Sagen wir mal so.
Du musst dem Verkäufer zunächst 2 Reparaturversuche geben. Schafft er
es nicht das Gerät zu deiner Zufriedenheit zu reparieren.
Gibt es die Möglichkeiten der Preisminderung oder Wandlung.
Aber ein Anspruch darauf das der Händler dir ein höherwertiges Gerät,
auch gegen Zahlung, gibt es nicht!
Hast du das Handy im Shop oder im Internet gekauft?
Falls das erste zutrifft hast du es wesentlich leichter, weil du ja alles vor Ort
machen kannst.
Hast du es dagegen im Internet gekauft, stehen dir zwar die Gleichen Rechte zu,
aber du kannst halt alles nur per Telefon mit der teuren Hotline bzw. per Fax/Brief
machen.
Also gib dem Händler erstmal seine beiden Versuche. Setze ggf. ein angemessene
Frist, 3 Wochen sollten reichen um ein Handy zu reparieren, hält er sich nicht daran
gerät der Händler in Verzug.
Im falle des Verzugs kannst du dann sogar Nutzungsausfall und ggf. Schadensersatz
einfordern. Allerdings wird es soweit wohl nicht kommen.
Meine Erfahrung hat gezeigt das bestimmt auftretende Kunden im Regelfall
zügig zu dem kommen was sie wollen.
Du glaubst gar nicht was der Mensch damals im T-Punkt gekuckt hat als mein Vater
sein defektes Handy dorthin gebracht hat, dabei war ein Schrieb mit einer Frist von 3 Wochen.
Komischerweise konnte er gleich, nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten,
ein neues Handy mitnehmen obwohl es vorab am Telefon hieß das Reparaturen mindestens 6 Wochen dauern!
Versuch es so!
Wie gesagt ein Recht darauf ein anderes Gerät gegen Aufpreis zu bekommen hast du nicht.
Nur die Möglichkeit auf Minderung des Kaufpreises bzw. Rücktritt vom Kauf.
MfG
Surfkiller20
P.S: Für Rechtsauskünfte wird keine Gewähr und/oder Haftung übernommen!
Im Zweifelsfall sollte immer ein Anwalt hinzugezogen werden!