ZitatOriginal geschrieben von martino.w
was heisst das denn hier genau? habe ich auch in den agb´s gefunden
13.3 Es ist untersagt, sog. SIM – Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung zwischen Festnetzen und Mobilfunknetzen i. S. d. § 3 Nr. 27 TKG (Telekommunikationsgesetz) zu nutzen. (dazu auch Mitteilung Nr. 204/2004 im Amtsblatt der RegTP 13/2004). Sobald callmobile Kenntnisse von Umständen erlangt, die eine solche Nutzung nahe legen, ist callmobile berechtigt, alle SIM - Karten des Kunden zu sperren und die Abgabe einer entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung zu fordern. Gibt der Kunde diese Erklärung zur Entsperrung nicht ab oder nutzt der Kunde nach Entsperrung seine SIM-Karten erneut in vertrags- oder rechtswidriger Weise, so ist callmobile zur dauerhaften Sperrung (Deaktivierung) der Karten berechtigt und der Kunde zum Ersatz des hieraus resultierenden Schadens verpflichtet.
15.5. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die in den Ziffern 13.3 oder 13.4 festgelegten Pflichten, steht callmobile ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von € 1.250 je vertragswidrig eingesetzter callmobile – Karte zu. Dem Kunden bleibt vorhalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. callmobile bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
Hallo,
was sind SIM Boxen? Was ist da genau verboten?
Peter