Hallo,
wir haben uns vor einiger Zeit einen neuen Hund angeschafft. Es ist ein Rassehund, für den 800€ gezahlt wurden.
Nun hat sich herausgestellt, dass der Hund an einer Knorpelfehlbildung leidet, die ihm zwar Schmerzen bereitet, aber zum Glück operabel ist, und das bei guter Prognose. Mitursächlich ist zumindest eine erbliche Disposition, wahrscheinlich war die Krankheit sogar schon beim Züchter "ausgebrochen", da wir ihn relativ spät bekommen haben.
Juristisch stehen die Chancen, den Züchter für diesen "Mangel" und die daraus resultierenden Kosten zu belangen, ganz gut.
Mir geht es hier aber um die moralische Seite. Der Züchter ist eine ältere Frau, die das Lebenswerk ihres Mannes fortführt. Sie "lebt" mit den Hunden, es ist sicher keine "Vermehrerin". Wir hatten bis dato auch freundlichen und hilfreichen Kontakt. Von daher widerstrebt es uns irgendwie, juristisch gegen sie vorzugehen.
Auf der anderen Seite entstehen durch den Mangel erhebliche Kosten. Die Diagnose mit allen Voruntersuchungen liegt bei etwa 400,-€, die fällige OP bei 900,-€. Etwaige Spätschäden mal ganz ausgeschlossen.
Für ein Inanspruchnehmen spricht irgendwie auch, dass wir 800€ für den Hund gezahlt haben.
Auch sollte die Züchterin ihre Zuchthündin "aus dem Programm" nehmen, da eben eine genetische Anlage vorhanden zu sein scheint, und es ja nicht noch mehr Hunde und ihre leute "treffen" soll.
Wie würdet ihr euch verhalten?