Problem in einer Erbengemeinschaft

  • Ich bin seit einer Woche in einer Erbengemeinschaft, dh. 50 % für mich und 50 % für die andere Person. Das Testament wurde bei einem Notar aufgenommen. Im Testament sind einzelne Gegenstände jeweils für sie und für mich aufgelistet. Ansonsten eben das Sparbuch und die
    Wohnungseinrichtung. Insofern ist alles geregelt.


    Eine Erbengemeinschaft bedeutet ja in unserem Falle, mir gehört von dem Nachlass 100 % und ihr auch. Uns gehört quasi alles zu 100 %. Wir MÜSSEN uns jetzt also über die verbleibenden Nachlassgegenstände einigen, was lt. Gesetz "Auseinandersetzung" heißt.
    Wir sind nicht mit dem Erblasser verwandt. Ich kannte ihn 30 Jahre über meine Mutter. Sie kannte ihn ca. 5 Jahre , sie war die Pflegekraft seiner Mutter.


    Die andere Person hat mit dem Begriff "Gemeinschaft" wohl Probleme. In meinem Erbrechts-Ratgeber wird auch gesprochen von einer "Zwangsgemeinschaft". Sie hat den Verstorbenen die letzte Zeit ( 2 Monate ) betreut ( sie ging in der Wohnung ein und aus ! ) und er
    hätte wohl gesagt ich solle gar nicht erben, sie sollte alles bekommen. Sie sagte weiterhin der Verstorbene war bis zuletzt klar ! Warum wurde das Testament dann nicht geändert ?


    Es war nicht abzusehen, daß der Erblasser so früh verstirbt.


    Die andere Person hat die Bestattung geregelt und bei der Bank die Rente "gekündigt", welche Legitimation sie hatte weiß ich nicht, warscheinlich den Totenschein und vielleicht eine Kopie des
    Testamentes und die Schekkarte. Ganz nebenbei hat sie den Kontostand erfragt, der ihr auch gesagt wurde. Den Stand hat sie mir mitgeteilt, bei einem Treffen in der Wohnung des Verstorbenen, in der wir die Geburtsurkunde gesucht haben für`s Standesamt.
    Sie wollte die Wohnung so schnell wie möglich räumen, um Miete zu sparen. Mir war das eigentlich nicht recht , weil ich noch kein offizieller Erbe bin. Ich will erst die Testamentseröffnung abwarten.
    Das passte ihr überhaupt nicht. Oh, die Miete.


    Na,ja, dann haben wir doch versucht die Einrichtungsgegenstände schon mal grob aufzuteilen, auch nach eventuellen Wertgegenständen in Schachteln oder Kleidungsstücken gesucht, damit sich nicht jemand anders freut. Sie fragte mich was ich denn gerne hätte, ich sagte, dass ich "lieber" nur die ROLLEI- Kamera und das ZEISS-Fernglas nehmen würde. Weil ich mehr Spass an Technik habe als an Möbeln. ( Lt. meinen Recherchen bei E-Bay hat die Kamera einen Wert von ca. 300 €, das Fernglas ist ca. 200 € wert.)
    Es sind weiterhin noch ein Kennwood Reciever, ein neuesTelefon, ein Goldring, ein Orient-Teppich und eben Möbel aufzuteilen (die hätte sie gern für ihre Mutter) man hätte sich also durchaus einig werden können.
    Aber deshalb heist es ja auch Auseinandersetzung und nicht Einigung.


    Dann viel mir auf, daß die Omega-Armbanduhr nicht zu finden war. Die hatte mir der Verstorbene noch im August gezeigt, und gefragt ob er sie mal reinigen lassen soll.


    Zu diesem Zeitpunkt wurde ich skeptisch !


    Sie kannte die Uhr nicht. Ich fand die Rechnung der Uhr und sagte zu ihr, daß er sie vielleicht tatsächlich zur Reinigung gebracht hat, oder die Uhr im Krankenhaus geklaut wurde. Das schien sie nicht so sonderlich zu interessieren. Solche Uhr kostet ca.1.800 DM.


    Als ich wieder Zuhause war viel mir auf, dass nicht nur die Omega-Uhr fehlte, sondern noch viele andere Sachen, z B. das Portemannaie, die Bank-Karte, das Sparbuch, die Konto-Auszüge, Briefe, Fotos, Brillen, die Kopie vom Testament, Papiere allgemein von Versicherungen ect.


