"Moralische" Frage: Hundezüchter belangen oder nicht?

  • Hallo,


    wir haben uns vor einiger Zeit einen neuen Hund angeschafft. Es ist ein Rassehund, für den 800€ gezahlt wurden.


    Nun hat sich herausgestellt, dass der Hund an einer Knorpelfehlbildung leidet, die ihm zwar Schmerzen bereitet, aber zum Glück operabel ist, und das bei guter Prognose. Mitursächlich ist zumindest eine erbliche Disposition, wahrscheinlich war die Krankheit sogar schon beim Züchter "ausgebrochen", da wir ihn relativ spät bekommen haben.


    Juristisch stehen die Chancen, den Züchter für diesen "Mangel" und die daraus resultierenden Kosten zu belangen, ganz gut.


    Mir geht es hier aber um die moralische Seite. Der Züchter ist eine ältere Frau, die das Lebenswerk ihres Mannes fortführt. Sie "lebt" mit den Hunden, es ist sicher keine "Vermehrerin". Wir hatten bis dato auch freundlichen und hilfreichen Kontakt. Von daher widerstrebt es uns irgendwie, juristisch gegen sie vorzugehen.


    Auf der anderen Seite entstehen durch den Mangel erhebliche Kosten. Die Diagnose mit allen Voruntersuchungen liegt bei etwa 400,-€, die fällige OP bei 900,-€. Etwaige Spätschäden mal ganz ausgeschlossen.


    Für ein Inanspruchnehmen spricht irgendwie auch, dass wir 800€ für den Hund gezahlt haben.


    Auch sollte die Züchterin ihre Zuchthündin "aus dem Programm" nehmen, da eben eine genetische Anlage vorhanden zu sein scheint, und es ja nicht noch mehr Hunde und ihre leute "treffen" soll.


    Wie würdet ihr euch verhalten?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • nicht zum anwalt rennen sondern den kontakt suchen. die nette dame darauf aufmerksam machen. gemeinsam nach einer lösung suchen. vielleicht weiß sie es noch nicht?


    dieser ständige drang zum anwalt zu rennen....

  • Ich würde mit der Frau sprechen.
    Über das Problem, das der Hund hat, über das Problem, das ihr nun damit habt und vielleicht trifft man sich dann auf halbem Weg und sie hat einen Fingerzeig bekommen, dass es so nicht weitergeht.


    Wenn die Frau komplett auf stur schaltet, kannst Du immernoch den juristischen Weg gehen.

  • Mit der Züchterin mal reden?


    /edit: Hui, viel zu spät...


    PS: Übrigens ist das IMMER der erste Tipp hier im Forum bei solchen fragen - und der gesunde Menschenverstand wird einem verraten, warum das so ist...

  • Ups, hätte ich natürlich erwähnen sollen: Klar wollen/werden wir mit ihr sprechen, und nicht gleich juristische Geschütze auffahren. Die Frage ist prophylaktisch für den Fall, dass dabei nichts herauskommt.


    Ich als Jurist sehe das Ganze sicher etwas einseitig. Meine Freundin ist aber Korrektiv genug (die neigt dazu, gegen die Züchterin gar nichts zu unternehmen). Gleichzeitig weiß ich aber, dass es selten einen befriedigenden Mittelweg gibt. Entweder man verzichtet auf etwaige Ansprüche oder setzt sie gleich ohne Reden um den heißen Brei durch.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich an deiner/eurer Stelle würde auch das Gespräch suchen.
    Evtl. hat die Züchterin ja eine Art Versicherung, die in solchen Fällen einspringt bzw. einen Teil der Kosten übernimmt.
    Ansonsten würde ich in den sauren Apfel beißen und die Kosten selber schlucken ( ;) ).


    Definitiv sollte aber die Zuchthündin nicht mehr zur weiteren Zucht "genutzt" werden. Darauf solltet ihr in dem Gespräch hinwirken.


    P.S. Ich bin selbst stolzer Besitzer eines Rassehundes und eines coolen Mischlings. ;)

    Fatal error in reality!
    Reboot universe?

  • OT
    booner:
    Fast Originalfall der 1. Klausur ZR in BW von letzter Woche. Meine Freundin hat mitgeschrieben ... (Selbstvornahme und Nachlieferung beim Stückkauf ;-) )


    BTT:
    Ich würde es daran festmachen in welchem Umfang die Lady züchtet. Wenn damit Geldverdient wird und nicht nur Liebhaberei ist, würde ich schon zumindest einen Teil der Kosten verlangen.

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  • Die Frau züchtet seit 15 Jahren, im Schnitt zwei Würfe/Jahr, mit je etwa 8-10 Welpen. Bei unserem Wurf waren es sogar 12. Normalpreis 950€. Pro Tier gehen aber geschätzt 300€ rein für TA vom Erlös weg, und pro Wurf 500€ für den Samenspender.


    OT: Dann wurde wohl der Terrier aus BGH VIII ZR 1/05 endlich verwurstet :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • OT:
    booner - nein es handelte sich um "defekte" Dackel :-) BGH VIII ZR 1/05 ist aber richtig


    also bei ca. 10000 Euro Gewinn / Jahr kann man schon mal bei einem Tier 400 Euro zurückzahlen für "schlechte Qualität".

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  • zugegeben ich bin kein Hunde-erfahrener, aber
    geht es Dir um die finanziellen Schadensaufwand oder darum die Frau für weitere Züchtungen über diese krankheit aufzuklären ?


    Ich denke wenn Dir bzw. Euch ( deine Freundin inbegriffen) wirklich klar ist, was genau ihr eigentlich für ein Ziel verfolgt, dann wird sich auch die herangehensweise ergeben.
    Ein freundliches Gespräch mit der Züchterin wird sicher durch ihre Reaktion
    euch Hinweise über ihre Einsicht bzw. Bereitschaft darstellen.

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