Radioaufnahmen - Weitergabe erlaubt??

  • Hallo,


    ein Bekannter von mir "streamt" sich sozusagen ab und zu mal die Musik diverser Radiosender, schneidet das Ganze hinterher noch passend und wandelt es dann in MP3s um. Nach meinen Begriffen dürfte das ja sicherlich auch soweit legal sein, richtig? Zwar fehlen desöfteren am Anfang/Ende eines Liedes wenige Sekunden, da die Radiosender ja meist irgendwelche Ansagen da reinpacken oder teilweise fließend in den nächsten Track übergehen, aber das ist ja halb so wild.


    Nun die Frage: Wenn ich ihn darum bitten würde, mir die Lieder zu kopieren, wäre das Ganze dann noch immer rechtlich unbedenklich, oder wäre das schon problematisch??

  • Wenn er Dir das ganze privat gibt, würd ich einen Scheißdreck drauf geben, was die Jammerlappen in irgendwelchen Firmenzentralen blubbern ;) Zu den dahinter stehenden Anwälten, Gesetzesgebern und Gerichten sag ich mal lieber nix :D, aber es gilt ja noch: "was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß". Und so lange die Herren Rollstuhlfahrer den Überwachungsstaat noch nicht bis in Dein Wohnzimmer komplett ausgebaut haben... ;)
    Und ob die Kopie einer CD für einen Freund inzwischen illegal ist und mir zwei Jahre Haft drohen ist mir sowas von egal.... ich frag den Richter dann, was angesichts meines nicht nennenswerten Privatvermögens an Einigung möglich ist :D


    Was er tunlichst lassen sollte ist, die Mitschnitte irgendwo auf ner Webseite oder Tauschbörse anbieten. Da ist Ärger dann vorprogrammiert, denn der Bereich wird überwacht.

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Nein nein, wenn dann wäre das ohnehin privat. Er nimmt es ja eben nur für sich auf, um eben nicht auf Tauschbörsen etc. angewiesen zu sein.

  • Servus!


    Wenn du das über Radio auf Kasette aufnimmst, hast du ja einen Qualitätsverlust (Analog). Dannach die Kasette auf den Computer spielen (digitalisieren) und schon hast du deinen Song (mit abstrichen halt aber es is erlaubt ;) )


    Wies ist wenn du direkt auf dem Computer aufnimmst weiß ich nicht. :(

    Aktuelles Handy: Gigaset GX4;
    Tarif: CallYa AllnetFlat XS


    Freenet Funk Tarif als Hotspot im Router

  • Re: Radioaufnahmen - Weitergabe erlaubt??


    Zitat

    Original geschrieben von Avalanche
    Hallo,


    ein Bekannter von mir "streamt" sich sozusagen ab und zu mal die Musik diverser Radiosender, schneidet das Ganze hinterher noch passend und wandelt es dann in MP3s um. Nach meinen Begriffen dürfte das ja sicherlich auch soweit legal sein, richtig? Zwar fehlen desöfteren am Anfang/Ende eines Liedes wenige Sekunden, da die Radiosender ja meist irgendwelche Ansagen da reinpacken oder teilweise fließend in den nächsten Track übergehen, aber das ist ja halb so wild.


    Nun die Frage: Wenn ich ihn darum bitten würde, mir die Lieder zu kopieren, wäre das Ganze dann noch immer rechtlich unbedenklich, oder wäre das schon problematisch??




    für private zwecke 100% legal ! bei webseiten wär ich mir nicht sio sicher...

  • Der Urheber eines Werkes hat gemäß § 15 UrhG grundsätzlich das ausschließliche Verbreitungsrecht. Eingeschränkt wird dieses Recht durch den in § 17 Abs. 2 UrhG festgeschrieben Erschöpfungsgrundsatz. Demnach ist eine Weiterverbreitung dann zulässig, wenn ‘das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden’ ist. Verkürzt gesprochen, erschöpft sich das ausschließliche Verwertungsrecht des Urhebers mit dem erstmaligen Verkauf. Eine weitere Verbreitung fällt nicht mehr unter das Schutzrecht.


    Dies gilt ausdrücklich nicht für die Vermietung: Diese führt unabhängig von einer erstmaligen Entäußerung des Urhebers nicht zu einer Erschöpfung. Zur Vermietung muss der Urheber immer zustimmen, da ihm hier ein separater Vergütungsanspruch zusteht. Ohne Zustimmung verstößt die Vermietung - auch in Videotheken - gegen das Urheberrecht.




    Noch Fragen ? :D

  • VFBler: Dementsprechend dürfte gegen keinen einziger Tauschbörsen-User vorgegangen werden können, der Lieder/Videos anbietet, die ordentlich gekauft worden sind.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

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