    Und jetzt kommt das Kuriose, am nachsten Tag rief ich sie an, da beschimpfte sie mich, weil sie den Eindruck hatte, dass ich sie über den Tisch ziehen will, sie nimmt beim nächsten Treffen ihren Bruder mit. Ich wollte noch schlichten, und sagte, dass wir vielleicht beide nicht gut drauf waren, aber da war nix zu machen. Und sie hätte sich beim Nachlass-Gericht erkundigt, dass wäre jetzt alles Nachlass und sie wartet jetzt auf die Testamentseröffnung. Das wusste ich schon. Ich fragte nach einer Kopie des Testamentes für mich, die wollte sie mir zusenden. Darauf warte ich jetzt eine Woche.


    Ich vermute, dass sie Gegenstände "gesichert" hat, weil sie denkt die Karten in der Hand zu haben.


    Ich hänge jetzt ohne die Kopie des Testamentes in der Luft, bin quasi Handlungsunfähig um irgendetwas zu regeln, Versich. kündigen ect.. Ausserdem möchte ich mir selbst einen Überblick über alles verschaffen, denn es kann sein, dass die 6 Wochen-Ausschlagungsfrist des Erbes mit
    Wissen des Todes beginnt und nicht mit der Eröffnung des Testamentes.


    Hat jemand Lust mir seine Meinung mitzuteilen, oder hat schon mal ähnliches durchlebt ?


    Viel Text, aber manchmal ist es ja Wichtig die Zusammenhänge zu wissen.


    Loriot

  • Nun denn, ich werde mich umso kuerzer fassen. Aus eigener, leidvoller Erfahrung kann ich Dir nur einen Tip geben: Alles, wirklich alles vom Anwalt regeln lassen!!


    greetz,
    autares

  • Ja, nimm dir sofort einen Anwalt, sonst wird es richtig teuer.


    Der soll auch dann das notwendige Unternehmen um deine Rechte an den vermissten Gegenständen zu sichern.


    Wegen der Uhr würde ich einfach mal Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Vielleicht reagiert ja die Polizei auf einen kleinen Hinweis von dir auf die andere Person und stattet dort mal einen Besuch ab.

  • Es ist zwar schön, dass du dir die Mühe gemacht hast, alle Zusammenhänge zu schildern, allerdings habe ich wirklich das Gefühl, dass in diesem Fall nichts an einer umfassenden anwaltlichen Beratung vorbeiführt. Nachdem es mir nicht so erscheint, als ob eine gemeinsame Verfügung über den Nachlass möglich ist, bleibt wohl nur die Auseinandersetzung.


    Mit welcher Legitimation die Miterbin auftritt, ist mir auch ein Rätsel, weil normalerweise ohne Erbschein nicht so viel laufen dürfte, aber mir sind aus eigener Erfahrung Fälle bekannt, in denen in gleichem Maße "gesichert" wurde. Dass natürlich die Räume so schnell wie möglich geräumt werden sollten, ist für mich nachvollziehbar, weil die Erben ja in die laufenden Verträge einsteigen müssen und so erhebliche Kosten entstehen.


    Fordere doch das Testament vom Nachlassgericht an. Von dort würdest du ohnehin eine Kopie erhalten, wenn und soweit du Erbe bist.


    Dass sie behauptet, dass du angeblich doch nichts erben solltest ist unerheblich, könnte aber darauf hindeuten, dass sie von ihrem Gerechtigkeitsempfinden gestärkt, davon ausgeht, dazu berechtigt zu sein, Gegenstände zu sichern.


    Geh aber dringend zum Anwalt.


    Gruß
    DaFunk

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  • Du kannst dir ja eventuell einige Mühe beim Anwalt sparen, wenn du deinen Text von oben ausdruckst;)
    Kann mich aber den anderen nur anschließen, such dir gleich nen Anwalt und lass den das machen.


    Ach ja, ich will nicht pietaetslos sein, aber es wundert mich doch (allgemein) dass eine Existenz so wenig wert sein kann (in Geld ausgedrueckt, dass sie eigentlich unbezahlbar ist versteht sich). Möbel, Uhr, HiFi, Kleinzeug - das wars. Müssten danicht noch irgendwie Wertpapiere, Auto oder so sein? Ich meine, einfach Spuren von einem Leben..

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • hiho


    Zitat

    Ausserdem möchte ich mir selbst einen Überblick über alles verschaffen, denn es kann sein, dass die 6 Wochen-Ausschlagungsfrist des Erbes mit Wissen des Todes beginnt und nicht mit der Eröffnung des Testamentes.


    also das testament wird dir/euch erst eröffnet, wenn du/ihr das erbe annehmt. dazu hast du ab zeitpunkt der nachricht über den tode 6wochen zeit.


    desweiteren darf 'die andere' ab dem tode nicht mehr über das konto des verstorbenen verfügen. auch wenn sie dies zu lebzeiten noch getan hat.
    mit dem totenschein konnte ich damals relativ problemlos die letzten kontobewegungen und kontostände abfragen. auch kündigung der wohnung verlief problemlos (obwohl ich noch nicht erbe war...)

