    Hab leider das kleingedruckte überlesen:
    "Anmerkungen: OEM-Vollversion incl. 90-Tage Update, ab Lager lieferbar, Neu & OVP, inkl. PS/2 Maus"


    Ih war natürlich entsprechend nicht wirklich happy und habe dem Lieferant gesagt, daß er die Ware zurück bekommt. Zusätzlich hab meinen Ärger mit einer Bewertung Luft gemacht.


    Jetzt bekomme ich folgende Mail von denen:



    Ist das eine leere Drohung?
    Ich würde meine Bemerkung ungerne zurück ziehen, aber der Ärger wäre es nicht wert.

    "... infinity’s a great place to start"
    No Line on the Horizon - U2

  • Das die Software weniger als die Hälfte als bei anderen kostet hat Dich nicht gewundert ?


    Ich findes es im übrigen nicht so sehr "klein gedruckt".


    Letztendlich schreibst du in deiner Bewertung etwas von Betrug (Straftatbestand). und dies war nicht der Fall. Zudem sind die Updates 90 Tage möglich. Du hast also Unwahrheiten geschrieben.


    Eine negative Bewertung mit dem Hinweis : Liefert nur OEM-Software wäre die richtige Wahl gewesen.


    Ich würde es als Händler auch nicht auf mir sitzen lassen. Dies ist Geschäftsschädigend !


    Ich würde an deiner Stelle die Bewertung zurück nehmen.

  • Hallo Seb,


    Du hast Dir Deine Frage eigentlich schon selber beantwortet: ja, Du solltest Deine Bewertung zurückziehen. Denn es stand ja ganz klar auf der Website, dass es sich um eine OEM-Version mit 90-Tage-Update handelt. Dass Du das überlesen und Dich nicht gewundert hast, dass da jemand das Pack für weniger als die Hälfte aller anderen Angebote verkauft (und das inkl. Maus), das kann man ja nun wirklich nicht dem Händler anlasten.


    Also: Als Lehrgeld abschreiben und Kommentar zurückziehen, da er ja offensichtlich nicht der Wahrheit entspricht... das kann sonst entsprechend unangenehme Folgen mit sich bringen.

    Gruß
    Lutz

  • Aber die haben doch Recht. War doch Dein Fehler :rolleyes:


    Wenn Du es überliest, können die noch nichts dafür. Deine Bewertung ist da schon geschäftsschädigend für die. Würde das eher nun als gleich mal zurücknehmen.


    Leute gibt's .... :cool:

    iPhone X 256GB

  • Mein Rat: Zieh die Bewertung zurück.


    Es gibt tatsächlich Onlinehändler, die wg. einer negativer Bewertung vor Gericht ziehen. Zudem hast du das Wort Betrug benutzt. Das war taktisch unklug. Bei ebay werden z.B. alle Bewertungen entfernt, in denen Betrug, Betrüger oder ähnliche Substantive benutzt werden. Einen Betrug muss man erstmal beweisen, das dürfte hier schwer fallen. Deshalb stehen deine Chancen bei einem Prozess eher schlecht.


    Gruss

  • Dazu sage ich nur...


    Lesen -> denken -> handeln


    Dabei ist die einhaltung der Reihenfolge wichtig. :D



    MfG
    Rumpelstilzchen

    Die spinnen, die Finnen! Hoch leben, die Schweden!

  • Willst du meine ehrliche Meinung wissen: Ich hätte das genauso gemacht.


    Kein Händler mag es, wenn man negativ bewertet wird, obwohl es aus der Artikelbescheibung klar hervorgeht! Ich würde auf jeden Fall auch den Weg über den Anwalt machen!!!


    mfG
    Andreas

    Elektrohaus Kurzer GmbH talkthisway.de Support: 06652/7945115 E-Mail: info@talkthisway.de |
    Vertragshandys - Handyvertragsverlängerung - Handyvertrag online - Handyshop
    Dies ist KEIN Supportaccount, Statusanfragen per PN/Forum weden nicht beantwortet

  • Ich frage mich warum Du hier postest?
    Die Reaktion des Händlers ist doch sowas von gerechtfertigt!!!
    Freu Dich, dass er Dir noch Zeit läßt Deine Bewertung zu löschen.


    Mensch - da muss man doch selbst drauf kommen!!! :rolleyes:


    Kann da Rumpelstilzchen nur zustimmen! :D

  • hmmm, ich hab die Bewertung widerrufen.
    Aber diese minderwertige Version unter dem Deckmantel dieses Angebots
    http://www.amazon.de/Norton-In…332548?ie=UTF8&s=software
    zu verticken finde ich immernoch absollute Augenwischerei! :mad:


    Was ist eigentlich mit der legalität?
    Auf der CD steht deutlich:
    "Diese Software ... darf nur in Verbindung mit Hardware verkauft oder erworben werden.." Soll die Hardware die billige PS/2 Maus sein, oder was?

    "... infinity’s a great place to start"
    No Line on the Horizon - U2

  • seb99


    Ich zwar ärgerlich aber auch eine uralt PS2-Maus ist eben Hardware. Somit handelt der Händler korrekt.


    PS: Geiz ist nicht immer geil ;)

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