Wann verjährt Rechnung eines Handwerkereinsatzes über Hausverwaltung?

  • Hi,
    ich weiß, dass das hier kein Rechtsforum ist, aber wenn ich immer bei solchen Fragen mitlese, merkt man doch, dass hier sehr informierte Menschen unterwegs sind :D Ich hoffe daher mir wird hier geholfen, weil googlen brachte mir nix, weil ich nicht so recht weiß, wonach ich zu suchen habe ;)


    Folgendes:
    In einer 2,5 Zimmer Wohnung habe ich in letzter Zeit nix als Ärger. Erst eine horrende Nachzahlung weil: a) nur hirntote in der Hausverwaltung zu sitzen scheinen und b) unser Mini-6-Parteien-Haus mehr Öl verbraucht als der Rest in meiner Strasse :mad:
    Egal, da muss man in den sauren Apfel beißen...
    Jetzt bekomme ich aber direkt mal wieder Post von denen, weil ich eine Rohreinigung bezahlen soll:
    1) Die Rechnung ist vom Juni 2005, sprich über ein Jahr her, gibt es da auch Verjährungsfristen wie bei den Betriebskosten? (Wenn dem so ist, spare ich mir viel Papier)
    2) Ich wohne in einer oberflächlich ordentlichen Wohnung, aber die Substanz ist fürn A****. Es kann ja nicht sein, dass ich dafür bezahlen muss, dass ein Rohr von Bartstoppeln zusifft... die Rohre sind so dicht (Aussage des Reinigers), dass die bereits zwei mal da waren. Das erste mal hat komischerweise niemand ne Rechnung geschickt. Und eines ist sicher, das waren nicht nur Haare, die der da rausgekratzt hat...


    Es geht hierbei um 88,-, sowieso eine Frechheit wie ich finde, aber das ist was anderes...


    Also, muss ich das zahlen? So rein von dem Zeitpunkt her? Und wenn ja, ist es mein Problem auf maroder Substanz zu wohnen, die früher oder später wieder für das gleiche Dilemma sorgt?


    Danke für jede Hilfe
    Grüße Pepe

  • Wo lag denn die Verstopfung? In irgendeiner Hauptleitung, oder in einer Anschlussleitung einer oder gar deiner Wohnung? Wer hat die Reinigung beauftragt? Du, Vermieter, Hausverwaltung? War es ein Notfall (Überschwemmung[sgefahr])? Wurde vorher versucht, den Vermieter/ die HV zu erreichen?


    Wenn die Engstelle innerhalb deiner Wohnung lag, könnte man vermuten , dass du diese veursacht hast, da es ja einzig in deinem Zugriffsbereich liegt. Diese Vermutungswirkung würde sich aber abschwächen, je desolater der allgemeine Zustand der Leitungen ist.


    Dennoch denke ich, ein vernünftiger Richter würde die Verstopfung, sofern seitens des Vermieters kein Verschulden des Mieters nachgewiesen werden kann (Damenbinden etc.), als Mangel und damit als Sache des Vermieters ansehen.


    Du musst also nur dann bezahlen, wenn feststeht, dass die Verstopfung von dir schuldhaft verursacht worden ist.


    Hast du dokumentiert, was seinerzeit rausgeholt wurde (z.B. Foto)?


    Die Aussagen des Reinigers solltest du unter Zeugen wiederholen lassen und evtl. schriftlich anfordern. Ist die Firma bei der HV unter Vertrag, könnte das schwer werden...


    Da die Kosten für Rohrreinigung als Instandsetzungskosten keine umlagefähigen Betriebskosten sind, von daher gar nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen, kommt eine verschärfte Verjährung gar nicht in Betracht.


    Außerdem wäre selbst eine Abrechnung über Betriebskosten vom Juni 2005 noch nicht verjährt. Abrechnungszeitraumende ist im Regelfall der 31.12., hier also der 31.12.2005. Die Abrechnung muss dir dann spätesten bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende dieses Zeitraums zugegangen sein. Wir haben aber erst Anfang Dezember....

