Hallo,
zu meinem Anliegen. Habe mir vor gut einem Monat Felgen von jemanden von Privat gekauft. Ich wollte sie ihn schwarz lackiert haben und er meinte das es machbar wäre und sie mir auch lackiert. Nun wollten wir uns schon dreimal treffen zwecks Abholung und Bezahlung und immer wurde ich durch Absagen vertröstet und letzte Woche wollte ich wieder abholen und auf meine Anrufversuche von Freitag bis Sonntag wurde nicht reagiert.
Jetzt wollte ich letztendlich vom Kauf zurücktreten da ich endlich Sommerreifen haben will und nicht jedes Wochenende für eine vorraussichtliche Übergabe verschwenden will.
Falls er die Felgen nun schon lackiert hat, habe ich ihn angeboten die Lackierkosten ihm zu erstatten. Heute kommt aber ne Mail, dass es eine Frechheit von mir ist und er am Montag zum Anwalt gehen will.
Jetzt frage ich euch: Kann ich wegen so etwas ne Mahnung von einem Anwalt erhalten? Der Verkauf lief nur über Privat, dreimal ist er seinetwegen fehlgeschlagen und ich biete ihm auch an die angefallenen Kosten zu übernehmen.
Also was kommt auf mich zu?
Danke und gruß, Simon
ps: Ich hab weder seine, noch hat er meine Adresse.