Inkasso wegen 1,13 Euro - Schufa?

  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    Wie? Die müssen mahnen? Ich dachte, das ist nicht zwingend notwendig...


    Das ist es auch schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Auch Privatleute geraten automatisch nach Verstreichen der Zahlungsfrist oder - wenn keine Frist gesetzt wurde - nach 30 Tagen in Verzug.


    cu


    NoTeen


    [EDIT] Ein Schufa-Eintrag erfolgt übrigens frühestens infolge eines unwidersprochenen gerichtlichen Mahnverfahrens.

  • Soooo, ich hatte eine kleine Meinungsverschiedenheit mit web.de. Hier bin ich über ein "zunächst kostenloses Angebot" geködert worden. Leider vergaß ich zu kündigen. Mahnungen erfolgte irgendwann seitens Web.de. Also habe ich den Laden angeschrieben und gekündigt.
    Vetrag abert 1 Jahr. War zunächst kein Problem, hatte ja gekündigt und Vertrag läuft noch. Rechnung nach Kündigung war aber komplett für 1 Jahr. Also ging ich der Annahme: "zahlste wie abgesprochen alle 3 Monate, da dein Vertrag noch läuft".


    NIXDA!!! Heut kam Inkasso! 45€ Gebühren wollen die!!!!! Stehen gegen 25€ Forderung..... Insgesamt sinds 80€....
    Frage:
    Was tun? Habe Panik vor Schufa, bin aber auch nicht bereit mehr als die doppelte Mahngebühr des eigentlichen Betrages zu zahlen! Ist irgendwo unverhältnissmäßig.
    Keine Frage den eigentlichen Betrag ´kann ich sofort zahlen, nur bitte nicht alles doppelt und KEINE SCHUFA!!

  • Das wird schwierig, so abnormal sind die Inkassokosten nicht.


    Ich schlage vor, dass Du Dich mal an eine Verbraucherzentrale in Deiner Nähe wendest, die werden den ganzen Web.de-Vertrag gleich mal für Dich genauer ansehen und dem Inkassounternehmen schreiben, dadurch wirst Du vielleicht sogar mehr als nur die Inkassokosten sparen.


    Web.de ist bei den Verbraucherzentralen ein heisses Eisen


    Flatty

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Und ohne eine vorher ordungsgemäß zugestellte Mahnung ist das Inkasso sowieso unzulässig.


    Interessant. Und was ist in den Fällen der Entbehrlichkeit der Mahnung gem. § 286 II BGB? Oder der Sonderregelung des § 286 III BGB, kraft deren der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug gerät, sofern er nicht leistet, und, falls der Schuldner ein Verbraucher sowie der Gläubiger ein Unternehnmer ist, der Schuldner über diese Rechtsfolge in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist?


    @No Teen:



    Zitat:
    --------------------------------------------------------------------------------
    Das ist es auch schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Auch Privatleute geraten automatisch nach Verstreichen der Zahlungsfrist oder - wenn keine Frist gesetzt wurde - nach 30 Tagen in Verzug.
    --------------------------------------------------------------------------------


    Das stimmt so nicht. In deinem Link fehlt etwa der Hinweis auf eine eineme Verbraucher ggü. erforderliche Belehrung.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • .... mir war irgendwie mal so, dass da einige Gerichte entschieden haben, dass es einem mindestens mittelständischem Unternehmen zuzumuten ist selbst ne Mahnung und ggf. nen Mahnbescheid zu schicken, dafür brauchts kein Inkassobüro, die ja bloss wieder exorbitante Kosten verursachen.
    Ich meine mich da erinnern zu können, dass es hiess "gehört zu den allgemeinen Gepflogenheiten und ist ab einer bestimmten Grösse zuzumuten". Und da ja die hier erwähnten Unternehmen nicht gerade die Kleinsten sind, denke ich schon dass man da auch ohne Inkassokosten rauskommt.


    Bei Banken und Versicherungen klappt das zumindest bei mir regelmässig.


    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    ...In deinem Link fehlt etwa der Hinweis auf eine eineme Verbraucher ggü. erforderliche Belehrung.


    Hätte ich doch eigentlich wissen müssen, daß in Deutschland natürlich alles ganz besonders gründlich geregelt ist (in diesem Fall ja einmal mehr durchaus nicht zum Nachteil des Verbrauchers) ;)


    Danke Dir für die Verifizierung und Vervollständigung. :)


    cu


    NoTeen

  • Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Soooo, ich hatte eine kleine Meinungsverschiedenheit mit web.de. Hier bin ich über ein "zunächst kostenloses Angebot" geködert worden. Leider vergaß ich zu kündigen. Mahnungen erfolgte irgendwann seitens Web.de. Also habe ich den Laden angeschrieben und gekündigt.


    War bei mir genauso. Habe daraufhin sowohl web.de als auch das Inkasso-Büro angeschrieben und auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Wurde dann fallengelassen.

    Richard Rogler: "Bei der Fußball-WM habe ich mir Österreich gegen Kamerun angeschaut. Warum? Auf der einen Seite Exoten, fremde Kultur, wilde Riten - und auf der anderen Seite Kamerun!"

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