stetige Belästigung durch angetrunkenen Nachbarn, verkürztes Sonderkündigungsrecht

  • Hallo,


    meine Freundin und deren Mitbewohnerin werden massiv von einem Mieter (darunterliegende Wohnung) belästigt. Dies äußert sich in stetigem Klopfen gegen die Wohnungswände, klingeln an der Wohnungstür und Auflauern im Hausflur- dann bedroht er beide Mädels ständig und schimpft sie massiv an sie sollen leiser sein, das ganze mitten in der Nacht wo beide Mädels (jeweils alleine in ihrem Zimmer) schlafen.... Achso: der Mieter ist immer angetrunken und besticht schon auf Grund seines äußeren Erscheinungsbildes und der Figur... ich habe keine Vorurteile gegen alkoholisierte stämmige Leute die sich die Haare wegrasieren und stark tätowiert sind, aber es beeindruckt doch schon sehr...


    Das ganze ging soweit, dass nunmehr beide nicht mehr alleine in die Wohnung wollen.


    Ende Dezember haben wir die Wohnung außerordentlich zum 31.01.07, hilfsweise zum 31.03.07, gekündigt. Wir haben Zeugen benannt, welche die Drohungen und die Belästigungen auf Grund von vorherigen Besuchen bestätigen können, auch während des Räumens der Wohnung ist der angetrunkene Mieter sehr aggressiv gegenüber den Mädels uns den Umzugshelfern gewesen.


    Die Wohnungsgesellschaft beharrt jedoch auf den 31.03.07 und lässt eine vorherige Kündigung nicht zu ... beide Mädels bekommen nur Bafög und haben keine Rechtsschutzversicherung.
    Mittlerweile bezahlen die Eltern eine andere Wohnung- gibt es eventuell eine Möglichkeit die Wohnung frühzeitiger zu kündigen, immerhin kann sie momentan nicht genutzt werden- also die Mädels haben Angst die Wohnung (bzw. alleine schon das Haus) zu betreten.


    Danke und Gruß
    Tommiii

  • Hi,
    eine kostengünstige Möglichkeit der Beratung wäre der Mieterschutzbund.


    Ob das Verhalten die Kündigung oder ggf. eine Mietminderung erlaubt, werden die euch sagen können.


    Viel Erfolg!
    cm

  • Die Frage die bei mir da aufkommt: Haben die Mädels denn wenigstens ab und zu mal die Polizei gerufen und Anzeige erstattet und dann den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt? Denn nur so hätte der Vermieter das auch abstellen können (also kündigen der Wohnung des aufdringlichen Mieters).
    Wenn dies alles nicht geschehen ist: warum sollte der Vermieter einer vorzeitigen Kündigung zustimmen, wo ihm doch nichtmal die Möglichkeit gegeben wurde den "Makel der Wohnung" abzustellen?


    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Ich denke auch, dass Ihr leider versäumt habt, der Wohnungsbaugesellschaft die Chance zu geben, das Problem abstellen zu können, sozusagen eine Abmahnung mit Fristsetzung.
    Desweiteren hättet Ihr mindestens eine Anzeige bei der Polizei erstatten sollen.


    So habt Ihr zu lange geschwiegen und müsst die Kündigungszeit noch aussitzen. Leider!


    Allerdings ist es immer noch nicht zu spät, eine ANzeige zu erstatten

  • Um nicht komplett auf den Kosten sitzen zu bleiben, könntet Ihr der Hausverwaltung vorschlagen, Nachmieter zu organisieren. Je nach Stadt ist das überhaupt kein Problem. Wegen des anderen Mieters klärt man die neuen Mieter eben auf und nimmt ggf. 2 Männer.


    Beste Grüße,


    Johnson

    Rechner: Samsung Galaxy Book, Lenovo T14
    Telefon: OnePlus 7 Pro, iPhone SE 2020

    Netz: D1, o2

  • ... ich glaube die Besonderheiten des in Rede stehenden Mieters sind der Hausverwaltung seit längerem bekannt...


    Die Wohnung wurde von den beiden Mädels erst im September 2006 bezogen- sie stand wohl längere Zeit leer und war günstig zu bekommen...


    Da der Mieter Drohungen aussprach haben sie sich einschüchtern lassen und sowohl die Polizei als auch die Hausverwaltung außen vor gelassen...


    Na zur Not müssen Sie eben die normale Kündigungsfrist nehmen- meine Überlegungen gingen jetzt nur in Richtung außerordentlicher bzw. fristloser Kündigung wegen Nichtnutzbarkeit oder so- sicherlich könnte man die Wohnung noch nutzen aber beide Mädels haben Angst alleine in der Wohnung zu bleiben...

  • Auch wenn die Wohnung tatsächlich nicht nutzbar wäre - was bei einem pöbelnden Nachbar vielleicht noch gar nicht erreicht ist - müßte der Vermieter üben den Mangel der Mietsache informiert werden, damit er den vertragsgemäßen Zustand herstellen kann.

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