Wer ist für Reparatur zuständig? Netzbetreiber oder Nokia?

  • Re: Re: Re: Re: Wer ist für Reparatur zuständig? Netzbetreiber oder Nokia?


    Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    könnte man doch davon ausgehen


    Wie kommst Du denn auf sowas? Gewährleistung ist eine Sache zwischen dem Käufer und dem Verkäufer.


    Wenn der Verkäufer schlau war, hat er die Gewährleistung als Privatverkäufer ausgeschlossen. Wenn nicht, macht er es wahrscheinlich beim nächsten Handyverkauf. :p

  • Re: Re: Re: Re: Re: Wer ist für Reparatur zuständig? Netzbetreiber oder Nokia?


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Wie kommst Du denn auf sowas? Gewährleistung ist eine Sache zwischen dem Käufer und dem Verkäufer...


    Da wir ja das entsprechende Angebot nicht kennen, spekulieren wir ja nur.
    Aber bei solchen Verkäufen z.B. in der Bucht wird oft die Gewährleistung ausgeschlossen, gelichzeitig aber auf eine vorhandene Originalrechnung und damit vorhandene Restgewährleistungszeit verwiesen. In den Fällen gehe ich davon aus, dass damit die Gewährleistung vom Erstkäufer an den Zweitkäufer abgetreten wird.


    Aber für den Treadersteller ist das sowieso egal, da Nokia, soweit ich weiß, seine Garantie im Falle eines Weiterverkaufs nicht einschränkt. Er kann sich direkt an Nokia wenden.


    Gruß


    Pitter

  • Die Gewährleistungsansprüche muss man sich juristisch einfach wie eine Kette vorstellen. Am Anfang steht der Hersteller, am Ende der letzte Käufer. Gewährleistungsansprüche kann dieser dann gegen jeden der in der Kette vor ihm steht geltend machen, ausser dies wurde vertraglich ausgeschlossen, etwa beim Kauf von Privat.
    Der Endkunde kann sich also an Hersteller und alle Zwischenhändler wenden, auch wenn er jeweils nicht direkt bei diesen gekauft hat. Einzig die Reparaturversuche anderer muss der einzelne nicht gegen sich gelten lassen (wird interessant wenn man nach zweimaliger, erfolgloser Reparatur von seinem Rücktrittsrecht (früher Wandlung) Begrauch machen will).
    Bei o2 (und die sind ja sonst nicht gerade ein Paradebeispiel für Service) klappt dies auch ohne Probleme. Lediglich die Reparaturversuche von Nokia muss E-Plus nicht gegen sich gelten lassen, die dürften also noch zweimal reparieren vor der "Wandlung" (da es ja wahrscheinlich ein Vertragshandy ist handelt es sich um einen gekoppelten Vertrag, man hätte also durch den Rücktritt nur Anspruch auf ein neues subventioniertes Gerät und den ehemaligen Kaufpres (Zuzahlung) und müsste im Gegenzug das defekte Gerät komlett zurückgeben).


    J-P

  • Zitat

    Original geschrieben von CanDo555
    Ist beim verkauf an Drittpersonen die Garantie erloschen Ja oder Nein??


    Bei einer Garantie kann das der Garantiegeber festlegen wie er will. Manche Hersteller binden ihre Garantie ausdrücklich an den Erstkäufer, andere nicht.


    Über die Gewährleistung diskutieren wir ja gerade.


    Gruß


    Pitter

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!