Fitnessstudio stellt sich quer.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tom Selleck
    Das heißt also für mich, dass ich nie mehr einen Vertrag irgendwo abschließen kann, weil ich ja vorher alle Eventualitäten einplanen muss. Zum Thema Lehrgeld: Was habe ich denn jetzt aus der Sitation gelernt? Das war mein letztes Fitnessstudio? Studios versuchen mit aller Macht Mitgliedsbeiträge einzufordern? Fitnessstudios haben noch nie was von Kundenfreundlichkeit gehört?


    Ja, so in etwa.
    Wenn Du einen Vertrag abschliesst, musst Du Dir der Konsequenzen die Dir daraus erwachsen können klar sein. Bedenkst Du nicht alle möglichkeiten vorher, kann es halt auch negative Auswirkungen für Dich haben.


    Was Du daraus lernen könntest?


    Ebenfalls sehr einfach! Du könntest daraus lernen künftig VOR dem Unterzeichnen von Verträgen die Eventualitäten zu klären.


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Ich glaube zwar nicht , dass man alle Eventualitäten in seinem Leben im Voraus bedenken kann, bin aber trotzdem der Meinung, dass es bestimmte Grundfragen (in Anlehnung an die 7 W-Fragen) gibt, die man sich vor Vertragsabschluss generell überlegen sollte, wobei die Reihenfolge durchaus unterschiedlich gewichtet werden kann:


    1) Mit wem schließe ich den Vertrag ab?


    2) Ab wann soll der Vertrag laufen?


    3) Wie lange möchte ich Vertragspartner sein?


    3) Was ist Vertragsgegenstand?


    4) Warum benötige ich den Vertrag?


    5) Wieviel möchte ich als Nutznießer für den Vertrag bezahlen?


    6) Womit habe ich zu rechnen, wenn ich den Vertrag nicht erfüllen kann?


    7) Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für mich und für den Vertragspartner aus dem Vertragsverhältnis?


    Das hilft Dir nun zwar auch nicht weiter, da Du ja den Vertrag bereits abgeschlossen hast. Letztlich musst Du aber entscheiden, ob Du es mit Deinem Gewissen vereinbaren kannst, den Vertrag einem (neuen) Mitglied anzubieten (hast Du niemanden dort kennengelernt, der evtl. Interesse hat?). Ansonsten würde ich mir überlegen, einem Menschen in Bad Honnef ein Weihnachtsgeschenk zu machen :D oder aber (bei schlechtem Gewissen) das Ganze versuchen zu vergessen.


    PS: einen "schlauen" Spruch zu der Tehmatik habe ich natürlich auch parat: Drum prüfe wer sich ewig bindet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tom Selleck
    Dass ich einen Vertrag aussetzen kann, wenn ich nicht ins Studio gehen kann, ist für mich selbstverständlich.


    Dafür ist ein Vertrag aber ein Vertrag, damit eben nicht jeder macht, wie er grade lustig ist. Wenn das Studio Dir eine Aussetzung anbietet, dann ist das ein Entgegenkommen. Verpflichtet sind sie dazu nicht.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von speakers
    Ich glaube zwar nicht , dass man alle Eventualitäten in seinem Leben im Voraus bedenken kann, bin aber trotzdem der Meinung, dass es bestimmte Grundfragen (in Anlehnung an die 7 W-Fragen) gibt, die man sich vor Vertragsabschluss generell überlegen sollte, wobei die Reihenfolge durchaus unterschiedlich gewichtet werden kann:


    Stimmt, alles kann man nicht voraussehen. Aber, je mehr Verträge man abschliesst, und je mehr (ich verwende das Wort jetzt trotzdem nochmal...) Lehrgeld man bezahlt hat, desto mehr wachsen einem auch hinten Augen und man stellt richtigere und vor allem mehrere Fragen bevor man nen Vertrag unterschreibt.


    eric: Wie war das? Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag ;)? Erwerbsregel 17, AFAIR...


    Charlie

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  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag ;)? Erwerbsregel 17, AFAIR...


    Charlie


    Natürlich war mein Fragenkatalog nicht abschließend! Eine wichtige wäre beispielsweise bei Onlinegeschäften: Wie sieht mein Vertragspartner aus?


