Rufnummernportierung nach vorzeitigem Vertragsende?

  • Hallo zusammen!


    Ich bin momentan in einem Cellway D1 Vertrag, der noch 1 1/2 Jahre läuft. Ich möchte aber einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter (aber auch wieder D1) abschließen.


    Meine Frage ist, wie ich nun vorgehe, wenn ich meine Rufnummer von Cellway mitnehmen möchte. Den aktuellen Vertrag würde ich sofort kündigen, die ausstehenden Grundgebühren für die kommenden 18 Monate natürlich noch zahlen.


    Die Hotline konnte mir keine eindeutige Auskunft geben, ob das mit der Rufnummernportierung in diesem Fall klappt. Hat schon irgendjemand hier im Board Erfahrung mit diesem Vorgehen gemacht oder kann mir eine Auskunft geben?


    :confused:


    Vielen Dank und Grüße,
    Scott

  • Herzlich wollkommen bei TT.


    Eine Rufnummernmitnahme ist bei vorzeitigem Vertragsende nicht möglich.
    Mehr findest Du auch, wenn Du man nach "Rufnummernportierung" hier im Forum suchst.


    Oder hier


    Bis die Tage...


    Jörg

    ~done~

  • Eigentlich dachte ich, dass die Bedingung für die Rufnummernportierung die Beendigung des Vertrages sei. Hat jemand mal ein offizielles Dokument / RegTP-Link, der besagt, dass auch die ursprüngliche Mindestlaufzeit verstrichen sein muss?

  • Zitat

    Original geschrieben von na_ich
    Eigentlich dachte ich, dass die Bedingung für die Rufnummernportierung die Beendigung des Vertrages sei. Hat jemand mal ein offizielles Dokument / RegTP-Link, der besagt, dass auch die ursprüngliche Mindestlaufzeit verstrichen sein muss?



    Richtig. Die fristgemäße Beendigung des Vertrages.



    Bis die Tage...


    Jörg

    ~done~

  • Zitat

    Original geschrieben von na_ich
    Eigentlich dachte ich, dass die Bedingung für die Rufnummernportierung die Beendigung des Vertrages sei. Hat jemand mal ein offizielles Dokument / RegTP-Link, der besagt, dass auch die ursprüngliche Mindestlaufzeit verstrichen sein muss?


    Damit Du Deine Rufnr. portieren lassen kannst muß der Vertrag gekündigt sein. Im klarem heißt das, daß Du einen neuen Vertrag bei einem anderem Anbieter abschließt. Auf diesem neuen Antrag lässt Du ebenfalls den sogen. Portierungsantrag stellen.


    Die Mindestlaufzeit entnimmst Du aus Deinen AGB´s, unter den Punkt wo die Kündigungsfristen erläutert werden ;)


    Gruß Ben

  • Also NoNick hat schon recht, der Vertrag muss auslaufen. Natürlich muss der Vertrag gekündigt sein und ein Portierungsauftrag eingereicht sein.


    Kannst genaueres ziemlich kompakt bei http://www.xonio.de nachlesen.

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