Maximal erlaubte Kündigungsfrist?

  • So, das Ende der Sache:


    Victorvox hat die Kündigung akzeptiert und nach knapp einer Woche eine Bestätigung geschickt. Nach den Berichten hier über die Drillisch-Firmen hatte ich eigentlich erwartet, daß sie es erstmal mit Abwimmeln probieren, aber vielleicht hat sich dort ja tatsächlich was verbessert.


    Vielen Dank nochmal für die Antworten.


    Gruß
    PaulP

  • Zitat

    Original geschrieben von PaulP
    Victorvox hat die Kündigung akzeptiert und nach knapp einer Woche eine Bestätigung geschickt.


    Glück gehabt!


    Zitat

    Original geschrieben von PaulP
    Nach den Berichten hier über die Drillisch-Firmen hatte ich eigentlich erwartet, daß sie es erstmal mit Abwimmeln probieren, aber vielleicht hat sich dort ja tatsächlich was verbessert.


    Das glaube ich kaum, wobei E+ hat auch die Zwangsmailbox (zumindestens teilweise) abgeschaltet. Manchmal geschehen anscheinend doch noch Wunder!


    Und denk daran, die erheben noch ihre Deaktivierungsgebühr. ACH NEE die ist ja unwirksam. Deswegen gibt es jetzt das SIM Karten Pfand, also bitte denk daran deine SIM Karte mittles Einschreiben/Rückschein an die zurückzusenden.

  • Jaja, es geschehen noch Zeichen und Wunder: das mit dem Rücksenden der SIM-Karte stand sogar nochmal ausdrücklich in der Kündigungsbestätigung. Ich denke aber Einwurfeinschreiben (mit Umschlag füllen vor Zeugen) reicht aus.


    Gruß
    PaulP

  • Zitat

    Original geschrieben von Abi99
    Was nur Geldverschwendung ist.


    Naja, ich würde lieber ein paar Euros für Einschreiben/Rückschein zahlen als das SIM Kartenpfand (25 Euro oder sogar noch mehr je nach "Drillisch Marke").

  • Zitat

    Original geschrieben von PaulP
    Ich denke aber Einwurfeinschreiben (mit Umschlag füllen vor Zeugen) reicht aus.

    Für was? Nehm einen normalen Brief.

  • Zitat

    Original geschrieben von Abi99
    Für was? Nehm einen normalen Brief.


    Du fragst nicht ehrlich oder? :p


    Wenn "dein normaler Brief" auf dem Postweg verloren geht, dann viel Spaß.

  • Weil Dir ein Einschreiben wenig bringt, wenn Du Dich mit dem Empfänger prügeln willst. Aber ich sehe gerade, die Deutsche Post haftet bei Einschreiben mit 25 Euro. Naja, dann kann man sich ja dann mit der Deutschen Post kloppen, ob der Inhalt das auch wert war.

  • Zitat

    Original geschrieben von Abi99
    Weil Dir ein Einschreiben wenig bringt, wenn Du Dich mit dem Empfänger prügeln willst.


    prügeln = Gerichtsverfahren?


    Zitat

    Wikipedia: Wird per Einschreiben mit Rückschein versandt, so erhält der Absender eine Empfangsbestätigung mit der Original-Unterschrift des Empfangenden, den Rückschein. Durch ein Einschreiben kann aber nur bewiesen werden, dass ein Schriftstück versandt wurde, welchen Inhalt dieses Schriftstück hatte, kann damit nicht bewiesen werden. Das schränkt den Beweiswert eines Einschreibens z. B. für ein Gerichtsverfahren stark ein. Wenn es auch auf den Inhalt des Schriftstückes ankommt, sollte besser eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen.


    Mit einem Einschreiben beweist man, dass Drillisch den Brief überhaupt erhalten hat. Die erzählen dir sonst, dass sie nie etwas erhalten haben und berechnen dreist "ihr Pfand".


    Zitat

    Original geschrieben von Abi99
    Aber ich sehe gerade, die Deutsche Post haftet bei Einschreiben mit 25 Euro. Naja, dann kann man sich ja dann mit der Deutschen Post kloppen, ob der Inhalt das auch wert war.


    Mag sein, aber dir ist schon klar, dass ich nicht tatsächlich verloren gehen meinte oder? ;)


    Wie auch immer bei Einschreiben/Rückschein, habe ich den gerichtlich verwertbaren Beweis, dass das Schreiben beim Empfänger angekommen ist. Das ist mir bei bestimmten Firmen einfach lieber. Dass Drillisch so dreist sein könnte, zu behaupten, es sei gar keine SIM Karte in dem Brief enthalten, halte ich für übertrieben. Hierbei würde es sich nämlich um eine vorsätzliche Straftat handeln, die mit zwei Zeugen der Gegenseite (Aussage = Karte enthalten) relativ einfach bewiesen wäre! Beim normalen Postversand kann dagegen Drillisch locker behaupten, dass das Schreiben nicht gekommen sei.

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    bei Einschreiben/Rückschein, habe ich den gerichtlich verwertbaren Beweis

    Las Dich bei Deiner nächsten Rechtsberatung einfach auch mal zu dem Thema beraten …

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