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Aha,
    sowas wollte ich wissen... :) Danke schonmal


    Es ist so: der Abfluss der Badewanne, also das Rohr ab Loch im Boden, ist jenes, das jetzt zwei mal verstopft war...
    Bemerkt haben wir das, weil das Wasser zwar (langsam) ablief, bis dahin aber unseren Badezimmer-Fußboden schön anfeuchtete, weil übergelaufen ;) Es war also weder akut, noch Notreperatur. Hatte mich bei der HV gemeldet und darum gebeten das Rohr erneut freizukratzen (oder wie auch immer man das nennt)
    Es gibt leider keine Fotos oder ähnliches, ich war auch nicht zu Hause (nur meine Freundin) aber es waren nur Bartstoppeln, keine langen Haarbüschel oder sowas.
    Tja, und das mit der Aussage von dem Handwerker wird auch eher schwierig, auf dem Auftragszettel steht halt Haare oder sowas, müsste ich noch mal nachsehen. So wie ich das sehe bin ich als Mieter mal wieder der gelackmeierte, und werde wohl auch hier wieder in den sauren Apfel beißen :mad: Das einzige was hier noch hilft ist aussziehen...
    Aber abgesehen davon, ein Badewannenabfluss muss ja wohl noch grade einen rasierenden Mann aushalten können, das ist echt lächerlich...
    Danke jedenfalls
    Pepe

  • Na ja,
    nen Nass-Elektro-Rasierer von Philips und ein kleiner Handspiegel. Ich jedenfalls habe diese warme und kuschlige Rasur lieben gelernt. :D


    Grüße Pepe

  • Hallo PePeDir,
    wie ich ja schon einmal an anderer Stelle bekannt gemacht habe, arbeite ich bei einer großen kommunalen Wohnungsgesellschaft. Daher habe ich einen gewissen fachlichen Hintergrund.


    Das von Dir geschilderte Problem ist in unserem Haus gut bekannt und oft sehr konfliktträchtig :D . Wir selbst versuchen das gegenüber unseren Mietern einserseits mit einem gewissen Fingerspitzengefühl in Richtung Kulanz zu handhaben, können allerdings auch bei bestimmten, sich häufenden Fällen sehr hartnäckig, auf Regressforderung gegenüber dem betreffenden Mieter bestehen.


    Konkret zu Deiner Frage:


    Handwerkerrechnungen, direkt an den Vermieter oder indirekt an den Mieter, verjähren nach 3 Jahren ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht worden ist. Das bedeutet, bei einer Leistung im Juni 2005 würde die Rechnung nach dem 31.12.2008, 24.00 Uhr, verjährt sein. das kann man so handhaben, da es keine Betriebskosten sind und selbst da wäre das noch im "grünen Bereich".


    Haare als Verstopfungsursache sind immer Mieterverschulden (sorry, so nennt man das, auch wenn Du Dir keiner Schuld bewußt bist) und sind damit auch regressfähig.


    Etwas anders sähe die Sachlage (vielleicht) aus, wenn z. B. der Abfluss von der Wanne auf dem Weg bis zum Fallrohr eine "Gegengefälle" hat und dadurch Partikel, die sonst problemlos mit gespült werden, sich dort absetzen, inkrustieren und den Querschnitt der Leitung veringern, wodurch das Wasser eben nur langsam abläuft. Das allerdings nachzuweisen, bedarf eines nicht unerheblichen Aufwandes, den Dein Vermieter ggf. eingehen würde, wenn das geschilderte Problem zu einem Dauerproblem wird. Dein Vermieter müßte selber auch ein Interesse an intakten Abflussleitungen haben.


    Gruß
    gerryH

    Nichts ist so dauerhaft, wie ein funktionierendes Provisorium.

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