stromabrechnung falsch
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@ Bratwursthorst:
normalerweise kann man doch auch bei verschloßenen kästen durch ein schaufenster ablesen welcher wert auf dem zähler steht (so kenne ich das) ansonsten kann man ja überhaubt nicht kontrolieren ob eventuel mist gebaut wurde..... -
Evtl. in einem abgeschlossen Raum im Keller? - So ist es glaub ich hier auch.
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Ja, Keller ist verschlossen und der Ablesetermin wird nie bekannt gegeben. Also ist der Verbrauch schwer nachvollziehbar.
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Zitat
Original geschrieben von jungmario
volleyballer:
Nach deiner Aussage heißt das, deine Freundin hat monatlich etwa 20 Euro gezahlt und ging davon aus, damit wäre die Heizung der gesamten Wohnung ausgeglichen?
Nein, ein bißchen mehr als 20 € waren es schon
ZitatOriginal geschrieben von jungmario
Sorry, aber in dem Fall die Schuld bitte nicht nur auf das EVU schieben.
Hab ich ja auch nicht gemacht. Wer im Vertrag Selbstablesung hat, sollte sich halt drum kümmern. Heute, wo wor inzwischen eine gemeinsame Wohnung haben, lese ich zu meiner eigenen Kontrolle den Zähler monatlich ab, um vor Überraschungen (Nachbar zapft D: ) sicher zu sein.ZitatOriginal geschrieben von jungmario
Woher hatten die den Jahresverbrauch?
Es wurde wohl der Durchschnittsverbrauch eines 2-Personen-Haushalts (ohne Heizung) angenommen.ZitatOriginal geschrieben von jungmario
Wieso hat deine Freundin nicht abgelesen bzw. mal irgendwann die Rechnung auf grobe Richtigkeit überprüft?
Das frage ich mich bis heute...ZitatOriginal geschrieben von jungmario
Woher sollte das Unternehmen wissen, dass dort eine Nachtspeicherheizung ist? Der einzige der das wissen könnte ist der Netzbetreiber ... alle anderen haben keine Ahnung was dort montiert ist und was der Vormieter genutzt hat! Wer ist/war denn der Stromanbieter?
Der Netzbetreiber und Stromanbieter waren in diesem Fall identisch, demzufolge war es schon bekannt. Und wie gesagt, es gab zwei Zähler, für den normalen Haushaltstrom und einen für die Nachtspeicheröfen. Die beiden Zähler wurden ja auch jedes Mal abgefragt, aber wie gesagt... Es war auch z.T. noch aus der Zeit, als sie noch nicht meine Freundin war, sonst hätte ich schon viel eher auf eine korrekte Ablesung gedrängt. Bei dem Rechtsstreit ging es auch nicht darum, die Kosten überhaupt nicht zu tragen, sondern ob wenigstens die Verjährung von 2 Jahren greift. Aber darauf hat sich das EVU nicht eingelassen. Sie haben darauf bestanden, meine Freundin hätte in einem einzigen Jahr über 70.000 kWh verbraucht, weil sie der Meinung waren, ihre Schätzungen seien immer korrekt gewesen. Das einzige, was der Anwalt erreichen konnte, war eine "großzügige" Ratenzahlung (war ein nicht kleiner vierstelliger Betrag). Die EVU sitzen halt auf einem ziemlich hohen Roß...Von Kulanz oder wenigstens ein kleines Entgegenkommen keine Spur. Das war damals übrigens die ESAG, heißt heute ENSO. -
wüde in diesem fall dann mal mit dem vermieter/hausmeister reden. kann ja nicht sein das man seinen eigenen verbrauch nicht ablesen kann.
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Zitat
Original geschrieben von volleyballer
weil sie der Meinung waren, ihre Schätzungen seien immer korrekt gewesen.
Ein Widerspruch in sich, oder? Wenn der Anwalt da nichts erreichen konnte, dann zweifle ich an dem Anwalt! Von beiden Seiten muss davon ausgegangen werden, dass Schätzungen nicht korrekt sein können und dass die Rechnungen über kurz oder lang!Ich arbeite selbst für einen (freien) Stromanbieter und habe sehr viel mit solchen Rechnungskorrekturen zu tun. Und ich bin immer wieder erstaunt, wie manche Leute glauben können, mit 30 Euro im Monat den kompletten Strom und die Heizung bei einem 4-Personen-Haushalt komplett auszugleichen! Nichts gegen deine Freundin, aber bei gesundem Zweifel schrillen da irgendwelche Alarmglocken wenn der Stromabschlag viel zu niedrig ist!
Und Rechnungen sind nunmal dafür da, dass sie vom Kunden nochmal angeschaut werden. Ich kenne nun zwar die Rechnungen der EnSO nicht, aber auch dort werden Schätzungen deutlich sichtbar sein (Herkunft der Zählerstände). Naja, ist ja jetzt geklärt ... auch wenn ich nicht nachvollziehen kann wieso selbst ein Anwalt nichts dagegen ausrichten kann dass nicht die alten Rechnungen korrigiert wurden (weil ja dann die alten Preise gegolten hätten und die Verjährung berücksichtigt worden wäre)! Wie lange wurde denn geschätzt?
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