Rechtliche Frage: Vom Kauf zurücktreten?

  • Hallo,


    zu meinem Anliegen. Habe mir vor gut einem Monat Felgen von jemanden von Privat gekauft. Ich wollte sie ihn schwarz lackiert haben und er meinte das es machbar wäre und sie mir auch lackiert. Nun wollten wir uns schon dreimal treffen zwecks Abholung und Bezahlung und immer wurde ich durch Absagen vertröstet und letzte Woche wollte ich wieder abholen und auf meine Anrufversuche von Freitag bis Sonntag wurde nicht reagiert.


    Jetzt wollte ich letztendlich vom Kauf zurücktreten da ich endlich Sommerreifen haben will und nicht jedes Wochenende für eine vorraussichtliche Übergabe verschwenden will.


    Falls er die Felgen nun schon lackiert hat, habe ich ihn angeboten die Lackierkosten ihm zu erstatten. Heute kommt aber ne Mail, dass es eine Frechheit von mir ist und er am Montag zum Anwalt gehen will.


    Jetzt frage ich euch: Kann ich wegen so etwas ne Mahnung von einem Anwalt erhalten? Der Verkauf lief nur über Privat, dreimal ist er seinetwegen fehlgeschlagen und ich biete ihm auch an die angefallenen Kosten zu übernehmen.
    Also was kommt auf mich zu?


    Danke und gruß, Simon


    ps: Ich hab weder seine, noch hat er meine Adresse.

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    cougar76: Mitglied #21 des Nokia-TT-Taschenuhrbesitzerclub

  • Wie will der Anwalt was bei Dir erreichen, wenn der keine Adresse hat?
    Wie lief der Kontakt zwischen euch bisher ab?


    Ich würde Ihm deutlich mitteilen, daß Du die Felgen kaufen willst, aber das in angemessener Zeit möglich sein muß. Setze Ihm eine Frist (ich würde einen zeitraum von 14 Tagen nehmen) bis zu dieser die Übergabe passiert sein muß. Er soll Dir einen Termin innerhalb dieser Frist nennen, zu dem Du die Felgen abholen kannst.
    Ich nehme an, daß es bisher zwischen euch nur mündliche Absprachen, oder Mailverkehr gibt. Daher ist es fraglich, ob es einen Rechtsanspruch von Ihm auf Abnahme gibt.

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  • der Kontakt lief nur über e-mails ab bislang.
    Die Sache ist die das ich so langsam die Reifen brauche und jetzt nicht zwei Wochen warten kann, da ich in einer Woche erstmal für ein paar Wochen weg fahre.


    Also hat er zu genau diesem Zeitpunkt der jetzt ist, einen Anspruch seinen Rechtsanwalt zu kontaktieren und könnte da was gegen mich rauskommen?


    Gruß, Simon

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  • hattet ihr einen fixen liefertermim? oder nur "sofort"?


    wenn ihr den termin fix hattet kannste direkt zurücktreten. wenn du den termin schnellstmöglich hattest, also "sofort", dann musst du erst ne nachfrist senden und ggf 14 tage warten.


    kommt wieder nichts kannst du auch dann zurücktreten.


    wenn der kontakt per email von statten lief, war sein angebot eh nur einen tag gültig.

  • Es begann mitte Februar mit den Verhandlungen und dann haben wir Anfang März den Sonntag ausgemacht.
    An dem hats nicht geklappt weil´s angeblich mit dem Lack nicht klappte. Dann meinten wir eine Woche später und da gings wieder nicht, weil er nicht dazu kam. Und so gings dann halt, Sonntag hat nicht geklappt, dann nun nächsten Sonntag und es hat bisher nich geklappt.


    Und ja, der Kontakt lief nur per e-mail ab. Er hat also weder meine Adresse noch etwas schriftliches, also kann ich doch ohne rechtliche Folgen direkt zurücktreten oder?


    Gruß, Simon

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  • Kann er überhaupt auf irgendeine Weise mich anzeigen wenn er nichts von mir hat außer meinem Vornamen und ner gmx e-mail Adresse unter nem Spitznamen?


    Gruß, Simon

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  • Ich würd mich ganz entspannt zurücklehnen und noch nen Kaffee nehmen... Lass ihn doch zum Anwalt rennen, den zahlt er erstmal schön selbst. Wegen was soll er Dich denn anzeigen? Strafrechtlich relevant ist hier nix.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • also habe ich nichts zu befürchten und wie will er mich überhaupt ausfindig machen?


    Habe ihn nun auch angeboten für die Lackierkosten aufzukommen. Die Felgen hätten mich 300€ plus 50€ Lackierkosten gekostet und nun meint er es wären 150€.


    Ich bin mir noch nicht mal sicher ob sie nun wirklich lackiert sind. Beim ersten Treffen hats ja nicht geklappt und von da an klappten die anderen Treffen aus irrelevanten Gründen nicht.


    Muss ich ihn überhaupt was zahlen, wenn ich noch nicht mal weiss ob sie wirklich lackiert sind? Und wenn ja, sind´s doch nur 50€.


    Bin nicht bereit jetzt auf einmal 150€ zu zahlen.


    Gruß, Simon

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    cougar76: Mitglied #21 des Nokia-TT-Taschenuhrbesitzerclub

  • Wenn sein Anwalt es schafft Dir ein Schriftstück zuzustellen würde ich da nochmal drüber nachdenken.. Vorher ist es nicht notwendig.

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  • Die Sache ist nur die das ich wohl nächstes WE etwas länger weg seien werde und keine Lust habe als über Post vom Anwalt nachzudenken.


    Gruß, Simon

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