s68 mit genion s card in der bucht

  • solltest ihr den vertrag nicht genutzt haben, so beruft euch doch auf das 14tägige widerrufsrecht gem. fernabsatz (jetzt BGB).


    dies tritt meines erachtens nur nicht mehr in kraft, wenn ihr bereits leistungen in anspruch genommen hättet von O2.


    ansonsten verbraucherzentrale oder anwalt. sollte auch vor gericht kein problem sein, denn das habt ihr nie unterschrieben.

  • Zitat

    Original geschrieben von hasenhirn
    dies tritt meines erachtens nur nicht mehr in kraft, wenn ihr bereits leistungen in anspruch genommen hättet von O2.


    Meines Erachtens handelt sich allein bei der Aktivierung schon um eine entsprechende Leistung, die die Widerrufsfrist aufhebt.

  • auch wenn die simkarte nie eingelegt und die pins unversehrt sind?


    bin mir nicht sicher, aber für mich spricht das dagegen.

  • Phonehouse Widerrufsbelehrung:


    Zitat

    Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen
    Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist beginnen oder Sie diese selbst veranlassen.
    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies, bei Abschluss eines Vertrages ohne
    Rufnummernportierung, insbesondere dann der Fall ist, wenn der Kunde aktiv die
    Freischaltung der Mobilfunkkarte durch The Phone House, vor Ablauf der 14-Tages Frist beantragt.


    http://www.phonehouse.de/api/m…=15_07_Widerrufsbelehrung


    Ähnlicher Hinweis von eteleon:


    Zitat

    Mobilfunkverträge selbst können nicht gegenüber der eteleon GmbH widerrufen werden. Sie sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter gem. dessen AGB zu widerrufen.


    Da Sie den Mobilfunkvertrag auf Vermittlung der eteleon GmbH abschließen wollen, weisen wir vorsorglich auf folgendes hin:


    Das Widerrufsrecht ist i.d.R. durch die AGB des Drittanbieters dann ausgeschlossen, wenn die Ausführung der Dienstleistung (z.B. Aktivierung der Mobilfunkkarte) aus dem Mobilfunkvertrag mit Zustimmung des Kunden vor Ende der Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss begonnen hat oder vom Kunden veranlasst wurde.


    http://eteleon.de/infos/ueberuns.php?page=agb



    Genug für heute von meiner Seite, morgen geht der Spaß weiter... ;)


  • Habe ich dann auch getan. Die 2 C 75 kamen dann auch am Samstag mit den 2 Genion Karten. Allerdings habe ich dann gestern abend eines der C 75 meiner Tochter vermacht - war auch so abgesprochen nachdem sie das Angebot gesehen hatte.
    Nach kurzer in Augenscheinnahme des C 75 stellte sie lapidar fest, das das C 75 kein Bluetooth hätte so wie es im Angebot beschrieben war.
    Heute nachmittag Anruf bei eteleon und das Problem geschildert, mit der Aufforderung, mir ein Handy mit Bluetooth zuzusenden. Reaktion des Mitarbeiters: Ist sicher möglich aber nur gegen Zuzahlung.
    Dieses Ansinnen des Kollegen habe ich auf heftigste widersprochen und auf die Beschreibung im Angebot verwiesen und ihm mitgeteilt, dass die Bluetooth-Funktion der Grund meines Kaufes gewesen sei.
    Er teilte mir mit, dass er das nicht entscheiden könne und ich Nachricht von eteleon bekäme.
    Was kann ich tun wenn ich kein bluetooth Handy bekomme. SIM Karten wurden natürlich schon aktiviert (wg. sms zur Anschlußgebührbefreiung) = raffinierter Trick um die Karte zu aktivieren.

    Das Bessere ist der Feind des Guten

  • Hab heute die Geräte bekommen (S68+A31) Alles in allem ein :top:-Deal! Vielen Dank an den Tipp-Geber!

  • Zitat

    Original geschrieben von kathan
    Nach kurzer in Augenscheinnahme des C 75 stellte sie lapidar fest, das das C 75 kein Bluetooth hätte so wie es im Angebot beschrieben war.

    Wo stand das denn? Kann es sein, dass das inzwischen geändert wurde (evtl. gerade wegen deiner Beschwerde ;))?

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