Hallo,
ich habe eine Frage, vielleicht weiß ja jemand besser Bescheid wie es sich rechtlich verhält.
Und zwar habe ich mir ein Handy gebraucht gekauft, habe eine Originalrechnung mitgeliefert bekommen, nun ist der Fall so, dass ich es 2x wegen Softwarefehler schon eingeschickt habe zu Sony Ericsson, nicht zum Internethändler, jedesmal kam es repariert zurück, jetzt tritt schon zum 3. Mal auch zwar sporadisch aber immerhin ein Softwarefehler auf und Sony Ericsson meinte ich solle mich an den Verkäufer wenden, der sollte eine Wandlung sprich Gerät gegen ein neues austauschen und durchführen. Dies habe ich getan, nur sagte mir dieser, dass er eine Wandlung nicht durchführen kann, da die Rechnung auf eine andere Person lautet, allerdings sind die Imei Nummern gleich. Kann das rechtlich in Ordnung sein? Er könne höchstens aus Kulanz das Handy an den internen Reparaturdienst zu senden oder wenn diese es nicht hinkriegen sollten an Sony Ericsson selber. Sie sagten mir, jetzt kann ich wahrscheinlich 4 Wochen darauf warten! Na prima, ich denke die Garantie besteht auf die Sache und nicht auf den Namen!! Dann wäre es ja falls mal ein Problem vermehrt auftreten sollte schlecht, überhaupt irgendetwas gebraucht zu kaufen bzw. trotz Originalrechnung, denn wenn eine Wandlung durchgeführt wird hat man schlechte Karten....