ZitatOriginal geschrieben von qwqw
o2 schneidet zur Qualitaetssicherung eigentlich immer mit (wie wollen sie ansonsten beweisen, dass dem Wechsel ueberhaupt zugestimmt wurde), sodass sie im Streitfall den Mitschnitt bereitstellen muessten, auch wenn die Beweislast beim Kunden liegt.
Wer soll sich denn die ganzen Gespräche anhören?
Rein rechtlich gesehen müsste der Kunde vor der Aufzeichnung darauf hingewiesen werden. Alice macht es zum Beispiel bei der Begrüßungs-Bandansage so und teilt mit dass einzelne Gespräche aufgezeichnet werden.
Die Kosten die es mit sich bringen würde alle Gespräche aufzuzeichnen und dauerhaft zu speichern, sind sicher deutlich höher als die eventuellen Kosten für Rück-Umstellungen und Kulanz-Ausbuchungen.
Ein "Nachweis" für das "ja, ich will" des Kunden am Telefon ist nicht nötig. Normalerweise müsste o2 dies aber schriftlich (ggf. per Mail oder SMS) bestätigen, da es ja bei den Verträgen keine mündlichen Nebenabreden gibt.
Mit Erhalt der Bestätigung beginnt dann ein 14-tägiges Widerrufsrecht, insofern du darauf hingewiesen wirst. Ansonsten ist es länger.