Hallo,
im Januar ists mal wieder soweit.
Bei der letzten HU gab es noch keine Pflicht zur AU, diese wurde ja erst 2005/2006 eingeführt.
Nun kann man ja den TÜV zwei Monate überziehen, ohne dass ein Bußgeld fällig wird. Wenn ich nun erst im April zur HU/nun erstmals fälligen AU fahre, muss ich dann, für den Fall dass ich kontrolliert werde nur einmal 15€ für die mehr als 2 Monate überzogene HU zahlen, oder zweimal 15€, nämlich auch noch für die ja eigentlich durchzuführende AU? Wohl eher letzteres.
Bei der letzten HU wurden folgende Mängel festgestellt:
Bremsscheiben eingelaufen/angerostet.
Rost höchstens Flugrost. Eingelaufen sind sie leicht, aber Mindeststärke noch nicht erreicht. Vorne und hinten je Einzelscheibe.
Bin seit der letzen HU <500km gefahren. Habe ich eine Chance, bei der anstehenden HU ohne neue Scheiben durchzukommen?