ZitatOriginal geschrieben von visioneer
Das ist so falsch! Man ist so lange für das Fahrzeug verantwortlich, wie es auf einen angemeldet ist! Ein Datum und ne Uhrzeit in nem Kaufvertrag bezüglich der Übergabe, hat damit nichts zu tun. Die Versicherung zahlt im Fall der Fälle den Schaden. Zivilrechtlich kannst du dann deine Schadenfreiheitsrabatte einklagen!
siehe dazu auch Google!
Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Die Versicherung reguliert den Schaden und man wird in einem solchen Fall nicht zurückgestuft!