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Auch von mir der dringende Tipp mit dem Anwalt.


    Ansonsten nur: Schau ob nicht Schulden irgendwo da sind sonst bist Du schnell der Dumme.

    "Der Kampf gegen die Dummheit hat gerade erst begonnen." (Zitat unbek. Ursprungs)

  • Erstmal vielen Dank an alle.


    Den Anwalt sehe ich als letzte Möglichkeit, auch wegen der Kosten, die sich sehr warscheinlich an der Summe der Erbschafft bemisst. Ich dachte ihr einen Brief zu schreiben, damit sie die Möglichkeit hat zu reagieren. Vielleicht tauchen die Uhr und die Papiere, ect. ja auf wundersame
    Weise wieder auf. Eigentlich möchte ich Streit vermeiden, bin aber auch zu Stolz um zu Betteln, dafür bin ich zu sehr im Recht.


    Die Sparkasse hält den Kontostand von allen Konten fest am Tage des Todesfalles, insofern habe ich da keine Angst. Kritischer sehe ich da eher ein Schließfach was nach meinen Informationen existiert, weil der Verstorbene schon mal ein halbes Jahr im Ausland war. Da könnte sie doch jetzt nicht ran, oder ? Selbst wenn sie einen Schlüssel hätte, müsste doch die Bank nach einerzusätzlichen Legitimation fragen, oder es einfach nur Dokumentieren. Also soviel kriminelle Energie traue ich ihr nun wirklich nicht zu, bloß weil wir uns nicht mögen. Ob sie vorher an dem Schließfach
    war kann ich ja nicht beurteilen und beweisen schon gar nicht. Es gäbe auch keinen Grund. Denn der Verstorbene war zwar im Krankenhaus aber trotzdem klar im Denken. Mensch, man steigert sich ja völlig rein.:mad:


    Ob das Nachlassgericht oder der Notar der das Testament aufgesetzt hat, mir eine Kopie gibt bezweifel ich, denn ich kann ja viel erzählen, dass ich Erbe bin. Andererseits ist das Standesamt als Behörde und auch das Bestattungsinstitut ja in Kenntniss über den Todesfall.


    Laut Gesetz ist es Pflegekräften die in "Diensten" des Verstorbenen standen per Gesetz verboten zu erben. Also zB. Heimleiter oder Heim-Pflegekräfte dürfen die Heimbewohner nicht beerben.
    Sie sagt ja immer, dass sie ihn gepflegt hat und ich nicht. Ausserdem hat sie den Verstorbenen über die reguläre Pflege seiner Mutter kennengelernt. Sie stand also vor 3 jahren in "Diensten"
    seiner Mutter. Kann man sie damit auch nervös machen ? Ich möchte es nicht, aber ich bin auch nicht so dumm wie sie vielleicht annimmt.


    Ich bin ja noch der Hoffnung das alles glatt geht.


    Loriot


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    Brief-Variation I


    Hallo X


    Ich hätte gern die Kopie des Testamentes, die wolltest Du mir zusenden. Ich kann sonst nicht


    handeln und z B. die Versicherungen kündigen. Außerdem habe ich ein Recht daran.
    Was sollen wir uns das Leben schwer machen. Normalerweise wird vom Nachlaß eine Inventarliste


    gemacht, über die Verteilung sollten wir uns doch auch Wertmäßig einig werden. Die Dinge wissen


    wir ja aus dem Kopf, - es ist ja nicht viel - Du könntest ja mit Deinem Bruder mal in Erfahrung


    bringen was die einzelnen Gegenstände wert sind. Rollei Kamera, Zeiss Fernglas ect.. Man könnte


    sich dann auf neutralem Boden treffen, im Cafe' oder ähnlichem, und es dann bereden und exact


    Wertmäßig aufteilen.....


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    Variation II


    .........solltest Du Dich nicht melden, müßte ich zu einem Rechtsanwalt und mein Recht an der Kopie


    und weiterem, Dir gegenüber durchsetzen. Den Rechtsanwalt müsstest Du bezahlen, da Du der


    eigentliche Grund bist weil Du mir mein Recht verweigerst. Die Anwaltsgebühren bemessen sich


    übrigens am Wert DEINER Erbschaft, es sind keine Nachlaßverbindlichkeiten.


    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Ende

  • Ich gebe Dir noch einmal den Tip: Nimm Dir einen Anwalt! Hoffe nicht darauf, dass das gut ausgeht, das tut es meistens nicht. Sorry, aber so ist meine Erfahrung mit solchen Auseinandersetzungen.


    greetz,
    autares

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