  • Wieso beachtet hier keiner den Beitrag von "oo7x" ?


    Genauso siehts nämlich aus, wenn man weit genug umzieht hat man automatisch ein Sonderkündigungsrecht, ob es ausdrücklich im Vertrag steht ist unerheblich.
    Ist mehrfach so entschieden worden und kann man auch einfach bei google überprüfen.

  • Zitat

    Original geschrieben von jiraishin76
    Wieso beachtet hier keiner den Beitrag von "oo7x" ?


    Weil das Sonderkündigungsrecht bei Umzug hier nicht greifen dürfte. Es war im Vorfeld bekannt und vereinbart, dass es einen Umzug geben wird, und zudem wurden nach dem Umzug bereits Sondervereinbarungen getroffen, die das ganze Umgehen (dürften)...


    Genaue Auskünfte dürfte hier nur ein entsprechender RA, dem dann auch die gesamte Sachlage vorliegt, geben können.


    Charlie

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  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Weil das Sonderkündigungsrecht bei Umzug hier nicht greifen dürfte. Es war im Vorfeld bekannt und vereinbart, dass es einen Umzug geben wird, und zudem wurden nach dem Umzug bereits Sondervereinbarungen getroffen, die das ganze Umgehen (dürften)...


    Genaue Auskünfte dürfte hier nur ein entsprechender RA, dem dann auch die gesamte Sachlage vorliegt, geben können.


    Charlie


    Sehe ich NICHT so!
    Wie oo7x und jiraishin76 schon geschrieben haben!
    Es ist völlig wurscht was im Vertrag steht, da das den Vertragsnehmer unangemessen benachteiligen würde! Er zieht um, aus fertig, basta.


    Mein Rat: Nict bezahlen!
    Wenn schon geschehen Rückzahlung unter Frist verlangen, mit RA drohen und auf das Urteil beziehen.


    Es ist nunmal so, ob der Fitnessstudiobetriber jetzt bankrott geht oder sich ärgert oder meint er sei ja schon soooo weit entgegengekommen! Sowas würdemich nur perifär tangieren... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Sehe ich NICHT so!
    Wie oo7x und jiraishin76 schon geschrieben haben!
    Es ist völlig wurscht was im Vertrag steht, da das den Vertragsnehmer unangemessen benachteiligen würde! Er zieht um, aus fertig, basta.


    Naja, ganz so ist ist zum Glück nicht - es gibt schon doch auch Vertragsklauseln, die wirksam sind, sonst wäre ja ein Vertrag Grundsätzlich unsinnig!


    Das Zauberwort heisst "Wegfall der Vertragsgrundlage". Und das dürfte eben in diesem Fall nicht greifen, alldieweil der Wegfall ja schon im Vorfeld vereinbart und vor allem angekündigt wurde.


    Aber, wie gesagt, will man sich um das Geld wirklich streiten, helfen weder irgendwelche Briefe noch gute Worte - da muss ein RA her, der dann anhand der Sachlage die nächsten Schritte anrät oder eben ned.


    Charlie

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  • Hej Charlie_D -> Es gibt 2 Situationen zu unterscheiden.
    1) Dass ich ins Ausland gehe und danach nach Mannem war ja klar.
    2) Aber dass ich permanent nach HH ziehe, das war nicht klar und auch nicht planbar und um das Thema geht es doch hier.


    Zu der Sache mit der Planung sehe ich es so wie speakers. Ich kann ja nun auch nicht jeden Tag z.B. alle meine Freunde anrufen und mich verabschieden, weil ich dafür vorsorgen muss, dass heute eine Chance bestünde, vom Auto überfahren zu werden. Man muss sich halt selbst darüber im klaren sein, was wahrscheinlich ist und was nicht. Und für mich zählt die Kündigung seiner Arbeit nicht zu den wahrscheinlichen Dingen im Leben.


    Ich weiß halt auch nicht, ob ich der einzige bin, der das mit dem Neumitglied werben kritisch sieht. Das ist doch ganz klar ne Masche, um a) das Geld, was sie für nichts bekommen haben, einzusacken und b) ein neues Mitglied zu bekommen.


    Und warum können Sie meinen Gutschein auf ein Neumitglied übertragen, nicht aber auf ein bestehendes.



    Gruß
    Tom

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